Betreff
Anfragen zur DS-Nr. 005/23 - Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule
Vorlage
DS-Nr. 014/23
Art
Anfrage

In der DS-Nr. 005/23 sollen mit einem Grundsatzbeschluss die Mittel für die Vergabe der Planungsleistungen für die Restrukturierung und Erweiterung der Maxim-Gorki-Gesamtschule bewilligt werden. Dafür soll das "komplexe und anspruchsvolle Verhandlungsverfahren" (Zitat siehe Begründung) gewählt werden, für das 28.000 Euro zusätzliche Mittel für "ein erfahrenes Anwaltsbüro" (Zitat siehe Begründung) nötig sind.

Die Wahl des Verhandlungsverfahrens ist gemäß §14 (3) eine Kann-Bestimmung, wenn eine der in den Punkten 1-5 aufgeführten Gründe auf das Vorhaben zutrifft.

 

Frage 1:

Bei welchen Bauvorhaben in den letzten zehn Jahren wurde für die Vergabe das Verhandlungsverfahren gewählt?

 

Frage 2:

Welche der in § 14 (3) 1-5 aufgeführten Gründe machen die Wahl der Verfahrensart "Verhandlungsverfahren" nötig und wie wird das begründet?

 

In Ihrer Antwort auf Fragen aus dem Finanzausschuss schreiben Sie unter Punkt 6. "In Abschnitt 6 VgV, Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen bestimmt § 74, dass diese Leistungen in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV oder im wettbewerblichen Dialog nach § 18 VgV zu vergeben sind."

 

Der Abschnitt 6 VgV – Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen führt in § 73 - Anwendungsbereich und Grundsätze Absatz 1 aus: Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich für die Vergabe von Architekten- und
Ingenieurleistungen, deren Gegenstand eine Aufgabe ist, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann.

 

Frage 3:

Welche Aufgabe enthält die Entwurfsplanung auf Grundlage eines bereits erarbeiteten Entwurfskonzepts, deren Lösung vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann?