Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich
der von ihm angekündigten Halte- bzw. Parkverbote in Straßen Kleinmachnows, die
ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 5,05 m haben, die Gemeindevertretung
und die Ausschüsse der Gemeindevertretung an der Ausgestaltung von Lösungen mit
einzubeziehen.
Einerseits hat Kleinmachnow
eine eigene Untere Verkehrsbehörde, die in Angelegenheiten des ruhenden
Verkehrs entscheiden kann. Diese untersteht dem Grunde nach der
Landesverkehrsbehörde und entzieht sich somit der Mitwirkung der
Gemeindevertretung an der Ausgestaltung von Anordnungen von Halte- bzw.
Parkverboten.
Andererseits betrifft das
flächendeckende Aufstellen von Halte- bzw. Parkverboten in den schmalen Straßen
die Gemeinde Kleinmachnow auch finanziell. Eine Entscheidung zur Aufstellung
von Halteverbotsschildern, die, weil sie nicht mit einem breit gefassten
Konsens getroffen wurde und auf keine Akzeptanz bei der Bürgerschaft trifft und
dann massenhaft vor den Gerichten angefochten werden könnte, könnte die
Gemeinde viel Geld kosten. Denn auch bei einem per Verordnung bestehenden
Halte- bzw. Parkverbot sind bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von
festgestellten Ordnungswidrigkeiten die konkreten Umstände des Einzelfalls
maßgebend, die ein Gericht in jedem Fall eines angegriffenen Bußgeldes
überprüfen müsste. In diesem Zusammenhang sei nur an neu hergestellte Radwege
zu erinnern, die kurz nach der Fertigstellung zu „Gehweg/Radfahren frei“ wieder
umgewidmet wurden.
Da es sich bei der vorliegenden Park- und
Halteproblematik in den schmalen Straßen Kleinmachnows um eine
Angelegenheit von hoher Brisanz handelt und vermutlich die Mehrheit aller
Kleinmachnower Bürger wesentlich tangiert, ist es umso wichtiger, hier keine
Entscheidungen als "Schnellschuss", sondern in Ruhe und in
konstruktiver Zusammenarbeit aller Gemeindevertreter zu erlangen. Nur so kann
eine breite Akzeptanz in der Bürgerschaft und der Gemeindevertretung erzielt
werden.