Die Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Das Institut für Public Management Berlin (IPM) wurde durch die Gemeinde Kleinmachnow beauftragt, die momentan gültige Straßenreinigungsgebührensatzung und die damit verbundene Höhe der Straßenreinigungsgebühren aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlagen und Urteile zu prüfen.
Aus der Überprüfung ergab sich eine Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Straßenreinigungsgebühren sind zu aktualisieren.
Unter Berücksichtigung der Quadratwurzelmeter der Grundstücksfläche ergeben sich folgende Straßenreinigungsgebühren:
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bisher |
neu |
Kategorie I (Straßenreinigung mit
Winterdienst) |
3,95 |
4,71 |
Kategorie II (Straßenreinigung ohne
Winterdienst) |
1,47 |
1,89 |
Die Kalkulation erfolgte auf der Grundlage der Istkosten für das Jahr 2021 und den Planungsansätzen für die Jahre 2022 bis 2024.
Die Berechnung der neuen Straßenreinigungsgebühren ist im Bericht über die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren inklusive Winterdienst für die 2023-2024 ersichtlich (Anlage 2).
Die neue Straßenreinigungsgebührensatzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Als Anlage ist die angepasste Straßenreinigungsgebührensatzung im Entwurf beigefügt (Anlage 1).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1.) Entwurf
Straßenreinigungsgebührensatzung
2.) Bericht über die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren inklusive Winterdienst für die Jahre 2023-2024