Betreff
Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 021/24
Art
Beschlussvorlage

1)     Die Wohnungspolitische Umsetzungstrategie (WUS, vgl. Anlage) wird beschlossen.

2)     Der Bürgermeister wird beauftragt, die Wohnungspolitische Umsetzungstrategie dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) vorzulegen.

 


 

Kleinmachnow zählt zu den Kommunen im Land Brandenburg, in denen dringender Bedarf an Wohnraum und insbesondere an bezahlbarem Wohnraum besteht. Schon mit DS-Nr. 124/16 vom 03.11.2016, Grundsatzbeschluss zur Errichtung von weiteren Wohnungen, beschloss die Gemeindevertretung, (mindestens) 140 Wohnungen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-5 „östlich Pascalstraße“ errichten zu lassen. Sichergestellt werden sollte zudem eine Miete von im Durchschnitt 8,00 EUR/kalt. Schon im Jahr 2016, aber auch unter den heutigen Rahmenbedingungen lässt sich Wohnraum mit einer Nettokaltmiete von 6,50 EUR bis 12,00 EUR/m² nur unter Einsatz von Fördermitteln realisieren.

 

Das Land Brandenburg stellt eine Förderung in Aussicht, wenn für die jeweilige Kommune entweder ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) oder eine Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) vorliegt.

 

Ein INSEK geht inhaltlich weit über die Befassung mit der Wohnraumsituation hinaus, das Aufstellungsverfahren ist langwierig und kostenintensiv. Kleinmachnow verfügt darüber hinaus mit den laufenden und schon abgeschlossenen Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen nach BauGB, der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und der verbindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne) sowie zahlreichen sektoralen Planungen (Integriertes Verkehrskonzept, Integriertes Klimaschutzkonzept etc.) über umfassende, die Ortsentwicklung steuernde Vorgaben.

 

Noch zu bearbeiten ist jedoch das Thema Wohnungswesen. Die Gemeinde hat deshalb entschieden, eine Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie (WUS) erarbeiten zu lassen.

 

Die Anforderungen an eine solche Umsetzungsstrategie, Grundlage für die Wohnraumförderung für Kommunen mit dringendem Wohnraumbedarf, hat das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) in zwei Rundschreiben zusammengefasst (Landesamt für Bauen und Verkehr, Rundschreiben 3/08/2015 und 3/09/2015 LBV).

 

Die erarbeitete WUS liegt nur vor und soll nach Beschlussfassung dem LBV vorgelegt werden. Darauf aufbauend wird das LBV bewerten, ob die von der Gemeinde mit gesondertem Beschluss festgelegten Gebietskulissen den Zielen des WUS entsprechend. Ist dies der Fall, wird der Gemeinde ein Bescheid erteilt, auf dessen Grundlage zum Beispiel die gemeindliche Wohnungsgesellschaft (gewog), aber auch private Eigentümer Fördermittel zum Beispiel aus der Mietwohnungsbauförderrichtlinie vom 01.01.2024 bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beantragen können.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

-          Gemeinde Kleinmachnow, Wohnungspolitische Umsetzungsstrategie