Der Bürgermeister wird beauftragt, ein kommunales
Energiemanagement aufzubauen und kontinuierlich zu betreiben.
Für die Implementierung des Energiemanagements sind Fördermittel
des Bundes gemäß Nr. 4.1.2 der Richtlinie zur Förderung von
Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (KRL – Kommunalrichtlinie) zu
beantragen und eine projektbezogene, auf drei Jahre befristete Stelle eines SB Energiemanagement
(m/w/d) zu besetzen.
Mit DS-Nr. 082/22 vom 20.10.2022 hat die
Gemeindevertretung den Ergebnisbericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept
Kleinmachnow (IKK) gebilligt und Steckbriefe für zahlreiche Maßnahmen
beschlossen, die der Umsetzung des IKK dienen.
Im Handlungsfeld „Klimafreundliche Verwaltung“ ist mit
Maßnahme F 2 ‑ Budget und
Personal für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes vorgesehen, ein
kommunales Energiemanagement einzuführen und dazu die Stelle „Sachbearbeitung
Energiemanagement“ zu besetzen (vgl. Anhang, IKK, Maßnahmen-Steckbriefe,
Steckbrief zu Maßnahme F 2).
Kommunales Energiemanagement (KEM)
Mit Hilfe eines Energiemanagements werden
Energieeinsparpotenziale identifiziert und gehoben. Grundlage dafür ist die
kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Verbräuche von Wärme, Strom und
Wasser. Darauf aufbauend werden Verbesserungsideen erarbeitet, auf
Wirtschaftlichkeit bewertet und anschließend umgesetzt. Jährlich wird ein
Energiebericht erstellt und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen vorgelegt.
Dieser dient ebenso dem Monitoring der Umsetzung des IKK und dessen Maßnahmen.
Er bildet die Grundlage, um notwendige Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz auf Basis einer objektiven Entscheidungsgrundlage veranlassen
zu können.
Um die mit dem Energiebericht ermittelten
Einsparpotenziale tatsächlich zu nutzen, sind praktische Maßnahmen zur
Reduzierung des Energieverbrauchs in kommunalen Liegenschaften nötig. Dazu
gehören sowohl nicht- und geringinvestive Maßnahmen (wie die Optimierung der
Gebäudetechnik und die Förderung des energiesparenden Nutzerverhaltens) als
auch investive Maßnahmen wie die Sanierung von Gebäuden und die Erneuerung von
technischen Anlagen.
Durch ein fachgerechtes Energiemanagement lassen sich
die Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften deutlich steigern und
Treibhausgasemissionen senken.
Effizienzerwartung
Mit dem KEM können durch nicht-investive Maßnahmen voraussichtlich
10-20 % der jährlichen Energiekosten eingespart werden. Schätzungen
zufolge liegen die Energiekosten der kommunalen Einrichtungen bei circa
35 EUR/ Jahr pro Einwohner. Kleinmachnow hat derzeit rund 20.200
Einwohner. Damit würde sich das jährliche Einsparpotenzial auf 70.000 bis 140.000 EUR
belaufen.[1]
Personelle Ressourcen
Mit dem KEM und der regelmäßigen Energieberichterstattung
sind vielfältige Aufgaben verbunden, die sowohl technischen Sachverstand als
auch kommunikatives Geschick und Organisationstalent erfordern. Mithilfe einer
zusätzlichen Stelle im Fachbereich Bauen/Wohnen sollen die organisatorischen
Strukturen für das KEM in der Verwaltung verankert werden. Mit dem Haushalt
2023 ist erstmals eine entsprechende Vollzeitstelle in den Stellenplan
aufgenommen worden (vgl. Haushaltsplan 2023, S. 586 von 630).
