Betreff
Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kleinmachnow zum 01. Januar 2009
Vorlage
DS-Nr. 033/11
Art
Beschlussvorlage

 

Die Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009, mit ihren Anlagen, festgestellt durch den Hauptverwaltungsbeamten am 28. Januar 2011, wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktiva

 

 

 

01.01.2009

 

 

in EUR

%

 

 

 

1. Anlagevermögen

120.563.346,93

55,77

 

 

 

 

 

Immaterielle Vermögensgegenstände

63.412,90

 

 

Sachanlagevermögen

70.420.804,98

 

 

Finanzanlagevermögen

50.079.129,05

 

 

 

 

2. Umlaufvermögen

94.896.077,19

43,89

 

 

 

 

 

Vorräte

68.104.066,09

 

 

Forderungen u. sonstige  Vermögens-gegenstände

2.255.695,99

 

 

Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben

24.536.315,11

 

 

 

 

3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

751.250,00

0,34

 

 

 

Summe Aktiva

216.210.674,12

100,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiva

 

 

 

01.01.2009

 

 

in EUR

%

 

 

 

1. Eigenkapital

94.888.740,29

43,89

 

 

 

 

 

Basis-Reinvermögen

78.562.051,87

 

 

Rücklagen aus Überschüssen

16.261.758,02

 

 

Sonderrücklage

64.930,40

 

 

 

 

2. Sonderposten

41.289.109,80

19,10

 

 

 

3. Rückstellungen

5.723.056,99

2,64

 

 

 

4. Verbindlichkeiten

74.301.199,95

34,36

 

 

 

5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

8.567,09

0,01

 

 

 

Summe Passiva

216.210.674,12

100,00

 


Gemäß § 85 Abs. 1 BbgKVerf hat die Gemeinde für das erste Haushaltsjahr in dem die Haushaltswirtschaft gemäß § 63 Abs. 3 BbgKVerf nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung geführt werden soll eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Bilanzstichtag für die Eröffnungsbilanz ist der 01. Januar des betreffenden Haushaltsjahres. Der Eröffnungsbilanz sind als Anlagen beizufügen:

der Anhang

die Anlagenübersicht

die Forderungsübersicht und

die Verbindlichkeitenübersicht

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen wird vom Kämmerer aufgestellt und, nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, vom Hauptverwaltungsbeamten festgestellt.

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch das Rechnungsprüfungsamt wurde am 28. Januar 2011 abgeschlossen.

Der Prüfbericht beinhaltet keine wesentlichen Bemerkungen. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz mit ihren Anlagen zum 01. Januar 2009 erfolgte daher durch den Hauptverwaltungsbeamten gleichfalls am 28. Januar 2011.

Der Beschluss über die Eröffnungsbilanz, sowie die Eröffnungsbilanz sind nach den für Satzungen geltenden Vorschriften öffentlich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass jeder Einsicht in die Eröffnungsbilanz und den Anlagen nehmen kann.

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Eröffnungsbilanz ist mit ihren Anlagen unverzüglich nach Beschlussfassung der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen.

Im Wesentlichen entspricht das Verfahren damit dem Vorgehen bei der Erstellung des Jahresabschlusses. 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

Eröffnungsbilanz mit Bericht

Prüfbericht