Für
die Umsetzung der Richtlinie sind im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 50.000,00
€ bereitzustellen.
Die
Maßnahme ist kontinuierlich anzupassen und fortzuschreiben. Die
Gemeindevertretung ist über den Stand der Umsetzung regelmäßig zu informieren.
Das
Handlungsfeld G 3 des IKK beinhaltet die Klimaanpassung. Zielgruppe dieses
Handlungsfeldes sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Mieter privater
Grundstücke. Zielsetzung ist es, eine naturnahe Gestaltung von Privatgärten als
Maßnahme gegen den Klimawandel zu befördern. Das Pflanzen von Bäumen ist eines
der effektivsten Mittel, um dem Klimawandel nachhaltig entgegenzuwirken: Bäume
verbessern das Orts- und Landschaftsbild und tragen bei zu einem besseren
Ortsklima sowie geringerer Staub- und Lärmbelastung in der Gemeinde. Sie
erhalten die Artenvielfalt, indem sie Lebensraum und Schutz für Tiere bieten,
sie kühlen unser Zuhause, absorbieren CO2, geben gleichzeitig
Sauerstoff ab und verbessern die Bodenstruktur.
Aus
den vorgenannten Gründen sollen Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger motiviert
werden, Hausbäume zu pflanzen. Inspiriert von der Stadt Saarlouis und dem
Bezirk Treptow-Köpenick von Berlin, die dieses Projekt bereits umsetzen, kann
so ein weiterer Schritt zur Anpassung an den Klimawandel ergriffen werden. Die
Förderung von Baumpflanzungen wird mit der Verpflichtung verbunden, dass sich
der Baumstandort in einem straßennahen Bereich befindet und die Neupflanzung
dauerhaft gepflegt und erhalten wird. Passende Baumstandorte sind Flächen mit
Straßenbezug, d. h. der Standort muss vor dem jeweiligen Haus (Vorgarten), in
Ausnahmefällen auch neben dem Haus liegen, so dass sich der Baum in der Zukunft
positiv auf das Straßenbild auswirken kann.
Die
durch diese Richtlinie geförderte Baumpflanzung soll im Sinne von § 2
Abs. 3 Gehölzschutzsatzung geschützt sein. Für den Fall, dass die
geförderte Baumpflanzung vor Ablauf von 18 Jahren abgängig ist, wird sie
durch die antragstellende Person bzw. den Grundstückseigentümer zu ersetzen
sein.
Die
Gemeinde Kleinmachnow bewirtschaftet Waldflächen, Grünanlagen, Straßen und
Plätze. Von den gemeindeeigenen Grundstücken eignen sich nur noch wenige als
Standort für zusätzliche Bäume. Vor allem in den dichter bebauten Bereichen
gibt es viele gegensätzliche Nutzungsinteressen. Unbebaute Grundstücke werden
früher oder später bebaut. Auch entlang von Straßen sind Baumpflanzungen
besonders schwierig, da aufgrund der Straßenquerschnitte nur selten weitere Baumpflanzungen
möglich sind. Trotzdem sind gerade in straßennahen Bereichen Bäume besonders
wertvoll. Grüne Straßenzüge sind attraktiv, laden zum Verweilen ein und erhöhen
die Lebensqualität.
Etliche
Vorgärten in der Gemeinde verfügen über genügend Potential, ergänzende
Pflanzungen durchzuführen. Diese Vorgärten liegen oft in Bebauungsgebieten, in
denen Bäume dringend gebraucht werden. Die aktuelle Bepflanzung bleibt hier
noch oft hinter den Möglichkeiten zurück. Mit dem Projekt „Hausbäume für
Kleinmachnow“ soll ein starker Anreiz für die Pflanzung von zusätzlichen Bäumen
in den Kleinmachnower Vorgärten geschaffen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits
im laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
|
Anlage/-n:
1) Richtlinie
„Hausbäume für Kleinmachnow“ mit Anlage Baumartenliste
2) Vordruck
Antrag Zuschuss für das Projekt Hausbäume für Kleinmachnow“