2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen
vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die
Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Bei der Weitergabe
personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der
Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu
behandeln.
Problembeschreibung/Begründung:
Die
Gemeindevertretung beschloss in ihrer Sitzung am 15.12.2022 (DS-Nr. 109/22) ein
Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-6 „Celsiusstraße /
Ecke Pascalstraße“ einzuleiten. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung der
Gemeindevertretung am 12.07.2023 (DS-Nr. 047/23) geändert und neu gefasst,
das Verfahren wird seither unter der Bezeichnung 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537 weitergeführt. Der Geltungsbereich blieb
von der Änderung der Verfahrensbezeichnung unberührt (vgl. Anlage 1, Abgrenzung des Geltungsbereiches).
Frühzeitige Beteiligung
Der
Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.
Von einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden /
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB
abgesehen.
Förmliche Beteiligungen
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am
12.07.2023 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 047/23) gebilligt.
Die Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit
Anschreiben vom 16.10.2023. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 21
Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von einer
Behörde wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum
Bebauungsplan berücksichtigt.
Die von Behörden / sonstigen
Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 2 dargestellten Form
abgewogen werden.
In
Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange erfolgten redaktionelle Änderungen in der Begründung sowie
Ergänzungen der textlichen Festsetzungen.
Der
Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 23.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023
öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein
(vgl. Anlage 3).
Eingeschränkte Beteiligung der
Öffentlichkeit (Grundstückseigentümer)
Die
eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Anschluss an die
förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit am 07.12.2023 statt. Der
Grundstückseigentümer wurde über die Ergänzung der Textlichen Festsetzung Nr.
6.2 „Schutz vor dem Verkehrslärm der BAB A 115“ des rechtswirksamen
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 als Ergebnis der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange in Kenntnis gesetzt (vgl. Anlage 3).
Hinweis:
Alle
eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahme der Öffentlichkeit
und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der
Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer
2.01 eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits
im laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1) Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet
(Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537
2) Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange
3) Beteiligung der Öffentlichkeit