1)   Die neu gefasste Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow (vgl. Anlage 2) wird beschlossen.

 

2)   Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und anschließend durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft zu setzen.

 


Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Kleinmachnow ist zurzeit in der Fassung v. 12.11.2015 wirksam und trat entsprechend der Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmach­now Nr. 10/15 vom 4. Dezember 2015 mit Wirkung ab 5. Dezember 2015 in Kraft.

 

Die Verwaltung hat die jüngst erfolgte Anpassung der Straßenreinigungsgebührensatzung für den Zeitraum 2023/24 (vgl. DS-Nr. 095/22 vom 20.10.2022) zum Anlass genommen, auch die Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten.

 

Der Neufassung liegt die zuletzt im Jahr 2015 umfassend überarbeitete Satzung zugrunde. Neben sprachlichen Anpassungen wurden kleinere Präzisierungen und Klarstellungen vorgenommen. Die Reinigungs- und Winterwartungspflichten der Bürgerinnen und Bürger bleiben hingegen ebenso unverändert wie die Bußgeldtatbestände. Gleiches gilt für die Aufgaben der Gemeinde bei der Straßenreinigung und beim Winterdienst mit Blick auf die Erreichbarkeit öffentlicher Einrichtungen und bestimmte untergeordneter Haupterschließungsstraßen (Sammelstraßen) und Anliegerstraßen.

 

Die Satzung soll nach ihrer Beschlussfassung ausgefertigt und zeitnah durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft gesetzt werden.

 

Ergänzende Erläuterungen:

 

Der Entwurf der Straßenreinigungssatzung wurde in den Ausschüssen als DS-Nr. 003/23 im Januar 2023 vorberaten.

Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) gab in seiner Sitzung am 11.01.2023 eine abweichende Stellungnahme ab. Er regte an, dass abweichend vom vorgelegten Entwurf

1)      Art und Umfang der übertragenen Reinigungsaufgabe: § 4 Abs. 3 wird ergänzt um den Satz „Laub vom Gehweg darf auf den Unterstreifen oder auf die straßenbegleitenden, öffentlichen Grünflächen gekehrt werden“ (Abstimmungsergebnis UVO: 5 „Ja“ / 2 „Nein“ / 0 „Enthaltungen“),

2)      Art und Umfang der Schnee- u. Glättebeseitigung: In § 5 Abs. 5 werden die Worte „auf dem Fahrbahnrand“ gestrichen und ersetzt durch „auf dem Unterstreifen“ (Abstimmungsergebnis UVO: 7 / 0 / 0).

 

Der Hauptausschuss beriet die Vorlage in seiner Sitzung am 23.01.2023 mit folgendem Ergebnis:

Anregung zu 1) wurde mit 0 / 8 / 2 einstimmig abgelehnt,

Anregung zu 2) wurde von der Verwaltung übernommen und präzisiert, in § 5 Abs. 5 werden vor den Worten „auf dem Fahrbahnrand“ die Worte „auf dem Unterstreifen oder“ eingefügt.

Den so präzisierten Satzungsentwurf empfahl der Hauptausschuss mit 8 / 2 / 0 zur Beratung und Beschlussfassung an die Gemeindevertretung weiter.

 

In Auswertung der Diskussion im Hauptausschuss wurde zusätzlich § 1 Abs. 3 Satz 4 überarbeitet. Die bisherige Formulierung („Sie umfassen einen 1,50 Meter breiten Streifen entlang der Grundstücksgrenze, mindestens jedoch die Breite der vorhandenen Oberflächenbefestigung des Gehweges“) wurde ersetzt durch die neue Formulierung „Sie umfassen die Breite der vorhandenen Oberflächenbefestigung. Ist eine solche nicht vorhanden, gelten als Gehwege die Flächen unmittelbar entlang der Grundstücksgrenze bis zum Fahrbahnrand (Bord), jedoch nicht mehr als ein 1,50 m breiter Streifen entlang der Grundstücksgrenze“.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)   Gegenüberstellung der Regelungen
Stand rechtswirksame Satzung 11/2015 – Stand Entwurf 02/2023

2)   Straßenreinigungssatzung 2023, bestehend aus:
- Satzung (Entwurf v. 01.02.2023)

- Anlage Prinzipskizze
- Anlage Straßenverzeichnis