1.
Die „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde
Kleinmachnow“ tritt zum 01.04.2011 in Kraft.
2.
Gleichzeitig treten die Benutzungsbedingungen und die Entgeltordnung vom 01.01.1997
außer Kraft.
Bisher existieren
folgende Regelungen zur Benutzungsordnung der Öffentlichen Bibliothek
Kleinmachnow:
01.10.1991 Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek
Kleinmachnow
Die Gebühren für Leihfristüberschreitung,
Beschädigungen an Medien und einzelne Dienstleistungen wurden festgelegt.
01.01.1997 Benutzungsbedingungen
für die öffentliche Bibliothek Kleinmachnow
Für die Benutzungsbedingungen wurde ein neuer Text
verfasst und erstmalig eine
Jahresgebühr von 10,00 DM; ermäßigt 5,00 DM
festgelegt. Die Gebühren für
Leihfristüberschreitung, Beschädigungen u.a. wurden
beibehalten.
01.01.2001 Beschluss zur Euro-Anpassung
Der Betrag der Jahresgebühr
wurde umgerechnet und auf 5,00 €; ermäßigt 2,50 € gerundet.
01.03.2009 Regelung zur Nutzung der bundesweiten
Fernleihe
Mit dem Anschluss der ÖB
Kleinmachnow an die bundesweite Fernleihe wurden die Kosten einer
Fernleihbestellung auf 3,00 € zuzüglich des Rückportos festgelegt.
Um die
Verständlichkeit und die Handhabung der Benutzungs- und Entgeltordnung zu
vereinfachen wurde sie neu strukturiert. Sehr in das Detail gehende und
doppelte Formulierungen wurden weggelassen oder entsprechend gekürzt. Wichtige
Passagen wurden in die neue Benutzungs- und Entgeltordnung übernommen. Die
derzeit gültigen Benutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der
Bibliothek abrufbar bzw. in der Bibliothek erhältlich.
Neu in die
Benutzungsordnung aufgenommen wurden die Formulierung des Auftrages der
Bibliothek (§1,1), die Festlegung des Mindestalters für die Bibliotheksnutzung (§
2,3), die Regelungen zur Internetnutzung (§ 6), der Medienersatz bei Verlust
und starker Beschädigung (§ 7,3). Die vorgesehene Erhöhung der Nutzungsentgelte
ist im § 8 geregelt.
Seit der Einführung der Jahresgebühren für die Öffentlichen Bibliothek im
Jahr 1997 gab es keine Erhöhungen der
Entgelte.
Das Angebot und die Leistungen der Bibliothek haben sich in den vergangenen
Jahren deutlich erweitert:
|
1996* |
2010 |
Medienbestand |
21.600 |
35.700 |
Entleihungen |
75.000 |
189.000 |
Benutzer |
1.300 |
3.450 |
Besucher |
18.900 |
46.925 |
* Diese Zahlen lagen 1996 in der Beschlussvorlage zur Begründung der
Einführung der Gebühren vor.
Zudem befindet sich die Bibliothek seit 2005 in größeren, moderne
Räumlichkeiten. Den Benutzern stehen seitdem zwei Internetarbeitsplätze und
zwei Onlinekatalog-Arbeitsplätze zur Recherche in der Bibliothek zur Verfügung.
Über den Onlinekatalog (WEB.OPAC) können die Nutzer über das Internet ihre
Ausleihkonten verwalten, im Bestand recherchieren und Medien vorbestellen. Über
die bundesweite Fernleihe ist seit 2009 jeder in deutschen Bibliotheken
vorhandene Titel vor Ort lieferbar.
Für 2011 ist die Einführung der RFID-Technik (radio-frequency
identification – ein elektronisches
System zur schnelleren Verbuchung) geplant, welche kürze Wartezeiten an der
Verbuchungstheke für die Nutzer mit sich bringt. Durch die Entlastung des
Bibliothekspersonals bleibt mehr Zeit für Informations- und Auskunftsdienste.
Ab Sommer 2011 werden die Öffnungszeiten der Bibliothek erweitert, d.h. an mindestens
drei Tagen in der Woche wird bis 19:00 Uhr geöffnet sein.
Für 2012 ist geplant, dass die Bibliothek ein digitales Medienangebot im
Internet (Onleihe) bereitstellt. Mit dieser zeitgemäßen Bestandserweiterung ist
eine zeit- und ortsunabhängige Nutzung der Öffentliche Bibliothek Kleinmachnow
möglich.
Vergleich
bisherige - neue Regelung
Gebührenart |
Benutzungs- und Entgeltordnung § 8 Ziff. |
bisherige Regelung |
Vorschlag neue Regelung |
|
A B C D E F G H I J |
Jahresgebühr Vierteljahresgebühr Partnerkarte Ersatzausweise Kitas, Schulhorte, Bibliotheken Vorbestellungen Internetnutzung je 25 Min. Leihfristüberschreitung erm. Nutzer Bearbeitungsgebühr Beschädigung Kopie DIN A3 |
1. a) + b) 1. a) + b) 1. a) 1. a) - d) 1. d) 2. 3. 4. a) + b) 5. a) – c) 6. b) |
5,00 €/2,50 € Bisher keine Bisher keine 1,00 €/0,50 € Nicht geregelt 0,55 € (Porto) Nicht geregelt Ermäßigung 5,00 € Bisher keine |
10,00 €/5,00 € 3,00 € 5,00 € 5,00/2,50 € entgeltfrei 1,00 € 0,50 € nur für Schüler 2,00 – 5,00 € 0,30 € |
Erläuterungen der Neuregelungen
A. Jahresgebühr
Der Mittelwert der Jahresgebühr für Erwachsene von brandenburgischen
Bibliotheken vergleichbarer Größenordnung beträgt 10,07 €[1].
