Die Verfahren werden für jeden Teilbereich (Geltungsbereich)
eigenständig weitergeführt.
2. Den weiteren Planungen ist das als Anlage 4
beigefügte Strukturkonzept vom 10.02.2023 zugrunde zu legen. Damit werden die
städtebaulichen Ziele wie folgt präzisiert:
Teilbereich
KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ ‑ Mit dem Verfahren KLM-BP-045-a sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der
denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen werden.
Teilbereich
KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“ ‑ Mit dem Bebauungsplan KLM-BP-045-b soll die vom
Bund als dem Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des BBiZ als Aus- und
Fortbildungsstätte der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung vorbereitet
werden. Ziel ist es außerdem, unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange eine Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als
öffentlichen Fuß- u. Radweg zu sichern.
1)
Übersicht Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a
und KLM-BP-045-b
2)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
3)
Abgrenzung des Geltungsbereiches
KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“
4) Strukturkonzept
v. 10.02.2023 für den Standort des Berufsbildungszentrums (BBiZ)
5) B-Plan-Verfahren
KLM-BP-045, Vorentwurf Stand 03.02.2017
6) B-Plan-Verfahren
KLM-BP-045-a, überarbeiteter Entwurf Stand 07.10.2020
Problembeschreibung/Begründung:
Die
Bauleitplanung für die östlich Stahnsdorfer Damm und nördlich Teltowkanal /
Machnower Schleuse gelegenen Flächen des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow
(BBiZ) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes und der sog.
Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1-17) sowie für Teile des Stahnsdorfer Damms
geht zurück auf den Aufstellungsbeschluss DS-Nr. 180/10 vom 16.12.2010.
Nach längerem Stillstand des Verfahrens
billigte die Gemeindevertretung am 06.04.2017 mit DS-Nr. 032/17 einen
überarbeiteten Bebauungsplan-Vorentwurf (vgl. Anlage 5, Vorentwurf
Stand 03.02.2017).
Da seitens des Bundes aber unklar
blieb, wie die BBiZ-Flächen tatsächlich entwickelt werden sollen, beschloss die
Gemeindevertretung mit DS-Nr. 058/19 vom 12.12.2019, den ursprünglich
angedachten einheitlichen Geltungsbereich zu teilen und die
Bebauungsplan-Aufstellung in zwei getrennten Verfahren weiterzuführen
(Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045-a und KLM-BP‑045-b).
Für
den Geltungsbereich ‑045-a billigte die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 072/20 v. 17.09.2020 einen entsprechenden Bebauungsplan-Entwurf
(vgl. Anlage 6, nach Beschlussfassung überarbeiteter Entwurf). Die
Stellungnahmen der Behörden zu diesem Entwurf ergaben, dass noch Anpassungen
vorzunehmen und daran anschließend eine erneute (eingeschränkte)
Behördenbeteiligung durchzuführen sein wird.
Neben dem (privaten) Eigentümer der
Kanalsiedlung Machnower Schleuse 1-17 äußerte inzwischen jedoch auch der Bund
den Wunsch, möglichst schnell Baurecht für die Gebäudebedarfe auf seinem
Grundstück zu schaffen. Die Bauleitplanverfahren für die BBiZ-Flächen
(Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a, parallel Änderung des
Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow)
sollen deshalb ebenfalls wieder aufgenommen werden.
Die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben legte dazu ein Strukturkonzept vor, das nun Grundlage der
weiteren Bauleitplanung und im Verlauf der Verfahren weiter präzisiert werden
soll. Das Strukturkonzept vom 10.02.2023 (vgl. Anlage 4) macht
Veränderungen bei der Abgrenzung der Geltungsbereiche erforderlich.
Dem Wunsch der Gemeinde folgend, ist
darin entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auch eine Trasse für den
Lückenschluss im Uferweg Teltowkanalaue zwischen Schleusenbrücke im Westen und
Seeberg im Osten vorgesehen. Die bauplanungsrechtlich erforderliche Sicherung
der Erschließung für die Wohnbebauung sowie der Nutz- und Ziergärten soll im
Bebauungsplan KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ festgesetzt werden (siehe Anlagen 2
u. 4, nördliche Erschließungsstraße). Die neue nördliche
Erschließungsstraße befindet sich direkt angrenzend an den Geltungsbereich
KLM-BP-045-b, so dass das Berufsbildungszentrum bauplanungsrechtlich ebenfalls
über eine gesicherte Erschließung verfügen wird. Die neue nördliche Erschließungsstraße
verläuft zwar durch eine bisher als „Wald“ vorgesehene Fläche. In der
Bilanzierung wird es jedoch einen Zuwachs an Waldflächen geben: Nach bisherigem
Planungsstand waren ca. 5.760 m² vorgesehen, entsprechend dem
Strukturkonzept werden es künftig mind. 7.700 m² Fläche für Wald sein.
Das Strukturkonzept soll Grundlage der
weiteren Bauleitplanung werden. Entsprechend überarbeitete Bauleitplan-Entwürfe
werden der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorgelegt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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1) Übersicht
Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-045-a und KLM-BP-045-b
2) Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
3) Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“
4) Strukturkonzept
v. 10.02.2023 für den Standort des Berufsbildungszentrums (BBiZ)
5) B-Plan-Verfahren
KLM-BP-045, Vorentwurf Stand 03.02.2017
6) B-Plan-Verfahren
KLM-BP-045-a, überarbeiteter Entwurf Stand 07.10.2020.