Betreff
Investiver Zuschuss an den KITA-Verbund - Küchenlüftungsanlage
Kita "Freundschaft", Karl-Marx-Straße 119, Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 087/23
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow beabsichtigt im Sommer 2024 den dringend notwendigen Einbau einer mechanischen Küchenlüftungsanlage im Objekt Kita „Freundschaft“, Karl-Marx-Straße 119, 14532 Kleinmachnow.

 

Die für diese Maßnahme erforderlichen finanziellen Mittel in Höhe von 160.000,00 Euro werden für das Jahr 2024 in den Haushaltsplan der Gemeinde eingestellt und dem KITA-Verbund als investiver Zuschuss im selben Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt.


In der Kita „Freundschaft“ ist eine neue Küchenlüftungsanlage notwendig, da die vorhandene Lüftung nicht mehr den Vorschriften für die gewerbliche Nutzung entspricht. Gewerblich genutzte Küchen mit einer Gesamtanschlussleistung von mehr als 25 kW der vorhandenen wärme- und feuchteabgebenden Geräte sind mechanisch zu be- und entlüften. Die Anschlusswerte der vorhandenen Geräte in der Kita „Freundschaft“ sind höher als 25 kW.

 

Die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftungsanlage in der Küche basiert auf der DIN EN 16282 in Verbindung mit der VDI 2052.

 

Bisher erfolgt lediglich eine Absaugung thermischer und feuchtebelasteter Raumluft. Die Nachströmung erfolgt ungeregelt durch Öffnen der Fenster und Nachströmen aus dem Gebäude. Eine hygienische und thermische Konditionierung der nachströmenden Luft erfolgt nicht. Die Abluftanlage ist nicht mehr zulässig und muss durch eine Lüftungsanlage ersetzt werden.

 

Für die Küche der KITA „Freundschaft“ ist deshalb für 2024 der Einbau eines kombinierten Küchen-ZU-und-AB-Luft-Gerätes mit Wärmerückgewinnung geplant. Dieses Gerät entspricht der ErP-Richtlinie 2018 und hat einen Wärmerückgewinnungsgrad von über 80 %. Weiterhin wird die Zuluft gefiltert (Einhaltung der Hygieneforderungen) und erwärmt (Forderung ASR wird erfüllt). Es erfolgt ein zugfreies Einblasen der Zuluft (Forderung ASR wird erfüllt).

 

Der Kostenvoranschlag des Ingenieurbüros für Versorgungstechnik - FECKENSTEDT - vom 31.03.2022 weist Baukosten in Höhe von 112.000,00 € brutto aus. Die Baubetreuungskosten sind mit ca. 6.000,00 € brutto ausgewiesen. Zu berücksichtigen ist eine jährliche Preissteigerung von ca. 15 – 20 %. Für die Realisierung der Baumaßnahme in 2024 werden voraussichtlich Kosten in Höhe von ca. 160.000,00 € entstehen.

 

Da es dem KITA-Verbund nicht möglich ist, die geplante Maßnahme im Rahmen der außerordentlichen Instandsetzung zu finanzieren, wird ein investiver Zuschuss der Gemeinde in Höhe von 160.000,00 € für das Jahr 2024 benötigt.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage

Kostenvoranschlag Ingenieurbüro FECKENSTEDT vom 31.03.2022