In der Gemeindebibliothek Stahnsdorf wurde die Jahresgebühr kürzlich auf 10,00
€ angehoben und in der Stadtbibliothek Teltow ist die Erhöhung auf 10,00 €
geplant.
B. Vierteljahresgebühr für Kurz-Nutzer
Auch Besuchern der Gemeinde sollte das Bibliotheksangebot zur Verfügung
stehen. Damit in diesem Fall keine Jahresgebühr bezahlt werden muss, ist die Einführung einer Vierteljahresgebühr
vorgesehen.
C. Partnerkarte für Personen unter 1. a)
Bis 2009 war es
möglich, dass Ehepartner auf den Ausweis Ihres Partners entleihen konnten.
Diese praktizierte Regelung wurde aufgehoben, da Ausweise laut
Benutzungsordnung nicht übertragbar sind. Um Partner zu einer eigenen Karte zu
animieren, ist diese ermäßigt. Eine nochmalige Ermäßigung für bereits ermäßigte
Nutzer (ALG) ist nicht vorgesehen.
D. Ersatzausweise
Die bisher günstigen Preise für Ersatzausweis führen zum leichtfertigen
Umgang damit. Durch verloren gegangene Ausweise kann Missbrauch betrieben
werden. Um die Bedeutung des Ausweises deutlich zu machen und einen bewussten
Umgang damit zu erreichen ist eine Erhöhung der Gebühr vorgesehen.
Vergleich: Der Ersatzausweis kostet in Berlin 10,00 Euro – wie bei
Erstausstellung; in den Bibliotheken Brandenburgs liegt er bei Erwachsenen bei
Ø 2,61 €1, wobei die Spanne von 0,50 €
bis 12,00 € reicht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass einige Bibliotheken
noch „klassische“ Papierausweise statt PC-Karten verwenden.
E. Entgelte für Kindertagesstätten, Schulhorte und Bibliotheken
Diese Regelung wird
praktiziert und ist in der neuen Benutzungsordnung formuliert. Innerhalb der öffentlichen
Bibliotheken des Landes Brandenburg herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit.
Wir verleihen und erhalten Medien außerhalb des KOBV (bundesweiter Leihverkehr)
kostenlos. Die anfallenden Versäumnisentgelte bei Überschreitung der Leihfrist
sind für alle Einrichtungen zu bezahlen.
F. Vorbestellungen
Eine Vorbestellung kostet zur Zeit 0,55 €. Der Nutzer erhält eine
schriftliche Benachrichtigung und der Titel wird für eine Woche zurückgelegt.
Künftig sollte der Aufwand der Bereitstellung und der damit verbundene
Nutzungsausfall des Mediums mit 1,00 € berechnet werden.
G. Internetnutzung je 30 Min.
Über einen Zahlautomaten werden derzeit 0,50 € je 25 Minuten
Internetnutzung kassiert. Diese Regelung findet sich bisher nicht in den
Benutzungsbedingungen wieder und sollte aufgenommen werden.
H. Versäumnisgebühr ermäßigt
Bisher erhalten alle als ermäßigt eingestuften Nutzer neben
der ermäßigten bzw. entgeltfreien Jahresgebühr ermäßigte Versäumnisgebühren. Da
die Einhaltung von Fristen nicht vom sozialen Status abhängt, wurde diese
Ermäßigung aufgehoben. Für Kinder jedoch wird die ermäßigte Versäumnisgebühr beibehalten.
I. Bearbeitungsgentgelte bei Beschädigung
Bisher waren die Bearbeitungsentgelte bei Medienersatz und Beschädigung
gleichermaßen mit 5,00 € berechnet. Diese Regelung wird der Praxis nicht
gerecht, da Schäden an Medien unterschiedlich ausfallen und damit auch der
Reparaturaufwand nicht einheitlich ist. Diese Entgelte sind jetzt klar
getrennt.
Bearbeitungsentgelt bei Reparatur: 2,00 – 5,00 Euro je nach Schadensfall
Bearbeitungsentgelt für Ersatzbeschaffung von Medien durch den Nutzer:
2,00 €
Bearbeitungsentgelt für Ersatzbeschaffung von Medien durch die
Bibliothek: 5,00 €.
J. Kopie DIN A3
War bisher nicht in
der Entgeltordnung aufgeführt, wird aber in der Praxis durch Kopien von
Zeitschriften häufig benötigt.
Die geplanten
Änderungen zur Benutzungs- und Entgeltordnung sind in der Info-Nr. 001/11
ausführlich dargelegt und wurden im SKS-Ausschuss am 11.01.11 umfassend
diskutiert.
Anregungen des
Ausschusses zur Veränderung der Entgelte wurden in die vorliegende Benutzungs-
und Entgeltordnung eingearbeitet.
[1] Angaben der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken des Landes Brandenburg von 2010.
Anlage:
Benutzungs-
und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Kleinmachnow