Zwischen dem KITA-Verbund
Kleinmachnow und der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH
(gewog) gibt es aktuell für folgende Gebäude, einen Verwalter- und
Betreuungsvertrag:
Einrichtungen, die sich im
Eigentum der Gemeinde und in der Bilanz des KITA-Verbundes befinden:
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Hort „Wirbelwind“, Im Kamp 2 - 12
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Hort „Villa“, Steinweg 2 + 4
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Kita „Kükennest“, Kapuzinerweg 27
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Kita „Freundschaft“, Karl-Marx-Straße 119
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Kita „Spielhaus“, Clara-Zetkin-Straße 17
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Kita „Pitti-Platsch“, Ernst-Thälmann-Straße
11
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Kita „Waldhäuschen“, Medonstraße 11 a
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Kita „Ameisenburg“, Promenadenweg 10
Einrichtung, die durch den
KITA-Verbund angemietet ist:
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Kita „Regenbogen“, Kapuzinerweg 20
Die Gesamtfläche dieser
Objekte beträgt 5.246,35 m².
Die Einrichtungen Hort „Am Hochwald“ und Kita „Am
Seeberg“ befinden sich im Eigentum der Gemeinde und werden in der Bilanz der
Gemeinde geführt, das Kinderhaus „Ein Stein“ wird durch den Eigentümer gewog
direkt verwaltet und instandgehalten.
Verwalterpauschale
Die gewog erhält seit der letzten Anpassung zum
01.01.2017 für die durch sie betreuten Objekte des KITA-Verbundes eine
Verwalterpauschale in Höhe von 226,10 € brutto pro Objekt und Monat. In den
Jahren 2017 – 2022 wurden jährlich im Rahmen der laufenden und der außerordentlichen
Instandhaltung Auftragsvolumen zwischen 146.200,- € und 335.800,- € umgesetzt.
Hinzu kommt der übliche Verwaltungsaufwand im Rahmen der Objektbetreuung sowie
der Eigentümerabrechnungen inklusive Betriebskosten. Der höhere Aufwand in der
Objektbetreuung sowie die gestiegenen Kosten der gewog für Personal und
Software erfordern eine Anpassung der Verwalterpauschale.
Eine Erhöhung der Verwalterpauschale um 10 % von bisher
190,00 € netto/226,10 € brutto pro Monat und Objekt auf 209,00 € netto/248,71 €
brutto pro Monat und Objekt erscheint daher sachgemäß (vgl. Anlage 2).
Vorauszahlungen
für Instandhaltung/Instandsetzung
Mit den Vorauszahlungen für
Instandhaltung/Instandsetzung werden die laufende Instandhaltung und,
soweit möglich, die außerordentliche Instandhaltung finanziert. Die
Einzahlungen erfolgen in einen „Topf“, der für alle Einrichtungen genutzt,
sodass auch in der Vergangenheit, durch jährliche Prioritätensetzung in
Abstimmung zwischen KITA-Verbund und gewog auch größere Sanierungsmaßnahmen in
Objekten durchgeführt werden konnten.
Die Instandhaltungsrücklage liegt seit 01.01.2017 bei
4,00€ brutto pro Quadratmeter Nutzfläche im Monat. Für die 9 Objekte des
KITA-Verbundes die im Rahmen eines Verwalter- und Betreuungsvertrages durch die
gewog betreut werden, erfolgen jährlich Vorauszahlungen in Höhe von 251.824,80
€ brutto pro Jahr (4,00 € pro m²).
In den letzten Jahren haben sich die Preise für
Baustoffe und Handwerkerleistungen extrem erhöht. Des Weiteren steigen die
baulichen Bedarfe aufgrund des teilweise beträchtlichen Alters der Objekte. Die
Vorauszahlungen in Höhe von 4,00 € pro m² sind nicht mehr auskömmlich. Um
finanziell in der Lage zu sein, die Objekte instand zu halten, ist nach
Rücksprache mit der gewog eine Anpassung der Vorauszahlungen von 4,00 € brutto
pro m² auf 5,00 € brutto pro m² als sachgemäß zu betrachten (siehe Anlage 3).
Zusammenfassung
In der Gesamtsumme für alle Objekte erhöht sich jährlich
die Verwalterpauschale von 24.418,80 € auf 26.860,68 €. Der Mehraufwand pro
Jahr beträgt 2.441,88 €.
Die Vorauszahlungen für laufende und außerordentliche
Instandhaltung erhöhen sich jährlich von 251.824,80 auf 314.781,00 €. Der
Mehraufwand pro Jahr beträgt 62.956,20 €.
Der neue Vertragsentwurf liegt als Anlage 4 bei.
Die vorgesehenen vertraglichen Änderungen sind mit der
Geschäftsführerin der gewog, Frau Schmidt, abgestimmt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen
Nr. 1: Verwalter- und
Betreuungsvertrag (aktuell)
Nr. 2: Anpassung
Verwalterpauschale
Nr. 3: Anpassung
Vorauszahlungen für Instandhaltung/Instandsetzung
Nr. 4: Verwalter- und
Betreuungsvertrag (neu)