Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2023
Vorlage
DS-Nr. 046/23
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 68 Abs. 1. BbgKVerf kann die Haushaltssatzung nur durch Nachtragssatzung geändert werden und ist spätestens zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen. Hierfür sind die Vorschriften zur Haushaltssatzung anzuwenden. Der Nachtragshaushaltsplan ist Bestandteil der Nachtragshaushaltssatzung. Er ist gemäß § 68 BbgKVerf i. V. m. den Vorschriften der KomHKV zu erstellen.

 

Gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn der gemäß Haushaltsplan zu erwartende Fehlbetrag die Wertgrenze (maßgebliche Erheblichkeitsgrenze) überschreitet.

 

Gemäß § 68 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und S. 2 BbgKVerf hat die Gemeinde ebenfalls unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden sollen.

 

Die die Wertgrenzen gem. § 5 Nr. 4 lit. a und lit. b der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Kleinmachnow vom 16.12.2022 sind bei 8.000.000 EUR bzw. 1.000.000 EUR festgelegt.

 

Ergebnishaushalt:

Im Ergebnishaushalt sinken die ordentlichen Erträge gegenüber der Haushaltsplanung um 652.404 EUR. Die ordentlichen Aufwendungen steigen insgesamt um 1.069.699 EUR. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt steigt dadurch von bisher 7.055.882 EUR auf 8.777.985 EUR.

Dieser Anstieg überschreitet die Fehlbetragswertgrenze von 8.000.000 EUR um 777.985 EUR und begründet somit eine Nachtragshaushaltspflicht.

 

Finanzhaushalt:

Die Wertgrenze für Einzelauszahlungen von 1.000.000 EUR wird durch das bauzeitliche Vorziehen der Maßnahme M-000818 „Sommerfeldsiedlung Bauphase A - Straßenausbau An der Stammbahn mit Regenwasserkanal (DS 066/20/1, DS 067/20/1)“ im Einzelnen mit einem neuen Bedarf von 1.113.719 EUR um 113.719 EUR überschritten. Der neue Zahlungsmittelbedarf von M-000818 beträgt für 2023 anstatt bisher 210.500 EUR nun 1.324.219 EUR und begründet dadurch ebenso eine Nachtragshaushaltspflicht.

Insgesamt erhöhen sich die Baumaßnahmekosten von M-000818 um 461.319 EUR auf 4.189.000 EUR.

 

Hinzu kommen weitere, erheblich Bauzeitenveränderungen der Straßenbaumaßnahmen der Bauphase A der Sommerfeldsiedlung (M-000818, 819, 820, 821, 822, 823, 892) und damit verbundene, neue Mittelbedarfe für 2023 sowie Verschiebungen der Veranschlagungen der Folgejahre. Alle Maßnahmen dieser Bauphase steigen zudem in den Gesamtkosten.

 

Die vorgenannten Erhöhungen sowie die Erhöhungen aus der DS-Nr. 029/23 zu den Maßnahmen M-000925 und M-000926 „Umgestaltung Weinbergviertel“ von insgesamt 410.000 EUR, weitere Kostensteigerungen bestehender Maßnahmen und Neuaufnahme von neuen Maßnahmen durch Kostenberechnungen führen insgesamt zu Mehrauszahlungen in der Investitionstätigkeit des Finanzhaushalts von 3.723.319 EUR in 2023, welche mangels Deckungsmöglichkeit ebenfalls eine Nachtragspflicht begründen.

 

In den Nachtragshaushaushaltsplan mussten aufgrund zweier neuer Aufgabenbereiche zusätzlich zwei neue Teilhaushalte eingearbeitet werden, zum einen das Produkt 351701 Sonstige soziale Angelegenheiten - örtlicher Träger -"Pflege vor Ort" für den Fachbereich Schule/Kultur/Soziales (FB 40) und zum anderen das Produkt 424102 Gebäudemanagement Sportstätten für den Fachbereich Finanzen/Beteiligungen/Liegenschaften (FB 10).

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 ist daher eine Pflichtnachtragssatzung.

 

Im 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 wurden alle der bereits bewilligten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen berücksichtigt.

 

Ein 2. Nachtragshaushalt 2023 mit weiteren Anpassungen muss voraussichtlich aufgrund weiterer, noch nicht fertig berechneter und zusätzlicher Baumaßnahmen zum III. Quartal 2023 erfolgen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:

Festgestellter Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung mit 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 der Gemeinde Kleinmachnow