Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 025/11
Art
Beschlussvorlage

1. Die „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Kleinmachnow“ tritt zum 01.04.2011 in Kraft.

2. Gleichzeitig treten die Benutzungsbedingungen und die Entgeltordnung vom 01.01.1997 außer Kraft.


Bisher existieren folgende Regelungen zur Benutzungsordnung der Öffentlichen Bibliothek Kleinmachnow:

 

01.10.1991        Benutzungsordnung der Gemeindebibliothek Kleinmachnow

Die Gebühren für Leihfristüberschreitung, Beschädigungen an Medien und einzelne Dienstleistungen wurden festgelegt.

 

01.01.1997        Benutzungsbedingungen für die öffentliche Bibliothek Kleinmachnow

Für die Benutzungsbedingungen wurde ein neuer Text verfasst und erstmalig eine

Jahresgebühr von 10,00 DM; ermäßigt 5,00 DM festgelegt. Die Gebühren für

Leihfristüberschreitung, Beschädigungen u.a. wurden beibehalten.

 

01.01.2001        Beschluss zur Euro-Anpassung

Der Betrag der Jahresgebühr wurde umgerechnet und auf 5,00 €; ermäßigt 2,50 € gerundet.

 

01.03.2009        Regelung zur Nutzung der bundesweiten Fernleihe

Mit dem Anschluss der ÖB Kleinmachnow an die bundesweite Fernleihe wurden die Kosten einer Fernleihbestellung auf 3,00 € zuzüglich des Rückportos festgelegt.

 

Um die Verständlichkeit und die Handhabung der Benutzungs- und Entgeltordnung zu vereinfachen wurde sie neu strukturiert. Sehr in das Detail gehende und doppelte Formulierungen wurden weggelassen oder entsprechend gekürzt. Wichtige Passagen wurden in die neue Benutzungs- und Entgeltordnung übernommen. Die derzeit gültigen Benutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der Bibliothek abrufbar bzw. in der Bibliothek erhältlich.

 

Neu in die Benutzungsordnung aufgenommen wurden die Formulierung des Auftrages der Bibliothek (§1,1), die Festlegung des Mindestalters für die Bibliotheksnutzung (§ 2,3), die Regelungen zur Internetnutzung (§ 6), der Medienersatz bei Verlust und starker Beschädigung (§ 7,3). Die vorgesehene Erhöhung der Nutzungsentgelte ist im § 8 geregelt. 

 

Seit der Einführung der Jahresgebühren für die Öffentlichen Bibliothek im Jahr 1997 gab es keine Erhöhungen der  Entgelte.

 

Das Angebot und die Leistungen der Bibliothek haben sich in den vergangenen Jahren deutlich erweitert:

 

 

1996*

2010

Medienbestand

21.600

35.700

Entleihungen

75.000

189.000

Benutzer

1.300

3.450

Besucher

18.900

46.925

* Diese Zahlen lagen 1996 in der Beschlussvorlage zur Begründung der Einführung der Gebühren vor.

 

Zudem befindet sich die Bibliothek seit 2005 in größeren, moderne Räumlichkeiten. Den Benutzern stehen seitdem zwei Internetarbeitsplätze und zwei Onlinekatalog-Arbeitsplätze zur Recherche in der Bibliothek zur Verfügung. Über den Onlinekatalog (WEB.OPAC) können die Nutzer über das Internet ihre Ausleihkonten verwalten, im Bestand recherchieren und Medien vorbestellen. Über die bundesweite Fernleihe ist seit 2009 jeder in deutschen Bibliotheken vorhandene Titel vor Ort lieferbar.

 

Für 2011 ist die Einführung der RFID-Technik (radio-frequency identification – ein elektronisches System zur schnelleren Verbuchung) geplant, welche kürze Wartezeiten an der Verbuchungstheke für die Nutzer mit sich bringt. Durch die Entlastung des Bibliothekspersonals bleibt mehr Zeit für Informations- und Auskunftsdienste. Ab Sommer 2011 werden die Öffnungszeiten der Bibliothek erweitert, d.h. an mindestens drei Tagen in der Woche wird bis 19:00 Uhr geöffnet sein.

 

Für 2012 ist geplant, dass die Bibliothek ein digitales Medienangebot im Internet (Onleihe) bereitstellt. Mit dieser zeitgemäßen Bestandserweiterung ist eine zeit- und ortsunabhängige Nutzung der Öffentliche Bibliothek Kleinmachnow möglich.

 

Vergleich bisherige - neue Regelung

Gebührenart

Benutzungs- und Entgeltordnung

§ 8 Ziff.

bisherige Regelung

Vorschlag

neue Regelung

A

B

C

D

E

F

G

H

I

J

Jahresgebühr

Vierteljahresgebühr

Partnerkarte

Ersatzausweise

Kitas, Schulhorte, Bibliotheken

Vorbestellungen

Internetnutzung je 25 Min.

Leihfristüberschreitung erm. Nutzer

Bearbeitungsgebühr Beschädigung

Kopie DIN A3

1. a) + b)

1. a) + b)

1. a)

1. a) - d)

1. d)

2.

3.    

