Betreff
Abwägung zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 122/23
Art
Beschlussvorlage

1.     Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 einge­gangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Die Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 15.12.2022 (DS-Nr. 109/22) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße / Ecke Pascalstraße“ einzuleiten. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.07.2023 (DS-Nr. 047/23) geändert und neu gefasst, das Verfahren wird seither unter der Bezeichnung 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 weitergeführt. Der Geltungsbereich blieb von der Änderung der Verfahrensbezeichnung unberührt (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).

 

 

Frühzeitige Beteiligung

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

Förmliche Beteiligungen

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 12.07.2023 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 047/23) gebilligt.

Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 16.10.2023. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 21 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von einer Behörde wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan berücksichtigt.

Die von Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 dargestellten Form abgewogen werden.

In Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten redaktionelle Änderungen in der Begründung sowie Ergänzungen der textlichen Festsetzungen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 23.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023 öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein (vgl. Anlage 3).

 

Eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer)

Die eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Anschluss an die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit am 07.12.2023 statt. Der Grundstückseigentümer wurde über die Ergänzung der Textlichen Festsetzung Nr. 6.2 „Schutz vor dem Verkehrslärm der BAB A 115“ des rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 als Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt (vgl. Anlage 3).

 

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)         Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3

             „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537

2)         Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

3)         Beteiligung der Öffentlichkeit