2)
Die
Änderung des Geltungsbereiches ist gemäß § 2 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.
3)
Ziff. 3)
des Beschlusses vom 19.05.2022 (Wiederaufnahme
und Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung
Mitte", vgl. Anlage 2, DS-Nr. 015/22, Auszug) wird
wie folgt ergänzt: Für die von der Erweiterung des Geltungsbereiches erfassten
Grundstücke (Meiereifeld 47 und 49; Im Hagen 47, 47 a, 47 b,
49 c, 51 d und 53 d) sollen die Festsetzungen des dort bisher
geltenden Bebauungsplanes KLM-BP-002-a unverändert übernommen werden.
4)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen
und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Der bisherige
Geltungsbereich (vgl. Anlage 2, Seite 4) wird durch den neu abgegrenzten Geltungsbereich
des Bebauungsplanes (vgl. Anlage 1) um die Grundstücke Meiereifeld
47 und 49 sowie Im Hagen 47, 47 a, 47 b, 49 c, 51 d und
53 d) erweitert.
Um Konflikten
zwischen der künftigen Feuerwehrnutzung und der südlich angrenzenden
Wohnnutzung auch künftig vorzubeugen zu können, werden für die o.g. Grundstücke
zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein. Die Erweiterung des
Geltungsbereichs ist daher notwendig.
Die o. g.
Grundstücke befinden sich bisher noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“, in der z. Z. rechtswirksamen Fassung (2.
Änderung v. 29.01.20216).
Die zeichnerischen
und textlichen Festsetzungen für diese Grundstücke im Bebauungsplan
KLM-BP-002-a sollen in den Bebauungsplan KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“
mit übernommen und im Hinblick auf den Lärmschutz je nach Erforderlichkeit
ergänzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
1. Abgrenzung des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“, Stand 26.03.2024
2. DS-Nr. 015/22 vom 19.05.2022, Wiederaufnahme
und Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung
Mitte" mit Abgrenzung des Geltungsbereiches, Stand 23.10.2019