1. Die
Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im
Handlungsschwerpunkt 1 Förster-Funke-Allee (West), Bauabschnitt 1
Rathausmarkt (vgl. Anlagen), wird
gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs-
und Genehmigungsplanung für den Bauabschnitt 1 „Rathausmarkt“ erarbeiten
zu lassen. Für die auf 16.000 € (brutto) veranschlagten Planungskosten
stehen entsprechende Mittel im Haushalt 2023 bereit.
3. Die
Entwurfsplanung für Bauabschnitt 1 einschließlich Kostenberechnung ist der
Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung
vorzulegen.
4. Die
beiden Bushaltestellen „Rathausmarkt“ aus dem Ausbauprogramm „Barrierefreie
Bushaltestellen“ werden auf der Grundlage der hier anliegenden Vorplanung
weiterbearbeitet.
Der gesamte Handlungsschwerpunkt 1
erstreckt sich vom Knotenpunkt Hohe Kiefer/ Förster-Funke-Allee über den
westlichen Teil der Förster-Funke-Allee bis zum Knotenpunkt Karl-Marx-Straße.
Der Straßenzug inkl. seiner Knoten und Einmündungen sollte dabei als Einheit
betrachtet und analysiert werden, um lückenhafte Planungen im Sinne eines
„Flickenteppichs“ zu vermeiden. Dieser Ansatz wurde bei der Erarbeitung der
Vorplanung beachtet. Es zeigte sich allerdings, dass die Gestaltungen der
Knoten Hohe Kiefer (Bauabschnitt 3) und Karl-Marx-Straße
(Bauabschnitt 2) so komplex sind, dass es dort gesonderter
Grundsatzbeschlüsse bedarf. Der Bauabschnitt 1 Rathausmarkt wird deshalb
vorgezogen.
Der
Bauabschnitt 1
Förster-Funke-Allee/ Rathausmarkt wird auch vorgezogen, weil die
Gemeinde gehalten ist, bis Ende 2024 alle in den Kategorien „B“ und „C1“
gelisteten Bushaltestellen barrierefrei auszubauen. Die Haltestelle
Rathausmarkt ist als (bisher) einzige in Kleinmachnow als „überregional
bedeutsam“ klassifiziert und in Kategorie B gelistet. Der barrierefreie
Ausbau der Bushaltestellen steht mit Fördermitteln in Verbindung, ein Umbau
bedeutet deshalb eine Erhaltsbindung von 10 Jahren. In diesem Zeitraum
dürfen dann keine Veränderungen an den Haltestellen vorgenommen werden. Daher
muss der Ausbau der Haltestellen zwingend mit den zukünftigen Planungen in
diesem Bereich übereinstimmen.
Der
zwischen der Förster-Funke-Allee und dem Adolf-Grimme-Ring liegende
Rathausmarkt bildet das Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Verwaltungszentrum
von Kleinmachnow. Auf der Nordseite liegen ein Biomarkt sowie ein Seniorenheim.
Westlich des westlichen Adolf-Grimme-Rings befindet sich die
Maxim-Gorki-Gesamtschule, südlich liegt die Grundschule Auf dem Seeberg.
Im
Vergleich zum übrigen Kleinmachnow mit seinem vorwiegend waldartig geprägten Ortsbild,
vermitteln die hier angrenzenden Gebäude in ihrer Anordnung, Flucht und Höhe
einen eher urbanen Charakter. Die Fahrbahn ist 6 m breit, die Gehwege im
Seitenraum sind 2,60/3,00 m breit und mit „Radfahrer frei“ ausgeschildert.
Der Abschnitt zwischen Adolf-Grimme-Ring (Ost) und Adolf-Grimme-Ring (West) ist
mit einer baumbepflanzten Mittelinsel und auf Höhe des Rathausmarktes mit einem
Fußgängerüberweg (FGÜ, „Zebrastreifen“) ausgestaltet. Ferner befinden sich
westlich der Mittelinsel zwei Busbuchten im Bereich der Nebenanlagen.
