Vor einem Jahr haben die Bauarbeiten zur Erneuerung
der öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung begonnen. Sie
erstrecken sich bislang auf Straßen An der Stammbahn, Kuckuckswald und
Steinweg. Grundlage der Arbeiten bildet das von der Gemeindevertretung im
September 2020 beschlossene Bauprogramm (Anlagen zu den DS-Nr. 066/20 und
066/20/1). Demnach werden die
Seitenbereiche mit einer gepflasterten Gehbahn bzw. für das Parken mit
Rasenrippenplatten, seitlich jeweils ergänzt durch eine wassergebundene Decke
ausgestattet. Dies bedeutet aufgrund des im Vergleich zum Bestand (überwiegend
Grünflächen, flaches Gelände und/oder festgetretener Weg) deutlich schlechteren 'Abflussbeiwerts' sowohl der Betonplatten als auch
der wassergebundenen Decke (0,9 gegenüber gemittelt 0,5 beim Bestand, vgl.
Anlage „Erläuterung zur technischen Gestaltung der
Entwurfsplanung“, S. 22) eine erhebliche zusätzliche
Flächenversiegelung. Hierauf wird im Bauprogramm auch explizit hingewiesen: Grundsätzlich
entsteht durch den Neubau der Seitenbereiche eine Mehrversiegelung der
vorhandenen Flächen, die zu größeren Ableitungsmengen führen (ebda.).
Eine
Mehrversiegelung von siedlungsweit über 20.000 Quadratmetern ist ökologisch
problematisch und mit den Zielen des Integrierten Klimaschutzkonzepts
Kleinmachnow (IKK) schwerlich vereinbar. So heißt es in dem durch die
Gemeindevertretung am 30.06.2022 verabschiedeten IKK-Leitbild: Wir setzen auf Alternativen zu
Flächenversiegelungen, damit Niederschlagswasser versickern und in das lokale
Grundwasser gelangen kann. Durch Starkregen hervorgerufene Überschwemmungen
wollen wir eindämmen, indem wir Strukturen zur Rückhaltung und Versickerung von
Niederschlagswasser erneuern und erweitern (Anlage 1, S. 4 zur DS-Nr. 055/22).
Vor diesem Hintergrund frage
ich den Bürgermeister:
1. Hält die Gemeindeverwaltung – bezogen auf die
Seitenbereiche der von den laufenden Arbeiten noch nicht betroffenen Straßen –
eine versiegelungsmindernde Änderung des Bauprogramms zur Erneuerung der
öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung für wünschenswert und
unter Berücksichtigung insbesondere der vertraglichen Regelungen mit dem
bauausführenden Unternehmen für machbar und wirtschaftlich vertretbar? Sofern
nein, bitte Angabe der Gründe.
2. Bei positiver Beantwortung der ersten Frage:
Unterstützt die Verwaltung eine versiegelungsmindernde Änderung des
Bauprogramms für die Seitenbereiche dahingehend, dass die Flächen seitlich der gepflasterten
Gehbahnen versickerungsfähig(er) gestaltet werden, indem hier – laienhaft
formuliert – eine Befestigung 'lediglich mit Erde' anstatt mit wassergebundener
Decke erfolgt und somit perspektivisch auch wieder Grünbereiche entstehen
können? Sofern nein, bitte Angabe der Gründe.
3. Bei positiver Beantwortung der ersten und negativer
Beantwortung der zweiten Frage: Welche Änderungen im Bauprogramm sind aus Sicht
der Verwaltung geeignet, um die Versickerungsfähigkeit der seitlich der
gepflasterten Gehbahnen liegenden Flächen zu erhalten?
4. Bei
positiver Beantwortung der ersten Frage und Bejahung einer der beiden
darauffolgenden Fragen: Welche Schritte wird die Verwaltung wann einleiten,
damit die weiteren Bauarbeiten in Bezug auf den hier thematisierten Maßnahmenbereich
zu einer umweltfreundlicheren Seitenbereichsgestaltung führen?