Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) Kleinmachnow, Einführung eines dauerhaften Energiemanagement-Systems (EMS) im Rahmen des IKK-Monitorings
Vorlage
DS-Nr. 071/23
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, ein kommunales Energiemanagement aufzubauen und kontinuierlich zu betreiben.

Für die Implementierung des Energiemanagements sind Fördermittel des Bundes gemäß Nr. 4.1.2 der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (KRL – Kommunalrichtlinie) zu beantragen und eine projektbezogene, auf drei Jahre befristete Stelle eines SB Energiemanagement (m/w/d) zu besetzen.


Mit DS-Nr. 082/22 vom 20.10.2022 hat die Gemeindevertretung den Ergebnisbericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK) gebilligt und Steckbriefe für zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die der Umsetzung des IKK dienen.

Im Handlungsfeld „Klimafreundliche Verwaltung“ ist mit Maßnahme F 2 ‑ Budget und Personal für die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes vorgesehen, ein kommunales Energiemanagement einzuführen und da­zu die Stelle „Sachbearbeitung Energiemanagement“ zu besetzen (vgl. Anhang, IKK, Maßnahmen-Steck­briefe, Steckbrief zu Maßnahme F 2).

 

Kommunales Energiemanagement (KEM)

Mit Hilfe eines Energiemanagements werden Energieeinsparpotenziale identifiziert und gehoben. Grundlage dafür ist die kontinuierliche Erfassung und Auswertung der Verbräuche von Wärme, Strom und Wasser. Darauf aufbauend werden Verbesserungsideen erarbeitet, auf Wirtschaftlichkeit bewertet und anschließend umgesetzt. Jährlich wird ein Energiebericht erstellt und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen vorgelegt. Dieser dient ebenso dem Monitoring der Umsetzung des IKK und dessen Maßnahmen. Er bildet die Grundlage, um notwendige Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz auf Basis einer objektiven Entscheidungsgrundlage veranlassen zu können.

Um die mit dem Energiebericht ermittelten Einsparpotenziale tatsächlich zu nutzen, sind praktische Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in kommunalen Liegenschaften nötig. Dazu gehören sowohl nicht- und geringinvestive Maßnahmen (wie die Optimierung der Gebäudetechnik und die Förderung des energiesparenden Nutzerverhaltens) als auch investive Maßnahmen wie die Sanierung von Gebäuden und die Erneuerung von technischen Anlagen.

Durch ein fachgerechtes Energiemanagement lassen sich die Energieeffizienz in kommunalen Liegenschaften deutlich steigern und Treibhausgasemissionen senken.

 

Effizienzerwartung

Mit dem KEM können durch nicht-investive Maßnahmen voraussichtlich 10-20 % der jährlichen Energiekosten eingespart werden. Schätzungen zufolge liegen die Energiekosten der kommunalen Einrichtungen bei circa 35 EUR/ Jahr pro Einwohner. Kleinmachnow hat derzeit rund 20.200 Einwohner. Damit würde sich das jährliche Einsparpotenzial auf 70.000 bis 140.000 EUR belaufen.[1]

 

Personelle Ressourcen

Mit dem KEM und der regelmäßigen Energieberichterstattung sind vielfältige Aufgaben verbunden, die sowohl technischen Sachverstand als auch kommunikatives Geschick und Organisationstalent erfordern. Mithilfe einer zusätzlichen Stelle im Fachbereich Bauen/Wohnen sollen die organisatorischen Strukturen für das KEM in der Verwaltung verankert werden. Mit dem Haushalt 2023 ist erstmals eine entsprechende Vollzeitstelle in den Stellenplan aufgenommen worden (vgl. Haushaltsplan 2023, S. 586 von 630).

 

Messtechnik

Stationäre Mess- und Sensortechnik dient der Erhebung und Bewertung des Energie- und Materialverbrauchs und der dazu maßgeblich zu erfassenden Größen. Hierunter fallen insbesondere Strom, Spannung, elektrische Leistung, Temperatur, Wärme- und/oder Kältemenge, Volumenstrom (flüssig, gasförmig), Beleuchtungsstärke und Druckluftmenge. Die Kosten für die Messgeräte können derzeit noch nicht veranschlagt werden, da Art und Umfang noch unbekannt sind. Eine detaillierte Aufstellung der benötigten Geräte wird durch den noch einzustellenden Energiemanager zu erarbeiten sein. Die erforderlichen Gelder müssen dann außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf circa 200 EUR je Gebäude, bei einem Gebäudebestand von 50 Gebäuden entstehen Kosten i.H.v. 10.000 EUR.[S1] 

