Gemeinden mit Straßen ab einer
Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24 h haben nach der Richtlinie
2002/49/EG und deren Umsetzung in deutsches Recht mit §§ 47a-f des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die
Lärmkartierung – 34. BImSchV ‑ einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Untersuchungsgegenstand sind die Hauptverkehrsstraßen gemäß der Lärmkarte des
Landesamts für Umwelt (siehe Anlage 1-3: Ergebnisbericht und Lärmkarten)
sowie die Gemeindestraßen, die im Umfang des LAP Stufe III bereits
enthalten sind sowie Straßen, welche die Gemeinde zusätzlich als beachtenswert
ansieht (Siehe Anlage 4: Untersuchungsgebiet). Neue örtliche Entwicklungen
sind nach Absprache zu berücksichtigen. Bahn- und Fluglärm sind nachrichtlich
zu übernehmen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist die
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.
Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes
und die Vorlage der berichtspflichtigen Informationen gemäß § 47 d Abs. 5
BImSchG [1] ist bis spätestens 18.07.2024 (4. Stufe) vorrangig
sicherzustellen. Entsprechend vorzeitig ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes
fertigzustellen.
Gegenstand ist die Überprüfung des
Lärmaktionsplans, Stufe 3 hinsichtlich der Aktualität der darin genannten
Maßnahmen sowie die Erstellung des Entwurfes zur Lärmaktionsplanung,
Stufe 4 gemäß § 47 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG. Dieser dient
auch der Erfüllung der o.g. Berichtspflichten über die Lärmaktionsplanung.
Wie in den ersten drei Stufen des
Lärmaktionsplans ist ein Mitwirkungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß
§ 47d Abs. 3 BImSchG mit einer Bürgersprechstunde durchzuführen. Die
eingehenden Hinweise sind zu dokumentieren, ggf. einzuarbeiten und
Abwägungsvorschläge zu erstellen.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans,
Stufe 4 ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der
Umgebungslärmkartierung 2022 des Landes Brandenburg zu erstellen. Die
vorzunehmenden Arbeiten sollen an die Arbeiten zum Lärmaktionsplan,
3. Stufe anschließen.
Arbeitsstand
Die Gemeinde hat im Dezember 2023 ein
Büro mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragt. Der aktuelle
Arbeitsstands des Entwurfs ist der Anlage 5: Auszug Entwurf Bericht zu
entnehmen.
Der Bearbeitungsstand sieht dabei wie
folgt aus:
Arbeitspaket (AP) 1
Bestandsaufnahme und Überprüfung der Maßnahmen des bestehenden
Lärmaktionsplans, Stufe 3
Bestandsaufnahme – abgeschlossen (siehe
Anlage 1)
Aktualisierung der Maßnahmen aus Stufe
3 - abgeschlossen
Arbeitspaket (AP) 2
Erarbeitung eines Lärmaktionsplans
Aufbau eines digitalen 3D-Modells –
abgeschlossen
Berechnung von Rasterlärmkarten –
abgeschlossen
Berechnung von Gebäudelärmkarten –
abgeschlossen
Betroffenheitsanalyse – in Arbeit
(siehe Anlage 2 und 3)
Beschreibung und Bewertung der
Lärmsituation – in Arbeit
Berechnung der lärmreduzierenden
Wirkung – in Arbeit
Ruhige Gebiete – in Arbeit
Arbeitspaket (AP) 3
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
– erfolgte 23.02.-15.03.2024 (1 Stellungnahme)
Vorstellung des Entwurfs in politischen
Gremien: Schriftliche INFO 007/24,
auf der Tagesordnung Bau-Ausschuss 15.04.24, zur Diskussion im UVO-Ausschuss am
17.04.2024
Öffentliche Auslegung des Entwurfs –
geplant 22.04.-24.05.2024 (zeitgleich mit TÖB-Beteiligung)
Offene Bürgersprechstunde – geplant
23.05.2024 18 Uhr
Auswertung der eingegangenen Hinweise -
ausstehend
Arbeitspaket (AP) 4
Erarbeitung der Dokumente für die Berichterstattung an die Europäische
Kommission
Erstellung des Abschlussberichts –
ausstehend
Erstellung Kurzbericht – ausstehend
Berichterstattung an die Europäische
Kommission – geplant bis 18.07.2024
Beschluss der Gemeindevertretung –
geplant 17.10.2024 (wird der Kommission nachgereicht)
1 Ergebnisbericht zu
Lärmkarten 2022
2 Lärmkarten Tag
3 Lärmkarten Nacht
4
Untersuchungsgebiet
5 Auszug Entwurf
Bericht