Messtechnik
Stationäre Mess- und Sensortechnik dient der Erhebung
und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs und der dazu maßgeblich zu
erfassenden Größen. Hierunter fallen insbesondere Strom, Spannung, elektrische
Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig,
gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Die Kosten für die
Messgeräte können derzeit noch nicht veranschlagt werden, da Art und Umfang
noch unbekannt sind. Eine
detaillierte Aufstellung der benötigten Geräte wird durch den noch
einzustellenden Energiemanager zu erarbeiten sein. Die erforderlichen Gelder
müssen dann außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die geschätzten Kosten
belaufen sich auf circa 200 EUR je Gebäude, bei einem Gebäudebestand von
50 Gebäuden entstehen Kosten i.H.v. 10.000 EUR.[S1]
Software
Bei einem professionellen KEM fallen viele
unterschiedliche Zählerstände, Verbrauchswerte und damit verbundenen Kennwerte
an. Softwareprodukte für das kommunale Energiemanagement bieten die
Möglichkeit, die Energie- und Wasserverbrauchsdaten zentral zu erfassen und zu
verwalten. Die Kennwertbildung geschieht automatisiert, Wetterdaten für die
Durchführung einer witterungsbereinigten Wärmeverbrauchsauswertung sind häufig
bereits hinterlegt. Eine gute Software kann aus den hinterlegten und
individuell erfassten Daten einfach die Darstellungen für einen kommunalen
Energiebericht generieren[S2] .
Der Anschaffungswert einer Software beläuft sich auf circa 10.000 EUR.
Zertifizierung
Eine Zertifizierung sensibilisiert alle Beteiligte für
einen effizienteren Einsatz von Energie, sie dokumentiert das
Energiebewusstsein und fördern das positive Image der Gemeinde. Die
Zertifizierung, z.B. nach Kom.-EMS ist optional, wird aber ebenfalls gefördert.
Förderung
Mit der Richtlinie
zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (KRL –
Kommunalrichtlinie)[2]
fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die
Implementierung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) mit einem
Kosten-Zuschuss, unter anderem für:
·
Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis
maximal 20.000 EUR)
·
Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis
maximal 50.000 EUR)
·
Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens
zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 %
Teilzeitstelle,
·
Erstzertifizierung des EM nach einem
anerkannten Zertifizierungssystem.
Die Kommune muss Eigenmittel in Höhe von 30 % des Gesamtvolumens der
zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen.
Kosten
Finanzposition |
Gesamtbetrag |
Fördersumme (70%) |
Eigenanteil (30%) |
Beschäftigte/r TVöD EG 10, Stufe 3 |
109.165
EUR |
46.785
EUR |
|
Messtechnik |
7.000
EUR |
3.000
EUR |
|
Software |
7.000
EUR |
3.000
EUR |
|
Zertifizierung |
2.000
EUR |
1.400
EUR |
600
EUR |
SUMME |
177.950
EUR |
124.565
EUR |
53.385
EUR |
Die
zu erwartenden Kosten verteilen sich wie folgt auf die kommenden Jahre:
2024: 61.985 EUR + 10.000 EUR
(Beschäftigte/r, Anschaffung Messtechnik,
Anschaffung
Software)
2025: 51.985 EUR (Beschäftigte/r)
2026: 53.985 EUR (Beschäftigte/r,
Zertifizierung)
Die
Personalkosten sind bereits ab dem Haushalt 2023 berücksichtigt. Die Kosten für
Software werden im Haushalt 2024 berücksichtigt, die Kosten für die Messtechnik
können noch nicht veranschlagt werden.[S6]
[1] Kom.EMS
‑ Gemeinsame Entwicklung der Energieagenturen Baden-Württembergs,
Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, https://www.komems.de/EnergyManagement/efficiencyExpectation/
[2]
Bundesministerium für Wirtschaft, Kommunalrichtlinie (KRL),
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie
[S1]Nach Rücksprache Möckel
[S3]Herr Ernsting klären ob im HH bei Personal drin
[S4]Nach Rücksprache Möckel/Hauptmann: Noch zu klären ob investiv oder nicht, kommt auf die Kosten je Gerät und die Art des Gerätes an. Wird dann außerplanmäßig veranschlagt, hier nur grobe Schätzung.
[S5]Nach Rücksprache Hauptmann: investiv, Abschreibung über 5 Jahre, brauchen aber Angebot/Auszug Googlesuche o.ä. als Begründung, Frau Reich soll zuarbeiten
[S6]Nach Rücksprache Möckel: Reiter finanzielle Auswirkungen oder Grundsatzbeschluss NICHT ausfüllen
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
IKK, Maßnahmen-Steckbriefe, Steckbrief zu Maßnahme
F 2