4. a) + b)

5. a) – c)

6. b)

5,00 €/2,50 €

Bisher keine

Bisher keine

1,00 €/0,50 €

Nicht geregelt

0,55 € (Porto)

Nicht geregelt

Ermäßigung

5,00 €

Bisher keine

10,00 €/5,00 €

3,00 €

5,00 €

5,00/2,50 €

entgeltfrei

1,00 €

0,50 €

    nur für Schüler

2,00 – 5,00 €

0,30 €

 

 

Erläuterungen der Neuregelungen

A. Jahresgebühr

Der Mittelwert der Jahresgebühr für Erwachsene von brandenburgischen Bibliotheken vergleichbarer Größenordnung beträgt 10,07 €[1]. In der Gemeindebibliothek Stahnsdorf wurde die Jahresgebühr kürzlich auf 10,00 € angehoben und in der Stadtbibliothek Teltow ist die Erhöhung auf 10,00 € geplant.

 

B. Vierteljahresgebühr für Kurz-Nutzer

Auch Besuchern der Gemeinde sollte das Bibliotheksangebot zur Verfügung stehen. Damit in diesem Fall keine Jahresgebühr bezahlt werden muss, ist  die Einführung einer Vierteljahresgebühr vorgesehen.

 

C. Partnerkarte für Personen unter 1. a)

Bis 2009 war es möglich, dass Ehepartner auf den Ausweis Ihres Partners entleihen konnten. Diese praktizierte Regelung wurde aufgehoben, da Ausweise laut Benutzungsordnung nicht übertragbar sind. Um Partner zu einer eigenen Karte zu animieren, ist diese ermäßigt. Eine nochmalige Ermäßigung für bereits ermäßigte Nutzer (ALG) ist nicht vorgesehen.

 

D. Ersatzausweise

Die bisher günstigen Preise für Ersatzausweis führen zum leichtfertigen Umgang damit. Durch verloren gegangene Ausweise kann Missbrauch betrieben werden. Um die Bedeutung des Ausweises deutlich zu machen und einen bewussten Umgang damit zu erreichen ist eine Erhöhung der Gebühr vorgesehen.

Vergleich: Der Ersatzausweis kostet in Berlin 10,00 Euro – wie bei Erstausstellung; in den Bibliotheken Brandenburgs liegt er bei Erwachsenen bei Ø 2,61 €1, wobei die Spanne von 0,50 € bis 12,00 € reicht. Dies ergibt sich aus der Tatsache, dass einige Bibliotheken noch „klassische“ Papierausweise statt PC-Karten verwenden.

 

E. Entgelte für Kindertagesstätten, Schulhorte und Bibliotheken

Diese Regelung wird praktiziert und ist in der neuen Benutzungsordnung formuliert. Innerhalb der öffentlichen Bibliotheken des Landes Brandenburg herrscht das Prinzip der Gegenseitigkeit. Wir verleihen und erhalten Medien außerhalb des KOBV (bundesweiter Leihverkehr) kostenlos. Die anfallenden Versäumnisentgelte bei Überschreitung der Leihfrist sind für alle Einrichtungen zu bezahlen.

 

F. Vorbestellungen

Eine Vorbestellung kostet zur Zeit 0,55 €. Der Nutzer erhält eine schriftliche Benachrichtigung und der Titel wird für eine Woche zurückgelegt. Künftig sollte der Aufwand der Bereitstellung und der damit verbundene Nutzungsausfall des Mediums mit 1,00 € berechnet werden.

 

G. Internetnutzung je 30 Min.

Über einen Zahlautomaten werden derzeit 0,50 € je 25 Minuten Internetnutzung kassiert. Diese Regelung findet sich bisher nicht in den Benutzungsbedingungen wieder und sollte aufgenommen werden.

 

H. Versäumnisgebühr ermäßigt

Bisher erhalten alle als ermäßigt eingestuften Nutzer neben der ermäßigten bzw. entgeltfreien Jahresgebühr ermäßigte Versäumnisgebühren. Da die Einhaltung von Fristen nicht vom sozialen Status abhängt, wurde diese Ermäßigung aufgehoben. Für Kinder jedoch wird die ermäßigte Versäumnisgebühr beibehalten.

 

I. Bearbeitungsgentgelte bei Beschädigung

Bisher waren die Bearbeitungsentgelte bei Medienersatz und Beschädigung gleichermaßen mit 5,00 € berechnet. Diese Regelung wird der Praxis nicht gerecht, da Schäden an Medien unterschiedlich ausfallen und damit auch der Reparaturaufwand nicht einheitlich ist. Diese Entgelte sind jetzt klar getrennt.

Bearbeitungsentgelt bei Reparatur: 2,00 – 5,00 Euro je nach Schadensfall

Bearbeitungsentgelt für Ersatzbeschaffung von Medien durch den Nutzer: 2,00 €

Bearbeitungsentgelt für Ersatzbeschaffung von Medien durch die Bibliothek: 5,00 €.

 

J. Kopie DIN A3

War bisher nicht in der Entgeltordnung aufgeführt, wird aber in der Praxis durch Kopien von Zeitschriften häufig benötigt.

 

Die geplanten Änderungen zur Benutzungs- und Entgeltordnung sind in der Info-Nr. 001/11 ausführlich dargelegt und wurden im SKS-Ausschuss am 11.01.11 umfassend diskutiert.

 

Anregungen des Ausschusses zur Veränderung der Entgelte wurden in die vorliegende Benutzungs- und Entgeltordnung eingearbeitet.



[1] Angaben der Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken des Landes Brandenburg von 2010.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 13.000,00 (Einnahmen)

Budget/Teilhaushalt:

40/11

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

27.20.01.00

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage:

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Kleinmachnow