2)
Die
Gemeindevertretung bewilligt für die im Betreff genannte Maßnahme zur
Durchführung der Konzept-/ Entwurfsplanung eine außerplanmäßige Aufwendung und
Auszahlung im Haushaltsjahr 2023 i. H. v. 308.000 EUR.
3)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, zur Vorbereitung eines Errichtungsbeschlusses
eine entsprechende Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung in Auftrag
zu geben.
Für
die juristische Begleitung des dazu zunächst nötigen VgV-Vergabeverfahrens –
hier einer Verhandlungsvergabe – sind Honorarmittel in Höhe von 28.000,‑ €
erforderlich. Für die anschließende Beauftragung werden voraussichtlich
Planungsmittel in Höhe von 280.000,‑ € benötigt.
Die
Schulleitung und die Lehrerkonferenz der Maxim-Gorki-Gesamtschule Kleinmachnow
haben schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass es dort an modernen,
flexiblen und somit zukunftsfähigen Lernumgebungen fehle. Das bestehende
Raumangebot werde den aktuellen Anforderungen nicht mehr gerecht (vgl. Anlagen 1 und 2).
Grund dafür
sind die seit Jahren steigenden Schülerzahlen: Im Schuljahr 2009/2010 waren es
512 Schülerinnen und Schüler in 22 Klassen, im Schuljahr 2014/2015 634
Schülerinnen u. Schüler in 25 Klassen und im Schuljahr 2019/2020 662
Schülerinnen u. Schüler in 25 Klassen. Für das Schuljahr 2022/23 sind 701
Schülerinnen u. Schüler angemeldet, die in nunmehr 27 Klassen unterrichtet
werden. Der ganz überwiegende Teil der Schülerschaft stammt aus den Kommunen
Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf, ein kleinerer Teil aus Großbeeren und
wenige Einzelne aus anderen Gemeinden im Landkreis und darüber hinaus.
Mit den
Schulbesuchszahlen hat sich auch die Anzahl der Lehrkräfte erhöht, im Schuljahr
2021/22 auf 59 Personen zzgl. Einzelfallhelfer für Schülerinnen und Schüler,
Studenten (im Orientierungspraktikum oder Praxissemester) und
Lehramtskandidaten. Die insgesamt 70 Personen teilen sich ein lediglich 75 m²
großes Lehrerzimmer, wobei die Flächen für Möbel noch abzuziehen ist.
Lösungsvorschlag
Den
geschilderten Problemstellungen soll in zwei Schritten abgeholfen werden,
kurzfristig durch eine zeitlich befristete Auslagerung der Schulspeisung in ein
Provisorium (vgl. DS-Nr. 117/22 vom 15.12.2022) und mittel- bis
langfristig durch eine Erweiterung des Schulgebäudes um einen Trakt
insbesondere für die Fachkabinette (Chemie, Physik, Kunst).
Dazu ist in
enger Abstimmung mit der Schule inzwischen eine Machbarkeitsuntersuchung zur
Restrukturierung und Erweiterung der Gesamtschule durchgeführt worden, in der
Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie das Hauptgebäude erweitert und die
Raumsituation den aktuellen Anforderungen entsprechend von Grund auf neu
geordnet werden kann.
Die
Ergebnisse werden der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen nunmehr als
Grundsatzbeschluss vorgelegt. Anlage 3
zu dieser Drucksache sind die fortgeschriebenen Planungen für den angedachten
Anbau. Es handelt sich um:
·
eine Baubeschreibung,
·
die Raumbilanz (V07-B),
·
die Grundrisse (V01-B bis V05-B) und
·
einen Schnitt (V06-B).
Zur
Weiterführung der Planungen werden folgende HOAI-Planungsleistungen (jeweils
Leistungsphasen 1, 2 und 3) zu beauftragen sein:
·
Gebäude und Innenräume
·
Tragwerksplanung
·
Technische Ausrüstung
·
Freianlagen
·
Sonstige Planungsleistungen (z.B.
