Feststellung des geprüften Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss mit Lagebericht wird auf der Grundlage des §
21 EigV und nach § 11 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb innerhalb von
drei Monaten nach Ablauf des Wirtschafsjahres aufgestellt. Der KITA-Verbund
Kleinmachnow beauftragte Herrn Dipl.-Kfm. Detlef Busch, Wirtschaftsprüfer *
Steuerberater, mit der Aufstellung des Jahresabschlusses (Fassung
vom 14.04.2023). Der Lagebericht 2022 wurde durch die Werkleitung des KITA-Verbundes
selbst verfasst (Fassung vom 31.03.2023).
Die Jahresabschlussprüfung wird entsprechend den gesetzlichen
Vorschriften durchgeführt. Sie erfolgt in Übereinstimmung mit den §§ 316 ff.
HGB und § 106 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKBVerf), den
Regelungen des Abschnittes 2 der EigV sowie unter Beachtung der vom Institut
der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung. Gemäß der Drucksache Nr. 167/19 vom 12.12.2019 wurde die
DORNBACH & PARTNER Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der
Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt. Die Prüfungshandlungen wurden im
Monat April 2023 durchgeführt. Nach Abschluss der Prüfungshandlungen erteilte
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft DORNBACH & PARTNER TREUHAND GMBH dem
KITA-Verbund
am 14.04.2023 den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk für den aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2022.
Mit Beschluss des Wirtschaftsplanes 2022 (DS-Nr. 139/21) vom
16.12.2021 wurde dem KITA-Verbund nach § 23 Abs. 4 (1) EigV ursprünglich ein
Zuschuss für den laufenden Betrieb in Höhe von 3.918.100,00 € bewilligt. Nach
allen im Rahmen des Jahresabschlusses durchgeführten Buchungen wurde ein
überzahlter Betrag von insgesamt 499.844,77 € als Verbindlichkeit gegenüber der
Gemeinde bilanziert.
Die Gemeindevertretung entscheidet nach § 7 Abs. 4 EigV über die
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Ergebnisverwendung.
Prüfbericht (Kurzbericht, Fassung vom 14.04.2023)