Betreff
Parken in engen Straßen und Ausbauarbeiten "An der Stammbahn"
Vorlage
DS-Nr. 084/23
Art
Anfrage

A.    Testgebiet Märkische Heide/Heidefeld

 

Mit Bedauern nehmen wir zur Kenntnis, dass der Bürgermeister trotz der engagierten Diskussion in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses (UVO) am 19. April 2023 mit der Anwohnerschaft ein Konzept zur Beschränkung der Parkmöglichkeiten umsetzt, das im Vergleich zu den angekündigten Einschränkungen noch weitere Verschlechterungen für die Anwohnerschaft enthält. Wir fragen daher den Bürgermeister:

 

1.   Das nun zunächst für das sog. „Testgebiet“ Märkische Heide/Heidefeld bereits verhängte weitgehende absolute Halteverbot verbietet auch Pflegediensten, Lieferdiensten und Postlieferanten das kurzzeitige Halten – von Handwerkern etc. ganz abgesehen. Die Bedeutung dieser Dienste nehmen in einer alternden Gesellschaft ebenso zu wie in Zeiten der Verkehrswende, in denen statt auf eigene PKW auf Lieferdienste zurückgegriffen werden muss. Es ist den Fahrerinnen und Fahrer nicht zuzumuten, darauf zu hoffen, dass die Ordnungsverwaltung vielleicht von ihrem Opportunitätsermessen Gebrauch macht und von Bußgeldern wegen der zwangsläufig begangenen Ordnungswidrigkeiten absieht. Ebenso wenig können den genannten Dienstleistern weite Wege zwischen zu belieferndem Haushalt und möglichen Parkflächen zugemutet werden (auszuliefernde Ladung, Werkzeuge, Baumaterial, …). Wir befürchten erhebliche Versorgungseinschränkungen – zunächst in dem Testgebiet, später in fast ganz Kleinmachnow, wenn die Aussage der Ordnungsamtsleitung zutrifft, dass rund ¾ der Kleinmachnower Straßen zu schmal sind, um ein einseitiges Halten zu ermöglichen.

 

·         Wie schätzt der Bürgermeister die Situation der genannten Dienstleister ein, was die Anlieferung/Anfahrt der Wohngebäude im Testgebiet (und perspektivisch flächendeckend) angeht? Wie können pflegebedürftige Menschen sowohl vom Pflegedienst erreicht als auch mit mobilem Mittagstisch versorgt werden?

 

·         Warum wurde nicht statt des absoluten Halteverbots mit einem Parkverbot vorgegangen?

 

2.   Es war angekündigt, dass in den vorgesehenen Parkzonen eine zeitliche Parkzeitbeschränkung von 3 Stunden tagsüber an Werktagen vorgesehen werden soll. Wieso sehen die bereits aufgestellten Schilder keine Beschränkung auf Werktage vor? Wie soll die endgültige Regelung tatsächlich aussehen?

 

3.   Die Anwohnerschaft ist zu Recht erbost über Einschränkungen, die weit über das notwendige Maß hinausgehen, welches zur Einhaltung der notwendigen Straßenbreite erforderlich ist. Wie begründet der Bürgermeister diese nicht notwendigen Maßnahmen, insb. das absolute Halteverbot auch an Straßen und Stellen, die die notwendige Straßenbreite für einseitiges Parken hätten?

 

4.   Wir erwarten maximale Transparenz über die Umsetzung und die damit verbundenen Kosten für die Gemeinde. Welche Kosten sind mit den Umgestaltungen verbunden (Befestigung der Wege, Schilderwald, Klageverfahren)?

 

5.   Es wird von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern berichtet, dass sie bauliche Veränderungen planen (Garagen, zweite Einfahrt, Stichparkplätze usw.), um Parkflächen auf dem eigenen Grundstück zu schaffen. Da hier angesichts der bereits getroffenen Maßnahmen großer Zeitdruck herrscht, erwarten die Bürgerinnen und Bürger, dass die Verwaltung den Anliegen schnell und unbürokratisch entspricht. Ist dafür Sorge getragen, dass notwendige Genehmigungen (u.a. auch Baumfällgenehmigungen) trotz Ferienzeit umgehend erteilt werden können? Hat der Bürgermeister Bedenken, Baumfällgenehmigungen für Parkflächen zu erteilen oder ist beabsichtigt, den betroffenen Bürgern möglichst entgegenzukommen?  Wie wird mit den Grundstücken umgegangen, bei denen zwei Parteien in einem Haus leben und daher teilweise vier Stellplätze benötigt werden? Gibt es Ausnahmen von Abstandflächen usw.?

 

6.   Bei Grundstücksausfahrten, denen Parkzonen gegenüber liegen, kann es dazu kommen, dass die Einfahrten schwer bis gar nicht befahrbar sein werden. Wird die Verwaltung durch entsprechende Fahrbahnmarkierungen dafür Sorge tragen, dass dies so weit wie möglich unterbunden wird? Wenn es dennoch zu Blockaden kommt, wird das Ordnungsamt eine Servicenummer bereitstellen, unter der sich Betroffene melden können? Wie wird die Verwaltung dann zeitnah helfen können?

 

7.   Wird die Verwaltung die Einhaltung des Tempo 30 verstärkt kontrollieren, damit gerade in unübersichtlichen Ein- und Ausfahrtsituationen die Gefahrensituation möglichst weitgehend entschärft wird?

 

 

B.    An der Stammbahn

 

Im Bereich An der Stammbahn werden den Bürgerinnen und Bürgern erheblich steigende Kosten für die Grundstückszufahren in Aussicht gestellt. Wir hatten uns explizit dafür ausgesprochen, dass bereits hergestellte Zufahrten nicht erneuert werden müssen. Auch gibt es Kritik an den Genehmigungsverfahren.

 

1.   Der Beschluss zur Stammbahn beinhaltete die Zusage, dass bereits bestehende, befestigte Überfahrten erhalten bleiben sollen. Dies schein nun nicht der Fall zu sein. Wir bitten den Bürgermeister um Darstellung, warum die bestehenden Überfahrten nicht erhalten werden?

 

2.   Ist es weiterhin richtig, dass die Kosten den Anwohnern gegenüber mittlerweile auf rd. 12.000 Euro geschätzt wurden (nachdem anfänglich von 4.000 Euro die Rede war)?

 

3.   Mit welcher Begründung will die Gemeinde die Kosten für die Grundstückszufahrten auf der Nordseite der Stammbahn den Anwohnern in Rechnung stellen? Wie ist das konkrete Vorgehen der Verwaltung in der Ansprache der Stammbahn-Anwohnerschaft (Argumente, zeitlicher Ablauf, Konsequenzen bei Verweigerung)?

 

4.   Ist es richtig, dass die Gemeinde Fällgenehmigungen verweigert, die für die Zufahrten und die notwendigen Flächen auf den Grundstücken notwendig wären?

 

5.   Nach Auskunft von Anwohnern wurden im Zuge der Strabag-Arbeiten etwa 50 Bäume gefällt. Unabhängig von der tatsächlichen Anzahl, wurde das anfallende Holz angeblich durch den Bauleiter der Strabag entsorgt. Was hat die Gemeinde hierfür in Rechnung gestellt?