Betreff
Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-002-i "Eigenherdsiedlung Mitte", hier: Änderung des Geltungsbereiches
Vorlage
DS-Nr. 020/24
Art
Beschlussvorlage

1)      Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte" wird erweitert. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-i wird für den durch die Erweiterung geänderten Geltungsbereich (vgl. Anlage 1) fortgeführt.

2)      Die Änderung des Geltungsbereiches ist gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

3)      Ziff. 3) des Beschlusses vom 19.05.2022 (Wiederaufnahme und Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte", vgl. Anlage 2, DS-Nr. 015/22, Auszug) wird wie folgt ergänzt: Für die von der Erweiterung des Geltungsbereiches erfassten Grundstücke (Meiereifeld 47 und 49; Im Hagen 47, 47 a, 47 b, 49 c, 51 d und 53 d) sollen die Festsetzungen des dort bisher geltenden Bebauungsplanes KLM-BP-002-a unverändert übernommen werden.

4)      Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


 

Der Beschluss zur Wiederaufnahme und Fortführung des Bebauungsplanverfahrens KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“, der am 24.03.2022 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurde (DS-Nr. 015/22), soll wie folgt ergänzt werden:

 

Der bisherige Geltungsbereich (vgl. Anlage 2, Seite 4) wird durch den neu abgegrenzten Geltungsbereich des Bebauungsplanes (vgl. Anlage 1) um die Grundstücke Meiereifeld 47 und 49 sowie Im Hagen 47, 47 a, 47 b, 49 c, 51 d und 53 d) erweitert.

 

Um Konflikten zwischen der künftigen Feuerwehrnutzung und der südlich angrenzenden Wohnnutzung auch künftig vorzubeugen zu können, werden für die o.g. Grundstücke zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sein. Die Erweiterung des Geltungsbereichs ist daher notwendig.

 

Die o. g. Grundstücke befinden sich bisher noch im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte“, in der z. Z. rechtswirksamen Fassung (2. Änderung v. 29.01.20216).

 

Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen für diese Grundstücke im Bebauungsplan KLM-BP-002-a sollen in den Bebauungsplan KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“ mit übernommen und im Hinblick auf den Lärmschutz je nach Erforderlichkeit ergänzt werden.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1.     Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte“, Stand 26.03.2024

2.     DS-Nr. 015/22 vom 19.05.2022, Wiederaufnahme und Fortführung des Bebauungsplan-Verfahrens KLM-BP-002-i „Eigenherdsiedlung Mitte" mit Abgrenzung des Geltungsbereiches, Stand 23.10.2019