Erläuterungen
Zu Beginn des Jahres 2022 fand eine Klausurtagung der
Gemeindevertretung statt, in der unter anderem auch das Thema „Parken in engen
Straßen“ erörtert wurde. Es wurde festgestellt, dass hier unverändert
Handlungsbedarf besteht.
Ende Juni 2022 und Anfang Juli 2022 wurden deshalb in Zusammenarbeit
mit der Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH (APM) Informationsflyer zu
dieser Problematik verteilt, und zwar in einem als „Testgebiet“ ausgewählten
Bereich Kleinmachnows. Das Testgebiet umfasst die Straßen Heidefeld, Märkische
Heide, Heidereiterweg, Lupinenschlag, Haberfeld, Sperberfeld, Grasweg und
Waldwinkel.
Im Informationsflyer wurde auf das Halt- und Parkverbot in engen Straßen,
das sind Straßen mit einer Fahrbahn-Restbreite von max. 3,05 m
hingewiesen. Diese Verkehrsregel wurde in der Vergangenheit leider kaum beachtet.
In der Folge hatten und haben nicht nur Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, sondern
auch Rettungs- und Krankentransporte erhebliche Schwierigkeiten beim
Durchfahren der Straßen.
Als erster Schritt wurden die Flyer in die Briefkästen im Testgebiet
verteilt Gemeinsam mit den Müllwerkern der APM wurden zusätzlich zweimal montags
Flyer an all‘ die Windschutzscheiben gesteckt, bei denen das Fahrzeug rechtlich
nicht mehr auf der Straße hätte abgestellt werden dürfen.
In einem nächsten Schritt
wurde im Oktober 2022 eine Informationsveranstaltung im Rathaus durchgeführt, zu
der alle Haushalte im Testgebiet eingeladen waren.
Die Veranstaltung war sehr gut besucht und alle Anwohnerinnen und
Anwohner konnten ihre Fragen und Anregungen an den Bürgermeister und seine Verwaltung
sowie an die Vertreter der ebenfalls anwesenden APM richten. In der
Veranstaltung wurden noch einmal die rechtliche Sachlage erörtert und einige
Überlegungen zur Neustrukturierung der Parkmöglichkeiten von Seiten der
Verwaltung vorgestellt.
Im Ausschuss für Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss)
wurde anschließend in zwei Sitzungen ausführlich über die verkehrsrechtliche
Situation diskutiert.
Nunmehr liegt der erste Entwurf der Verwaltung für die Ausgestaltung
von Parkmöglichkeiten vor. Der Entwurf berücksichtigt insgesamt 191 Stellplätze
in den oben benannten Straßen. Es wurde darauf geachtet, dass allen Anliegern
eine Parkmöglichkeit auf öffentlicher Verkehrsfläche im Umkreis von maximal 100
Metern zu ihrem Grundstück zur Verfügung stehen wird. Die vorgesehenen
Parkflächen sind in Anlage 1 dargestellt. Grundsätzlich werden sich
ca. zwei Haushalte einen Kfz-Parkplatz in der Straße „teilen“.
Auf den Parkplätzen wird eine Parkzeit von drei Stunden von 7.00 Uhr -
19.00 Uhr an Werktagen erlaubt. Um das vorliegende absolute Haltverbot in
diesen Straßen zu verdeutlichen, sollen an den Zufahrten in das Testgebiet Schilder
für eine Haltverbotszone aufgestellt werden. Anderenfalls wäre zu befürchten,
dass die Anliegerinnen und Anlieger sonst weiter auf der Straße parken. Die
vorgesehene Beschilderung ist in Anlage 2 dargestellt.
Bevor die Maßnahme umgesetzt wird, sollen auf den jeweils gegenüberliegenden
Straßenseiten der Parkplätze die Gehwege wieder hergestellt werden. Daran
anschließend wird die Beschilderung erfolgen.
Anlage/-n (Übersichtspläne):
1) vorgesehene
Parkflächen (Ausgewiesene Parkflächen innerhalb der Halteverbotszone)
2) vorgesehene
Beschilderung (Beschilderung der ausgewählten Parkflächen aus Anlage 1)