Brandschutz, Wärmeschutz, Akustik)
Kostenbetrachtung,
weitere Planungsschritte
Eine
Kostenschätzung nach DIN 276 wird als Bestandteil der Grundleistungen des
Architekten erst im Rahmen der noch zu beauftragenden Leistungsphasen aufgestellt.
Im Rahmen der bisher durchgeführten Grundlagenermittlung erfolgten daher nur
überschlägige Kostenbetrachtungen auf der Basis von Kostenkennwerten des
Baukosteninformationszentrums Deutscher Architektenkammern GmbH (BKI).
anrechenbare BK Gebäude |
2.500.000 € |
|
anrechenbare BK TGA |
900.000 € |
|
anrechenbare BK Freianlagen |
|
300.000 € |
3.700.000 € |
||
KGr 700 (Baunebenkosten) i. H. v. |
25% |
925.000 € |
LP 1 |
2% |
18.500 € |
LP 2 |
7% |
64.750 € |
LP 3 |
15% |
138.750 € |
Netto |
222.000 € |
|
+ Sonstiges + Unvorhersehbares |
105% |
233.100 € |
Brutto |
277.389 € |
|
Gerundet |
280.000 € |
Zur
Weiterbearbeitung des Projektes ist die Vergabe entsprechender
Planungsleistungen nach HOAI erforderlich. Angesichts der zu erwartenden
Honorarvolumina fällt diese Vergabe in den Geltungsbereich des Vierten Teils
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und damit auch in den
Geltungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
(Vergabeverordnung; VgV).
Für eine
qualifizierte und rechtskonforme Vergabe der Planungsleistungen soll das dazu
nötige komplexe und anspruchsvolle Verhandlungsverfahren unter Beiziehung
externer Beratungsleistungen durch ein erfahrenes Anwaltsbüro geführt werden.
Im „Leitfaden zur Vergabeverordnung – Vergabe von Architektenleistungen“ –
herausgegeben von div. Architektenverbänden und kommunalen Spitzenverbänden
wird diese Vorgehensweise empfohlen. Diesen Empfehlungen möchte die Gemeinde
Kleinmachnow deshalb folgen und daher werden auch für diese Beratungsleistungen
Honorarmittel benötigt. Nach einem bereits vorliegenden Vergütungsangebot liegt
das Auftragsvolumen dafür bei 28.000 €
brutto.
Insgesamt
ergibt sich somit für die Fortführung der Planungen zur Restrukturierung und
Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule ein Bedarf an Mittel für die
erforderlichen Honorarverträge in Höhe von insgesamt
308.000,‑ €.
Gemeindehaushalt 2023:
Es werden außerplanmäßig
Haushaltsmittel in 2023 zur Erarbeitung und Vorbereitung des
Errichtungsbeschlusses für die im Betreff genannte Investitionsmaßnahme an der
Maxim-Gorki-Gesamtschule benötigt. Die außerplanmäßigen Aufwendungen/
Auszahlungen i. H. v. 308.000 EUR sind gem. § 70 Abs. 1 S. 1 BbgKVerf
unabweisbar und ihre Deckung ist gewährleitet.
Unabweisbarkeit - Die Aufwendungen
sind unabweisbar, da die benötigten Mittel zur Haushaltsplanung 2023 noch nicht
bekannt waren und erst nach Beschlussfassung des Gemeindehaushaltes 2023
ermittelt werden konnten. Ohne eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel
im Haushalt 2023 würde jedoch der zeitlich geplante Ablauf der beabsichtigten
und dringenden Investitionsmaßnahme aus diesem Grundsatzbeschluss nicht
realisierbar sein.
Deckung - Im Gemeindehaushalt 2023
wurde eine Deckungsreserve zur Deckung über- und außerplanmäßiger Aufwendungen
i. H. v. 1.000.000 EUR veranschlagt und beschlossen. Sie wurde bisher noch
nicht beansprucht. Deckungsmittel stehen deshalb ausreichend zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1) M.-Gorki-Gesamtschule, Mitteilung über den konkreten Raumbedarf vom 29.03.2022
2) M.-Gorki-Gesamtschule, Schreiben der Lehrerschaft v. 07.07.2022
3) Entwurfskonzept v. 21.12.2022