Betreff
Berücksichtigung umweltbezogener Aspekte bei der Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung (Begrenzung der Mehrversiegelung)
Vorlage
DS-Nr. 083/23
Art
Anfrage

Vor einem Jahr haben die Bauarbeiten zur Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung begonnen. Sie erstrecken sich bislang auf Straßen An der Stammbahn, Kuckuckswald und Steinweg. Grundlage der Arbeiten bildet das von der Gemeindevertretung im September 2020 beschlossene Bauprogramm (Anlagen zu den DS-Nr. 066/20 und 066/20/1). Demnach werden die  Seitenbereiche mit einer gepflasterten Gehbahn bzw. für das Parken mit Rasenrippenplatten, seitlich jeweils ergänzt durch eine wassergebundene Decke ausgestattet. Dies bedeutet aufgrund des im Vergleich zum Bestand (überwiegend Grünflächen, flaches Gelände und/oder festgetretener Weg) deutlich schlechteren 'Abflussbeiwerts' sowohl der Betonplatten als auch der wassergebundenen Decke (0,9 gegenüber gemittelt 0,5 beim Bestand, vgl. Anlage „Erläuterung zur technischen Gestaltung der Entwurfsplanung“, S. 22) eine erhebliche zusätzliche Flächenversiegelung. Hierauf wird im Bauprogramm auch explizit hingewiesen: Grundsätzlich entsteht durch den Neubau der Seitenbereiche eine Mehrversiegelung der vorhandenen Flächen, die zu größeren Ableitungsmengen führen (ebda.).

Eine Mehrversiegelung von siedlungsweit über 20.000 Quadratmetern ist ökologisch problematisch und mit den Zielen des Integrierten Klimaschutzkonzepts Kleinmachnow (IKK) schwerlich vereinbar. So heißt es in dem durch die Gemeindevertretung am 30.06.2022 verabschiedeten IKK-Leitbild: Wir setzen auf Alternativen zu Flächenversiegelungen, damit Niederschlagswasser versickern und in das lokale Grundwasser gelangen kann. Durch Starkregen hervorgerufene Überschwemmungen wollen wir eindämmen, indem wir Strukturen zur Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser erneuern und erweitern (Anlage 1, S. 4 zur DS-Nr. 055/22).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Bürgermeister:

1.   Hält die Gemeindeverwaltung – bezogen auf die Seitenbereiche der von den laufenden Arbeiten noch nicht betroffenen Straßen – eine versiegelungsmindernde Änderung des Bauprogramms zur Erneuerung der öffentlichen Verkehrsflächen in der Sommerfeldsiedlung für wünschenswert und unter Berücksichtigung insbesondere der vertraglichen Regelungen mit dem bauausführenden Unternehmen für machbar und wirtschaftlich vertretbar? Sofern nein, bitte Angabe der Gründe.

2.   Bei positiver Beantwortung der ersten Frage: Unterstützt die Verwaltung eine versiegelungsmindernde Änderung des Bauprogramms für die Seitenbereiche dahingehend, dass die Flächen seitlich der gepflasterten Gehbahnen versickerungsfähig(er) gestaltet werden, indem hier – laienhaft formuliert – eine Befestigung 'lediglich mit Erde' anstatt mit wassergebundener Decke erfolgt und somit perspektivisch auch wieder Grünbereiche entstehen können? Sofern nein, bitte Angabe der Gründe.

3.   Bei positiver Beantwortung der ersten und negativer Beantwortung der zweiten Frage: Welche Änderungen im Bauprogramm sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, um die Versickerungsfähigkeit der seitlich der gepflasterten Gehbahnen liegenden Flächen zu erhalten?

4.   Bei positiver Beantwortung der ersten Frage und Bejahung einer der beiden darauffolgenden Fragen: Welche Schritte wird die Verwaltung wann einleiten, damit die weiteren Bauarbeiten in Bezug auf den hier thematisierten Maßnahmenbereich zu einer umweltfreundlicheren Seitenbereichsgestaltung führen?