1.) Der Bürgermeister wird beauftragt im Rahmen eines Verbundprojekts eine gemeinsame kommunale Wärmeplanung mit der Stadt Teltow zu beauftragen. Die Zusammenarbeit soll durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt werden.
2.) Für das Verbundprojekt sollen Fördermittel bei dem Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH beantragt werden.
Die
Maßnahme A1 beinhaltet die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, siehe dazu auch:
https://www.kleinmachnow.de/Umwelt-Planung/Klimaschutz/Klimaschutzkonzept/Steckbriefe-A/
Zur
Erreichung der Klimaneutralität 2035 ist eine Strategie zur Ablösung der fossilen
Energieträger zur Wärmeerzeugung erforderlich. Zurzeit werden die
Privathaushalte in der Gemeinde Kleinmachnow hauptsächlich durch Erdgas
versorgt. Eine Umstellung auf regenerative Alternativen ist zwingend
erforderlich. Dazu ist eine kommunale Wärmeplanung, die die Schritte bis 2035
beschreibt, notwendig.
Zunächst
wird ein Wärmekataster zum aktuellen und zukünftigen Bedarf erstellt.
Anschließend werden mögliche Abwärmequellen betrachtet, die mögliche Nutzung
erneuerbarer Energien, die Versorgung durch Nahwärmenetze, Nahwärmeinsel oder
auch Einzellösungen, die den zukünftigen Bedarf bedienen können. Die
Bedarfsermittlung und -versorgung erfolgt mit Raumbezug und wird in einer Karte
dargestellt.
Die
Bewältigung des Klimawandels ist eine globale Aufgabe, welche nicht an der
Gemeindegrenze endet. Die kommunale Wärmeplanung ist aktuell ein Thema, welches
viele Kommunen in Deutschland beschäftigt. Zur Nutzung von Synergieeffekten ist
es deshalb sinnvoll, die Aufgabe regional gemeinsam mit der Stadt Teltow zu
bewältigen.
In
einer gemeinsamen Absichtserklärung („Letter of Intent“, siehe Anlage 1)
haben die Gemeinde Kleinmachnow und die Stadt Teltow am 25.08.2023 bekundet,
die Erarbeitung einer gemeinsamen kommunalen Wärmeplanung als Verbundprojekt durchzuführen.
Die
Kosten für das mit dem Projekt Gemeinsame kommunale Wärmeplanung zu
beauftragende Büro sollen im Verhältnis der Einwohnerzahlen aufgeteilt werden.
Maßgeblich ist dabei die von den Meldeämtern ermittelte Einwohnerzahl zum
Stichtag 31.12.2022. Damit entfällt auf die Gemeinde Kleinmachnow ein Anteil
von 42,10 %.
Zudem soll ein gemeinsamer Antrag auf
Fördermittel bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH gestellt
werden. Die
Förderung der Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem
Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI), eingesetzt vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Zeitraum bis zum
31.12.2023 gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90 Prozent im
Regelfördersatz. Bezuschusst werden Ausgaben für fachkundige externe
Dienstleister/-innen zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der
Beteiligung von Akteur/-innen sowie eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Nähere
Informationen können einem Diskussionspapier des BMWK (vgl. Anlage 2)
entnommen werden, in dem das Konzept für
die Umsetzung einer flächendeckenden kommunalen Wärmeplanung als zentrales
Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung mit Stand
29. Juli 2022 beschrieben wird.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1 Absichtserklärung
der Kommunen Teltow und Kleinmachnow
2 Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz, Diskussionspapier 07/2022, Auszug