Hintergrund

Gemeinden mit Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24 h haben nach der Richtlinie 2002/49/EG und deren Umsetzung in deutsches Recht mit §§ 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und durch die Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV ‑ einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Untersuchungsgegenstand sind die Hauptverkehrsstraßen gemäß der Lärmkarte des Landesamts für Umwelt (siehe Anlage 1-3: Ergebnisbericht und Lärmkarten) sowie die Gemeindestraßen, die im Umfang des LAP Stufe III bereits enthalten sind sowie Straßen, welche die Gemeinde zusätzlich als beachtenswert ansieht (Siehe Anlage 4: Untersuchungsgebiet). Neue örtliche Entwicklungen sind nach Absprache zu berücksichtigen. Bahn- und Fluglärm sind nachrichtlich zu übernehmen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm.

Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes und die Vorlage der berichtspflichtigen Informationen gemäß § 47 d Abs. 5 BImSchG [1] ist bis spätestens 18.07.2024 (4. Stufe) vorrangig sicherzustellen. Entsprechend vorzeitig ist der Entwurf des Lärmaktionsplanes fertigzustellen.

Gegenstand ist die Überprüfung des Lärmaktionsplans, Stufe 3 hinsichtlich der Aktualität der darin genannten Maßnahmen sowie die Erstellung des Entwurfes zur Lärmaktionsplanung, Stufe 4 gemäß § 47 d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG. Dieser dient auch der Erfüllung der o.g. Berichtspflichten über die Lärmaktionsplanung.

Wie in den ersten drei Stufen des Lärmaktionsplans ist ein Mitwirkungsverfahren der Öffentlichkeit gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG mit einer Bürgersprechstunde durchzuführen. Die eingehenden Hinweise sind zu dokumentieren, ggf. einzuarbeiten und Abwägungsvorschläge zu erstellen.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans, Stufe 4 ist unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 des Landes Brandenburg zu erstellen. Die vorzunehmenden Arbeiten sollen an die Arbeiten zum Lärmaktionsplan, 3. Stufe anschließen.

 

Arbeitsstand

Die Gemeinde hat im Dezember 2023 ein Büro mit der Erarbeitung des Lärmaktionsplans beauftragt. Der aktuelle Arbeitsstands des Entwurfs ist der Anlage 5: Auszug Entwurf Bericht zu entnehmen.

Der Bearbeitungsstand sieht dabei wie folgt aus:

Arbeitspaket (AP) 1
Bestandsaufnahme und Überprüfung der Maßnahmen des bestehenden Lärmaktionsplans, Stufe 3

Bestandsaufnahme – abgeschlossen (siehe Anlage 1)

Aktualisierung der Maßnahmen aus Stufe 3 - abgeschlossen

Arbeitspaket (AP) 2
Erarbeitung eines Lärmaktionsplans

Aufbau eines digitalen 3D-Modells – abgeschlossen

Berechnung von Rasterlärmkarten – abgeschlossen

Berechnung von Gebäudelärmkarten – abgeschlossen

Betroffenheitsanalyse – in Arbeit (siehe Anlage 2 und 3)

Beschreibung und Bewertung der Lärmsituation – in Arbeit

Berechnung der lärmreduzierenden Wirkung – in Arbeit

Ruhige Gebiete – in Arbeit

Arbeitspaket (AP) 3
Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung – erfolgte 23.02.-15.03.2024 (1 Stellungnahme)

Vorstellung des Entwurfs in politischen Gremien: Schriftliche INFO 007/24,
auf der Tagesordnung Bau-Ausschuss 15.04.24, zur Diskussion im UVO-Ausschuss am 17.04.2024

Öffentliche Auslegung des Entwurfs – geplant 22.04.-24.05.2024 (zeitgleich mit TÖB-Beteiligung)

Offene Bürgersprechstunde – geplant 23.05.2024 18 Uhr

Auswertung der eingegangenen Hinweise - ausstehend

Arbeitspaket (AP) 4
Erarbeitung der Dokumente für die Berichterstattung an die Europäische Kommission

Erstellung des Abschlussberichts – ausstehend

Erstellung Kurzbericht – ausstehend

Berichterstattung an die Europäische Kommission – geplant bis 18.07.2024

Beschluss der Gemeindevertretung – geplant 17.10.2024 (wird der Kommission nachgereicht)


1 Ergebnisbericht zu Lärmkarten 2022

2 Lärmkarten Tag

3 Lärmkarten Nacht

4 Untersuchungsgebiet

5 Auszug Entwurf Bericht