 

Software

Bei einem professionellen KEM fallen viele unterschiedliche Zählerstände, Verbrauchswerte und damit verbundenen Kennwerte an. Softwareprodukte für das kommunale Energiemanagement bieten die Möglichkeit, die Energie- und Wasserverbrauchsdaten zentral zu erfassen und zu verwalten. Die Kennwertbildung geschieht automatisiert, Wetterdaten für die Durchführung einer witterungsbereinigten Wärmeverbrauchsauswertung sind häufig bereits hinterlegt. Eine gute Software kann aus den hinterlegten und individuell erfassten Daten einfach die Darstellungen für einen kommunalen Energiebericht generieren[S2] . Der Anschaffungswert einer Software beläuft sich auf circa 10.000 EUR.

 

Zertifizierung

Eine Zertifizierung sensibilisiert alle Beteiligte für einen effizienteren Einsatz von Energie, sie dokumentiert das Energiebewusstsein und fördern das positive Image der Gemeinde. Die Zertifizierung, z.B. nach Kom.-EMS ist optional, wird aber ebenfalls gefördert.

 

Förderung

Mit der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (KRL – Kommunalrichtlinie)[2] fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Implementierung eines kommunalen Energiemanagements (KEM) mit einem Kosten-Zuschuss, unter anderem für:

·           Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 EUR)

·           Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 EUR)

·           Fachpersonal, das im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle,

·           Erstzertifizierung des EM nach einem anerkannten Zertifizierungssystem.

Die Kommune muss Eigenmittel in Höhe von 30 % des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben einbringen.

 

Kosten

Finanzposition

Gesamtbetrag

Fördersumme

(70%)

Eigenanteil

(30%)

Beschäftigte/r TVöD EG 10, Stufe 3

155.950 EUR[S3] 

109.165 EUR

46.785 EUR

Messtechnik

10.000 EUR[S4] 

7.000 EUR

3.000 EUR

Software

10.000 EUR[S5] 

7.000 EUR

3.000 EUR

Zertifizierung

2.000 EUR

1.400 EUR

600 EUR

SUMME

177.950 EUR

124.565 EUR

53.385 EUR

 

Haushaltsauswirkungen

Die zu erwartenden Kosten verteilen sich wie folgt auf die kommenden Jahre:

2024:    61.985 EUR + 10.000 EUR (Beschäftigte/r, Anschaffung Messtechnik,

Anschaffung Software)

2025:    51.985 EUR (Beschäftigte/r)

2026:    53.985 EUR (Beschäftigte/r, Zertifizierung)

Die Personalkosten sind bereits ab dem Haushalt 2023 berücksichtigt. Die Kosten für Software werden im Haushalt 2024 berücksichtigt, die Kosten für die Messtechnik können noch nicht veranschlagt werden.[S6] 



[1] Kom.EMS ‑ Gemeinsame Entwicklung der Energieagenturen Baden-Württembergs, Sachsens, Sachsen-Anhalts und Thüringens, https://www.komems.de/EnergyManagement/efficiencyExpectation/

[2] Bundesministerium für Wirtschaft, Kommunalrichtlinie (KRL), https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/kommunalrichtlinie


 [S1]Nach Rücksprache Möckel

 [S2] Einige Softwareanbieter erheben zusätzlich monatliche Kosten von circa 150 €.

 

 [S3]Herr Ernsting klären ob im HH bei Personal drin

 [S4]Nach Rücksprache Möckel/Hauptmann: Noch zu klären ob investiv oder nicht, kommt auf die Kosten je Gerät und die Art des Gerätes an. Wird dann außerplanmäßig veranschlagt, hier nur grobe Schätzung.

 [S5]Nach Rücksprache Hauptmann: investiv, Abschreibung über 5 Jahre, brauchen aber Angebot/Auszug Googlesuche o.ä. als Begründung, Frau Reich soll zuarbeiten

 [S6]Nach Rücksprache Möckel: Reiter finanzielle Auswirkungen oder Grundsatzbeschluss NICHT ausfüllen


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

IKK, Maßnahmen-Steckbriefe, Steckbrief zu Maßnahme F 2