Betreff
Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb KITA-Verbund der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 008/24
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung des KITA-Verbundes der Gemeinde Kleinmachnow wird beschlossen.

 

 


Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Kindertagespflege“ vom 28.06.2023 hat das Land Brandenburg weitreichende Änderungen in der Kindertagespflege auf den Weg gebracht. Unter anderem wird in § 44 Abs. 2 des Gesetzes festgelegt, dass Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege entsprechend einer Kostenbeitragssatzung des zuständigen Landkreises zu erheben sind. Diese Maßgabe ist bis 31.07.2024 umzusetzen. Bislang zahlten die Eltern Beiträge entsprechend der jeweiligen kommunalen Beitragsordnungen.

 

Bisher haben fast alle Kommunen im Landkreis Potsdam-Mittelmark im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages vom Landkreis folgende Aufgaben übernommen:

·      die Vermittlung von Kindertagespflegestellen,

·      die Abrechnung und Auszahlung der Geldleistungen des Landkreises und

·      die Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen entsprechend der kommunalen Beitragsordnung oder -satzung.

 

In der Gemeinde Kleinmachnow wurden die Durchführung dieser Aufgaben dem Eigenbetrieb „KITA-Verbund Kleinmachnow“ dauerhaft übertragen. Daher wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 10.12.2009 die Betriebssatzung des Eigenbetriebes KITA-Verbund entsprechend erweitert.

 

Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Stärkung der Kindertagespflege würden nunmehr lediglich die Vermittlung von Kindertagespflegeplätzen und die Abrechnung und Auszahlung der Geldleistungen bei den Kommunen verbleiben. Alle Kommunen des Landkreises Potsdam-Mittelmark haben sich entschieden, diese Aufgaben künftig nicht mehr zu übernehmen. Der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen dem Landkreis Potsdam-Mittelmark und der Gemeinde Kleinmachnow wird entsprechend geändert.

 

Die Überführung der Bestandsverträge erfolgt kommunal gestaffelt. Für Kindertagespflegeverträge von Kindern aus Kleinmachnow bei Kindertagespflegepersonen in Kleinmachnow erfolgt die Übergabe der Unterlagen zum 31.01.2024. Neuverträge werden bereits seit 01.08.2023 durch den Landkreis abgeschlossen.

 

Mit der Beschlussempfehlung wird die Aufgabe „Kindertagespflege“ aus der Betriebssatzung des Eigenbetriebes genommen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage

Satzung zur 1. Änderung der Betriebssatzung des KITA-Verbundes