Die anliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zur
Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von besonderen
Ereignissen im Jahre 2011 wird beschlossen.
Auf
Grund des Gesetzes zur Neuordnung der Ladenöffnungszeiten im Land Brandenburg
vom 27. November 2006 - Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) § 5 Abs.
1 (GVBl. Teil I, Seite 158) dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von besonderen
Ereignissen an jährlich höchstens sechs Sonn- und Feiertagen von 13.00 Uhr bis
20.00 Uhr geöffnet sein. Diese Tage werden mittels Ordnungsbehördlicher
Verordnung durch die Ordnungsbehörde für
das Jahr 2011 festgesetzt.
Der
Sprecher der Gewerbetreibenden des Rathausmarktes hat beantragt, dass aus
Anlass des Winzerfestes, des Adventsmarktes und des 4. Advents die
Ladengeschäfte am 08.05.2011, am 27.11.2011 und am 18.12.2011 jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet
werden dürfen.
Der
Landkreis Potsdam-Mittelmark gab die Empfehlung, die Gewerkschaften, die Industrie-
und Handelskammer sowie das Landesamt für Arbeitsschutz in das Genehmigungsverfahren
einzubinden. Diese wurden am 11.10.2010 um Stellungnahme gebeten. Der Handelsverband
Berlin-Brandenburg e.V. und die Industrie- und Handelskammer haben den
eingereichten Terminvorschlägen zugestimmt.
Die
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di Bezirk Potsdam- Nordwestbrandenburg hat der Öffnung der Läden
zugestimmt, sofern Arbeitnehmer bzw.
Arbeitnehmerinnen nicht zur Arbeit herangezogen werden.
Vom
Landesamt für Arbeitsschutz ist fristgemäß keine Stellungnahme eingegangen.
Die
Voraussetzungen zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten
Freigabe der Verkaufszeiten liegen vor,
so dass die als Anlage 1 beigefügte Verordnung beschlossen werden kann.
Anlage
Ordnungsbehördliche
Verordnung verkaufsoffener Sonn- und Feiertage 2011