1)
Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung
der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Anlage 2)
wird beschlossen.
2)
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Satzung auszufertigen und anschließend durch Bekanntmachung im Amtsblatt für
die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft zu setzen.
Die
Verwaltung hat die jüngst erfolgte Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung für den Zeitraum 2023/24
(vgl. DS-Nr. 095/22 vom 20.10.2022) zum Anlass genommen, auch die
Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten.
Der
Neufassung liegt die zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitete Satzung
zugrunde. Neben sprachlichen Anpassungen wurden kleinere Präzisierungen und
Klarstellungen vorgenommen. Die Reinigungs- und Winterwartungspflichten der
Bürgerinnen und Bürger bleiben hingegen ebenso unverändert wie die
Bußgeldtatbestände. Gleiches gilt für die Aufgaben der Gemeinde bei der
Straßenreinigung und beim Winterdienst mit Blick auf die Erreichbarkeit
öffentlicher Einrichtungen und bestimmte untergeordneter
Haupterschließungsstraßen (Sammelstraßen) und Anliegerstraßen.
Die
Satzung soll nach ihrer Beschlussfassung ausgefertigt und zeitnah durch
Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft gesetzt
werden.
Ergänzende
Erläuterungen:
Der
Entwurf der Straßenreinigungssatzung wurde in den Ausschüssen als
DS-Nr. 003/23 im Januar 2023 vorberaten.
Der Ausschuss für
Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) gab in seiner
Sitzung am 11.01.2023 eine abweichende Stellungnahme ab. Er regte an, dass
abweichend vom vorgelegten Entwurf
1)
Art und Umfang der übertragenen
Reinigungsaufgabe: § 4 Abs. 3 wird ergänzt um den Satz „Laub vom Gehweg darf auf den Unterstreifen
oder auf die straßenbegleitenden, öffentlichen Grünflächen gekehrt werden“
(Abstimmungsergebnis UVO: 5 „Ja“ / 2 „Nein“ / 0 „Enthaltungen“),
2)
Art und Umfang der Schnee- u.
Glättebeseitigung: In § 5 Abs. 5 werden die Worte „auf dem Fahrbahnrand“ gestrichen und
ersetzt durch „auf dem Unterstreifen“
(Abstimmungsergebnis UVO: 7 / 0 / 0).
Der Hauptausschuss
beriet die Vorlage in seiner Sitzung am 23.01.2023 mit folgendem Ergebnis:
Anregung zu 1) wurde mit 0
/ 8 / 2 einstimmig abgelehnt,
Anregung zu 2) wurde von
der Verwaltung übernommen und präzisiert, in § 5 Abs. 5 werden vor
den Worten „auf dem Fahrbahnrand“ die
Worte „auf dem Unterstreifen oder“
eingefügt.
Den so präzisierten
Satzungsentwurf empfahl der Hauptausschuss mit 8 / 2 / 0 zur Beratung und
Beschlussfassung an die Gemeindevertretung weiter.
In Auswertung der
Diskussion im Hauptausschuss wurde zusätzlich § 1 Abs. 3 Satz 4 überarbeitet.
Die bisherige Formulierung („Sie umfassen
einen 1,50 Meter breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze,
mindestens jedoch die Breite der vorhandenen Oberflächenbefestigung des
Gehweges“) wurde ersetzt durch die neue Formulierung „Sie umfassen die Breite der vorhandenen Oberflächenbefestigung. Ist
eine solche nicht vorhanden, gelten als Gehwege die Flächen unmittelbar entlang
der Grundstücksgrenze bis zum Fahrbahnrand (Bord), jedoch nicht mehr als ein
1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze“.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Gegenüberstellung der Regelungen
Stand rechtswirksame Satzung 11/2015 – Stand Entwurf 02/2023
2)
Straßenreinigungssatzung 2023, bestehend
aus:
- Satzung (Entwurf v. 01.02.2023)
-
Anlage Prinzipskizze
- Anlage Straßenverzeichnis