2.
Die entsprechend dem Abwägungsergebnis
ergänzte Begründung wird gebilligt.
3.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Das
durch die Änderung des Bebauungsplanes betroffene Gebiet umfasst eine Fläche
von rund 10.400 m² und gehört zum städtebaulichen Entwicklungsbereich
„Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115“
(DS-Nr. 189/91 vom 05.09.1991). Das Grundstück ist im Besitz eines
privaten Eigentümers.
Die
1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 beschränkt sich auf die Ergänzung
der Textlichen Festsetzungen Nr. 1.1 und Nr. 6.2. In der Textlichen Festsetzung
Nr. 1.1 wird als weitere Ausnahme ergänzt, dass beschränkt auf die Fläche
Flur 1, Flurstück 4537 auch Anlagen für soziale und gesundheitliche
Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden können. In der Textlichen Festsetzung
Nr. 6.2 wird ergänzt, dass beschränkt auf die Fläche Flur 1,
Flurstück 4537 die der BAB A 115 zugewandten Außenbauteile von Krankenräumen, Übernachtungsräumen,
Operations- bzw. Behandlungsräumen, Untersuchungs- bzw. Sprechzimmern,
schutzbedürftigen Räumen für soziale Nutzungen, Büroräumen und ähnlichen Räumen
ein erforderliches resultierendes Schalldämmmaß von 45 db(A)/m² aufweisen müssen.
Die übrigen Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes
KLM-BP-006-c-3 werden von der Änderung nicht berührt und unverändert
beibehalten.
Nach
Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13a BauGB
(insbesondere der förmlichen Beteiligungen der Behörden / sonstigen Träger
öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 16.10.2023, der Öffentlichkeit mittels
öffentlicher Auslegung im Zeitraum vom 23.10.2023 bis einschließlich 01.12.2023
sowie der eingeschränkten Beteiligung der Öffentlichkeit
(Grundstückseigentümer) vom 07.12.2023 und Abwägung der eingegangenen
Stellungnahmen) kann die 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“ für die Fläche Flur 1, Flurstück
4537 als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt
werden.
Kosten der Bauleitplanung
Die Kosten für alle Leistungen im Zusammenhang mit diesem
Bebauungsplan-Verfahren trägt der private Eigentümer der Fläche Flur 1,
Flurstück 4537.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits
im laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung
im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig
neu zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1)
Abgrenzung des
Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3
„TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537
2)
1. Änderung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 „TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissenschaft)“
für die Fläche Flur 1, Flurstück 4537