Betreff
Halte- bzw. Parkverbote in schmalen Straßen Kleinmachnows - Mitwirkung der Gemeindevertretung
Vorlage
DS-Nr. 139/22
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird gebeten, hinsichtlich der von ihm angekündigten Halte- bzw. Parkverbote in Straßen Kleinmachnows, die ein Fahrbahnprofil mit einer Breite unter 5,05 m haben, die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeindevertretung an der Ausgestaltung von Lösungen mit einzubeziehen.

 

 


Einerseits hat Kleinmachnow eine eigene Untere Verkehrsbehörde, die in Angelegenheiten des ruhenden Verkehrs entscheiden kann. Diese untersteht dem Grunde nach der Landesverkehrsbehörde und entzieht sich somit der Mitwirkung der Gemeindevertretung an der Ausgestaltung von Anordnungen von Halte- bzw. Parkverboten.

 

Andererseits betrifft das flächendeckende Aufstellen von Halte- bzw. Parkverboten in den schmalen Straßen die Gemeinde Kleinmachnow auch finanziell. Eine Entscheidung zur Aufstellung von Halteverbotsschildern, die, weil sie nicht mit einem breit gefassten Konsens getroffen wurde und auf keine Akzeptanz bei der Bürgerschaft trifft und dann massenhaft vor den Gerichten angefochten werden könnte, könnte die Gemeinde viel Geld kosten. Denn auch bei einem per Verordnung bestehenden Halte- bzw. Parkverbot sind bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit von festgestellten Ordnungswidrigkeiten die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgebend, die ein Gericht in jedem Fall eines angegriffenen Bußgeldes überprüfen müsste. In diesem Zusammenhang sei nur an neu hergestellte Radwege zu erinnern, die kurz nach der Fertigstellung zu „Gehweg/Radfahren frei“ wieder umgewidmet wurden.

 

Da es sich bei der vorliegenden Park- und Halteproblematik in den schmalen Straßen Kleinmachnows um eine Angelegenheit von hoher Brisanz handelt und vermutlich die Mehrheit aller Kleinmachnower Bürger wesentlich tangiert, ist es umso wichtiger, hier keine Entscheidungen als "Schnellschuss", sondern in Ruhe und in konstruktiver Zusammenarbeit aller Gemeindevertreter zu erlangen. Nur so kann eine breite Akzeptanz in der Bürgerschaft und der Gemeindevertretung erzielt werden.