Auf
dem Abschnitt verkehren insgesamt vier Buslinien mit Umsteigemöglichkeit an den
beiden B-Bushaltestellen am Rathausmarkt. Der Abschnitt weist einen DTVw von
10.400 Kfz/24h auf (Erhebung 2014). Aufgrund der Kerngebietsnutzung und
der ÖPNV-Anbindung mit Umsteigebeziehungen ist das Fußgängeraufkommen und der
damit verbundene Querungsbedarf hoch.
Die beiden Busbuchten sind nicht
barrierefrei ausgebaut – es fehlen taktile Elemente, die Bordhöhen sind nicht
ausreichend und das Quergefälle ist zu hoch. Im Bereich des westlichen
Adolf-Grimme-Rings fehlen Querungsmöglichkeiten. Aber auch am Knoten zum
östlichen Adolf-Grimme-Ring muss eine Querungsmöglichkeit für den dort aus
südlicher Richtung ankommenden breiten Geh- und Radweg geschaffen werden.
Insbesondere der Schülerverkehr quert an diesen beiden Stellen ungesichert die
Fahrbahn. Durch den hohen Kfz-Verkehr hat die Straße eine zerschneidende
Wirkung. Es sollte daher geprüft werden ob durch gestaltende oder regelnde
Maßnahmen das Verkehrsaufkommen gesenkt, die gefahrene Geschwindigkeit
gedrosselt und eine Verbindungswirkung zwischen dem nördlichen und dem
südlichen Bereich der Förster-Funke-Allee geschaffen werden kann.
Für
die Verbesserung der Situation erarbeitete das mit der Bearbeitung von
HSP 1 beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer
Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden in
den Fachausschüssen mündlich vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 28.09.2020
und Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v.
30.09.2020). Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das
Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit
ein.
Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1
zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Wie
erläutert, wurde der Handlungsschwerpunkt 1 Förster-Funke-Allee (West) für
den Planungsprozess in mehrere Abschnitte aufgeteilt, sodass die weiterführende
Planung und Umsetzung stufen- und planungsabschnittsweise realisiert werden
kann.
Die
Vorplanungen zu Bauabschnitt 2 (Knoten
Förster-Funke-Allee/Karl-Marx-Straße) und Bauabschnitt 3
(Förster-Funke-Allee/Hohe Kiefer) sollen in gesonderten Grundsatzbeschlüssen
vorgelegt und in den Maßnahmenkatalog des IVK aufgenommen werden. Dieser
Katalog enthält die Bauabschnitte/ Teil-Lösungen aller
Handlungsschwerpunkte. Die Abarbeitung des Maßnahmenkataloges erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt in Abhängigkeit der finanziell und personell zur Verfügung
stehenden Kapazitäten.
Gegenstand dieses Beschlusses sind die
grundsätzlichen Überlegungen zum Bauabschnitt 1 Rathausmarkt.
Auf der Grundlage der Vorplanung sollen
in einem nächsten Planungsschritt 2023 mit der Entwurfs- und
Genehmigungsplanung für den Bauabschnitt 1 (Rathausmarkt) begonnen und der
Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschluss zur
Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss kann
die Planung im direkten Anschluss weitergeführt werden, sodass eine bauliche
Umsetzung nach vorläufiger Einschätzung 2025 erfolgt.
Die
Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführende Planung:
|
Bauabschnitt
1 |
Förster-Funke-Allee
im Bereich Rathausmarkt |
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Kosten (Aufwand) Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung |
16.000
€ |
Kosten (Investition) weitere Planungsphasen |
22.000
€ |
Kosten (Investition) Bauvolumen* |
620.000
€ |
Summe |
658.000 € |
*inkl.
5 %Gesamtnebenkosten, 15 % Baunebenkosten, 15 % Baukostensteigerung |
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alle
Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt. |
Die
Mittel für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurden bei der
Haushaltsplanung für 2023 bereits berücksichtigt. Im Produkt 5.4.1.001.00 sind
33.000 € auf dem Untersachkonto 54310.40130 für dieses Projekt
verfügbar.
Für
den Bauabschnitt 1 sollen die
Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen
5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, in der mittelfristigen
Finanzplanung Berücksichtigung finden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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