Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Geschäftsanteile.
Der Anteil der Gemeinde Kleinmachnow beträgt vom Gesamtjahresfehlbetrag 238.062,44 €.
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 368.498,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 25. April 2023 die Empfehlung gegeben, den im Jahresfehlbetrag bereits berücksichtigen Verlustausgleich in Höhe von 478.037,03 € inklusive der 2%igen Indexierung gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen. Der Verlustausgleich ist aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG in den sonstigen Erträgen auszuweisen.
Der Anteil für die Gemeinde Kleinmachnow beträgt 238.062,44 € (49,8 %).
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 368.498,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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