Betreff
Abwägung zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ (Abwägungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 013/24
Art
Beschlussvorlage

1.     Die Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ eingegangen sind, wurden geprüft. Das Ergebnis ist in den Anlagen 3 und 4 dargestellt.

2.     Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.


Hinweis zum Datenschutz:

Bei der Weitergabe personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu beachten. Ein Schlüssel­verzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu behandeln.

 

 

Problembeschreibung/Begründung:

Am 12.12.2019 beschloss die Gemeindevertretung (DS-Nr. 144/19) die 11. FNP-Änderung für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder, die mit Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 am 30. November 2020 wirksam wurde. Das in diesem Beschluss in Rede stehende Gebiet ist im FNP damit als Wohnbaufläche (Reines Wohngebiet, WR) dargestellt.

Die Gemeindevertretung beschloss dann in ihrer Sitzung am 04.11.2021 (DS-Nr. 103/21) ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“ einzuleiten.

 

Frühzeitige Beteiligungen

Der Bebauungsplan-Vorentwurf wurde am 30.06.2022 (DS-Nr. 016/22) gebilligt. Die Öffentlichkeit wurde frühzeitig in einer Erörterungsveranstaltung am 14.03.2023 über den Vorentwurf unterrichtet.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 02.12.2022. Während der frühzeitigen Behördenbeteiligung äußerten sich 31 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von 5 Behörden wurden in die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung zum Bebauungsplan aufgenommen.

Die eingegangenen Stellungnahmen sind zur Information in der in Anlage 2 dargestellten Form aufgezeigt.

 

Förmliche Beteiligungen

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 05.10.2023 mit dem Auslegungsbeschluss (DS-Nr. 067/23) gebilligt.

Die Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte mit Anschreiben vom 05.02.2024. Während der förmlichen Beteiligung äußerten sich 33 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Hinweise von einer Behörde wurden in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan berücksichtigt.

Die von Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 3 dargestellten Form abgewogen werden.

In Reaktion auf die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgten redaktionelle Klarstellungen in den textlichen Festsetzungen.

 

Der Bebauungsplan-Entwurf wurde vom 05.02.2024 bis einschließlich 08.03.2024 öffentlich ausgelegt. Von der Öffentlichkeit gingen 12 Stellungnahmen ein. Hinweise aus 3 Stellungnahmen wurden in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen.

Die aus der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen können in der in Anlage 4 dargestellten Form abgewogen werden.

 

Hinweis:

Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die vorliegenden Fachgutachten können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stpl./BauO, Zimmer 2.01 eingesehen werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

5110

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-026 „Verlängerung Wolfswerder“

nur zur Information:

2)      frühzeitige Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

Abwägungsmaterialien:

3)      Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange

4)      Beteiligung der Öffentlichkeit