Betreff
Kommunale Verpackungssteuer
Vorlage
DS-Nr. 076/23
Art
Antrag

Auf Grundlage des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die anliegende Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung) beschlossen.

 

 

 

Anlage

Vorschlag einer Satzung der Gemeinde Kleinmachnow über die Erhebung

einer Verpackungssteuer (Verpackungssteuersatzung)

 


Die Unart, Getränke und Speisen -to go- zu kaufen, hat sich leider zu einem unverzichtbaren Bestandteil modernen Konsumverhaltens entwickelt, gerade auch bei der jüngeren Generation. Folge ist eine nie dagewesene Flut von Einwegverpackungen (Kaffeebecher, Essensbehälter, Salatbehälter etc.), die aufgrund krimineller Machenschaften nicht selten auch in den Weltmeeren landet. Viel häufiger landet der Verpackungsmüll aber in den Grünanlagen und auf den Plätzen Kleinmachnows, insbesondere dem Rathausmarkt, und muss vom Bauhof aufwändig entsorgt werden. Die Große Koalition auf Bundesebene hat in der letzten Legislatur versucht dieses Problem durch eine verpflichtende Bereitstellung von Mehrwegverpackungen in der Gastronomie zu lösen. Da eine Mehrwegverpackung allerdings Pfand kostet, greift die übergroße Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten jedoch immer noch zum Einwegbecher, auch wenn jetzt überall Mehrwegverpackungen bereitgehalten werden müssen (Der Spiegel 22/2023, S. 36). Um den finanziellen Vorteil von Einwegverpackungen für den Konsumenten zu egalisieren, hat die Stadt Tübingen als bundesweiter Vorreiter per Satzung eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen im Gastronomiebereich erlassen. Diese Satzung ist jetzt letztinstanzlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Damit liegt ein Muster für einen rechtssicheren Satzungstext vor. An dem Satzungstext der Stadt Tübingen orientiert sich der vorliegende Entwurf. Die sich aus der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts ergebenden Beanstandungen am Tübinger Satzungstext sind in dem hier vorliegenden Entwurf bereits berücksichtigt worden. Weitere Informationen (FAQs) findet man auf der Webseite der Stadt Tübingen.