Kita "Freundschaft", Karl-Marx-Straße 119, Kleinmachnow
Die für diese Maßnahme erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 160.000,00 Euro werden für das Jahr 2024 in den Haushaltsplan der Gemeinde eingestellt und dem KITA-Verbund als investiver Zuschuss im selben Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.
In
der Kita „Freundschaft“ ist eine neue Küchenlüftungsanlage notwendig, da die
vorhandene Lüftung nicht mehr den Vorschriften für die gewerbliche Nutzung
entspricht. Gewerblich genutzte Küchen mit einer Gesamtanschlussleistung von
mehr als 25 kW der vorhandenen wärme- und feuchteabgebenden Geräte sind
mechanisch zu be- und entlüften. Die Anschlusswerte der vorhandenen Geräte in
der Kita „Freundschaft“ sind höher als 25 kW.
Die
Notwendigkeit einer mechanischen Lüftungsanlage in der Küche basiert auf der DIN
EN 16282 in Verbindung mit der VDI 2052.
Bisher
erfolgt lediglich eine Absaugung thermischer und feuchtebelasteter Raumluft.
Die Nachströmung erfolgt ungeregelt durch Öffnen der Fenster und Nachströmen
aus dem Gebäude. Eine hygienische und thermische Konditionierung der
nachströmenden Luft erfolgt nicht. Die Abluftanlage ist nicht mehr zulässig und
muss durch eine Lüftungsanlage ersetzt werden.
Für
die Küche der KITA „Freundschaft“ ist deshalb für 2024 der Einbau eines
kombinierten Küchen-ZU-und-AB-Luft-Gerätes mit Wärmerückgewinnung geplant.
Dieses Gerät entspricht der ErP-Richtlinie 2018 und hat einen
Wärmerückgewinnungsgrad von über 80 %. Weiterhin wird die Zuluft gefiltert
(Einhaltung der Hygieneforderungen) und erwärmt (Forderung ASR wird erfüllt). Es
erfolgt ein zugfreies Einblasen der Zuluft (Forderung ASR wird erfüllt).
Der
Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros für Versorgungstechnik - FECKENSTEDT - vom
31.03.2022 weist Baukosten in Höhe von 112.000,00 € brutto aus. Die
Baubetreuungskosten sind mit ca. 6.000,00 € brutto ausgewiesen. Zu
berücksichtigen ist eine jährliche Preissteigerung von ca. 15 – 20 %. Für die
Realisierung der Baumaßnahme in 2024 werden voraussichtlich Kosten in Höhe von
ca. 160.000,00 € entstehen.
Da
es dem KITA-Verbund nicht möglich ist, die geplante Maßnahme im Rahmen der
außerordentlichen Instandsetzung zu finanzieren, wird ein investiver Zuschuss
der Gemeinde in Höhe von 160.000,00 € für das Jahr 2024 benötigt.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlage
Kostenvoranschlag
Ingenieurbüro FECKENSTEDT vom 31.03.2022