2.
Der
Entwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 2)
sowie die dazugehörige textliche Begründung wird gebilligt.
3.
Der
Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats im Internet zu
veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen. Die Dauer der
Veröffentlichungsfrist ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Veröffentlichung im Internet auf
elektronischem Weg benachrichtigt werden.
Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP)
ist zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar
2019 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt
vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich Verlängerung
Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow
Nr. 09/2020 v. 30.11.2020).
Der FNP ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte
Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren
Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung
ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare
Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa
Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle
Bebauungspläne aus dem FNP entwickelt werden.
Mit DS-Nr. 028/11 vom 24.03.2011
beschloss die Gemeindevertretung, den FNP für den Bereich des
Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) am Stahnsdorfer Damm und die
zugehörige Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1 ‑ 17 zu ändern
(Änderungsbereich vgl. Anl. 3).
Schon mit DS-Nr. 180/10 vom
16.12.2010 war für diesen Bereich ein Bebauungsplan-Verfahren mit der
Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“ eingeleitet worden.
Nachdem die Bauleitplanung längere
Zeit ruhen musste, wurde sie 2017 wiederaufgenommen. Der künftige
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde mit DS-Nr. 158/19 vom 12.12.2019
in zwei Teilbereiche gegliedert, für die seither eigenständige Bebauungsplan-Verfahren
durchgeführt werden. Mit dem Verfahren KLM‑BP‑045‑a sollen
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Weiterentwicklung der
denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17 geschaffen werden. Mit
dem Bebauungsplan KLM‑BP‑045‑b soll die vom Bund als dem
Flächeneigentümer beabsichtigte Neuordnung des Ausbildungsstandortes der
Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (BBiZ) planungsrechtlich vorbereitet
und die Trasse für einen Teilabschnitt des Uferweges Teltowkanalaue als
öffentlicher Fuß- u. Radweg gesichert werden.
Die FNP-Änderung erfolgt parallel zu
diesen beiden Bebauungsplan-Verfahren.
Am 17.09.2020 billigte die
Gemeindevertretung den FNP-Vorentwurf
(DS-Nr. 073/20). Die im Rahmen der anschließenden frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Äußerungen
wurden ausgewertet und flossen in die Erarbeitung des FNP-Entwurfes ein. Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte aufgrund der
Covid-19-bedingten Einschränkungen nicht als Erörterungsveranstaltung, sondern
mittels Auslegung des Vorentwurfes im Zeitraum 14.12.2020 – 29.01.2021. In
diesem Zeitraum ging die Äußerung eines Bürgers ein, der auf die
Waldeigenschaft von Teilen des BBiZ-Geländes und auf die besondere Bedeutung
einer dort vorhandenen Doppelreihe von Alteichen hinwies.
Diese Hinweise werden aufgrund der
Darstellungssystematik und des Maßstabes nicht im FNP-, sondern im parallelen
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045-b berücksichtigt.
Mit DS-Nr. 033/21 vom 20.05.2021
billigte die Gemeindevertretung den 1. Entwurf
der 15. FNP-Änderung.
Im Jahr 2022 trat der Bund an die Gemeinde
heran und stellte neue Überlegungen zur Neuordnung des BBiZ-Grundstücks vor. Er
bat um Anpassung der bisherigen städtebaulichen Ziele für das B‑Plan- und
das parallele FNP-Verfahren. In seiner Sitzung am 20.02.2023 wurde der
Bauausschuss über diese neuen Überlegungen des Bundes informiert. Sie werden
mit dem inzwischen erarbeiteten 2. Entwurf
der 15. FNP-Änderung aufgegriffen, der als Anl. 2 beigefügt ist.
Im Rahmen der Entwurfsüberarbeitung stellte
sich auch heraus, dass eine kleine Fläche im äußersten Nordosten des
Änderungsbereiches nicht (mehr) Teil des BBiZ-Grundstücks, sondern in privatem
Eigentum ist. Diese Fläche wird deshalb aus dem Änderungsbereich der
15. Änderung herausgenommen und bleibt ‑ auf der Ebene der
vorbereitenden Bauleitplanung ‑ wie schon bisher als Wald dargestellt
(Änderungsbereich Stand 04.03.2024 vgl. Anl. 1).
Nach Billigung des 2. Entwurfes durch
die Gemeindevertretung erfolgen die förmlichen Beteiligungen von Öffentlichkeit
und der Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1)
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-15, Stand 04.03.2024
2)
FNP-Entwurf,
Stand März 2024
3)
nur zur Information: Abgrenzung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-15, Stand 19.11.2020