DORNBACH & PARTNER Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Breitscheidstraße 32
06886 Lutherstadt Wittenberg
mit
der Jahresabschlussprüfung der Jahre 2023 bis 2025 des Eigenbetriebs
KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow, zu beauftragen.
Gemäß § 105 ff.
BbgKVerf i.V.m. § 29 der Verordnung über
die Eigenbetriebe der Gemeinden und § 11 Abs. 2 der Betriebssatzungen ist eine
Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe vorzunehmen.
Die Zuständigkeit für diese
Prüfung ergibt sich aus § 106 (2) S.1 der BbgKVerf.
Hier wird auf § 105 (3) der
BbgKVerf verwiesen. Danach obliegt diese Prüfung dem Landrat als Allgemeine
Untere Landesbehörde. Sie wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen.
§ 106 (2) der BbgKVerf
ermöglicht der zuständigen Stelle (Rechnungsprüfungsamt des Landkreises) sich
bei der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Weiterhin eröffnet § 106 (2) S. 3
BbgKVerf, i.V.m. § 29 (1) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden,
den Gemeinden ein Vorschlagsrecht für einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die BbgKVerf eröffnet der
zuständigen Stelle die Möglichkeit zuzulassen, dass der Eigenbetrieb im
Einvernehmen mit ihr einen Wirtschaftsprüfer oder eine
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Mit Schreiben vom 24.
Oktober 2008 hat der Landrat für Prüfverträge, die nach dem 01. Januar 2009
abgeschlossen werden, festgelegt, dass diese nur noch zweiseitig abgeschlossen
werden. Das heißt, der Eigenbetrieb kann mit dem vorgeschlagen
Wirtschaftsprüfer/der vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, nach
Empfehlung durch die Gemeindevertretung, selbständig den Vertrag zur Prüfung
abschließen.
Dem Landrat sind nach
Abschluss der Prüfung zwei endgültige Prüfberichte zuzustellen.
Für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2020 bis 2022 wurde von der Gemeinde die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DORNBACH
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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Breitscheidstraße
32
06886
Lutherstadt Wittenberg
vorgeschlagen und von der
Gemeindevertretung genehmigt (DS-Nr. 167/19).
Seitens des geprüften
Eigenbetriebs KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow sowie der Prüfbehörde gab
es gegenüber dem Abschlussprüfer bisher keinerlei Beanstandungen.
Für die Durchführung der
Jahresabschlussprüfung gelten die Vorschriften des Abschnittes 3 der Verordnung
über die Eigenbetriebe der Gemeinde.
Laut § 29 (2) der Verordnung
über die Eigenbetriebe der Gemeinde hat die Bestellung des Wirtschaftsprüfers
jährlich zu erfolgen, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist.
Damit soll erreicht werden,
dass der Wirtschaftsprüfer sich mit den Betriebsabläufen sowie den inneren
Strukturen des Eigenbetriebes nicht jährlich neu bekannt machen muss. Dies
würde den Zeitaufwand für den Prüfenden erhöhen und ist damit automatisch mit
höheren Kosten für den zu Prüfenden verbunden.
Gemäß § 30 Kommunale
Haushalts- und Kassenverordnung kann die Vergabe von
Wirtschaftsprüferleistungen freihändig ohne Vergabebekanntmachung erfolgen,
wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer (Netto) 100.000 EUR nicht
überschreitet. Die Höhe des möglichen Gesamtauftragswertes für die Prüfung der
Jahresabschlüsse 2023 bis 2025 für den Eigenbetrieb KITA-Verbund der Gemeinde
Kleinmachnow beträgt schätzungsweise 20.000 EUR/netto.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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