Betreff
Neufassung der Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes der Gemeinde Kleinmachnow (Gehölzschutzsatzung)
Vorlage
DS-Nr. 023/24
Art
Beschlussvorlage

Die neu gefasste Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes der Gemeinde Kleinmachnow (Gehölzschutzsatzung, vgl. Anlage) wird beschlossen.


Mit Bekanntmachung vom 24.06.1994 wurde den Kommunen vom (damaligen) Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) eine „Musterbaumschutzsatzung“ übergeben, die es erstmals ermöglichte, eine eigene Satzung zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (nach § 34 des Baugesetzbuches) und der Geltungsbereiche von Bebauungsplänen zu erlassen. Die Kommunen wurden in die Lage versetzt, den Erhalt des vor allem durch bauliche Maßnahmen oftmals gefährdeten Ortsgrüns durchzusetzen. Die Verlagerung der Zuständigkeit vom Landkreis auf die Kommunen vereinfachte und verkürzte für die Eigentümerinnen und Eigentümer die Antragstellung und die Bearbeitungsdauer.

Die Gemeindevertretung beschloss mit DS-Nr. 029 vom 23.02.1995 eine „Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes in der Gemeinde Kleinmachnow“, die nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht noch 1995 in Kraft trat. In den Jahren 2001 (DS-Nr. 276/00 vom 11.01.2001) und 2007 (DS-Nr. 067-1/07 erfolgten Aktualisierungen.

Die seit 2007 wirksame Gehölzschutzsatzung hat sich als grundsätzlich rechtssicher erwiesen und wurde in ihrem wesentlichen Regelungsgehalt vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) in einem Normkontrollverfahren bestätigt. Jedoch haben sich im Laufe der Zeit Problemfelder offenbart, welche in ihrer Gesamtheit dazu führen, dass eine (lediglich minimalintensive) Anpassung der Satzung inzwischen als notwendig anzusehen ist.

Im Einzelnen:

1.      Durch die grundsätzliche Kompetenzverschiebung des Naturschutzes von den Ländern auf den Bund dient es der Rechtssicherheit und -klarheit, die Gehölzschutzsatzung aufgrund der neuen Rechtsgrundlagen neu zu erlassen.

2.      Rechtserklärende und -klarstellende Bestandteile der Satzung wurden an die neuen Rechtsgrundlagen angepasst (bspw. § 5 Abs. 2 Nr. 1 und 2).

3.      § 11 der derzeit wirksamen Gehölzschutzsatzung ist in seiner jetzigen Form nicht anwendbar, da ein notwendiges Zitiergebot nicht beachtet wurde. Dieser Fehler wird durch die hier vorliegende Neufassung behoben, sodass die Gemeinde folglich Verstöße gegen die Verbotenen Handlung der Satzung rechtssicher ahnden kann.

4.      Das Bundesnaturschutzgesetzt und das Bbg. Naturschutzausführungsgesetz erlauben es inzwischen, Geldbußen bis zu einer Höhe von 65.000 Euro festzusetzen (vorher 50.000 Euro).

5.      Die Vegetationszeit nach BNatSchG hat sich verändert. Diese beginnt nun am 1. März und endet am 30. September eines jeden Jahres (vorher 15. März bzw. 15. September).

6.      Bezugspunkte, welche sich als unpraktikabel herausstellten, wurden durch verlässliche und rechtlich abschließend geklärte Begrifflichkeiten ersetzt (bspw. „natürliche Geländeoberfläche“ statt „flacher Erdboden“).

7.      Möglicherweise missverständliche Formulierungen wurden vereinfacht (bspw. § 3 Abs. 2 Nr. 3).

Die Neufassung der Satzung soll nach der Beschlussfassung ausgefertigt und durch Bekanntmachung im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1)     Satzung zum Schutz des Gehölzbestandes (Gehölzschutzsatzung),
Entwurf v. 17.04.2024

2)     Gegenüberstellung mit Kennzeichnung der Änderungen „Gehölzschutzsatzung i. d. F. der Bekanntmachung v. 13.07.2007“ und „Gehölzschutzsatzung, Entwurf v. 17.04.2024“