2.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der vorliegenden
Entwurfsplanung einen Antrag auf Zuwendung beim Landesamt für Bauen und Wohnen
Brandenburg zu stellen.
3.
Werden
Fördermittel in Aussicht gestellt, ist der Gemeindevertretung ein Beschluss vorzulegen,
mit dem über die Veranschlagung der erforderlichen Mittel im
Investitionshaushalt und die anschließende Erarbeitung der Ausführungs- und
Vergabeunterlagen für die Realisierung entschieden wird.
Ausgangslage
Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten
Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem die Förster-Funke-Allee (West)
als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP 1) fest. Daraufhin wurde ein
externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI
Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele
der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu
berücksichtigen.
Der gesamte Handlungsschwerpunkt 1 erstreckt sich
vom Knotenpunkt Hohe Kiefer/ Förster-Funke-Allee über den westlichen Teil der
Förster-Funke-Allee bis zum Knotenpunkt Karl-Marx-Straße. Der Straßenzug
einschließlich seiner Knoten und Einmündungen sollte dabei als Einheit
betrachtet und analysiert werden, um lückenhafte Planungen im Sinne eines
„Flickenteppichs“ zu vermeiden. Dieser Ansatz wurde bei der Erarbeitung der
Vorplanung beachtet. Es zeigte sich allerdings, dass die Gestaltungen der
Knoten Hohe Kiefer (Bauabschnitt 3) und Karl-Marx-Straße
(Bauabschnitt 2) so komplex sind, dass es dort gesonderter
Grundsatzbeschlüsse bedarf. Der Bauabschnitt 1 Rathausmarkt wurde deshalb
vorgezogen.
Der Bauabschnitt 1 Förster-Funke-Allee/
Rathausmarkt wurde auch vorgezogen, weil die Gemeinde gehalten ist, bis
Ende 2024 alle in den Kategorien „B“ und „C1“ gelisteten Bushaltestellen
barrierefrei auszubauen. Die Haltestelle Rathausmarkt ist als (bisher) einzige
in Kleinmachnow als „überregional bedeutsam“ klassifiziert und in Kategorie B
gelistet. Der barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen steht mit Fördermitteln
in Verbindung, ein Umbau bedeutet deshalb eine Erhaltsbindung von
10 Jahren. In diesem Zeitraum dürfen dann keine Veränderungen an den
Haltestellen vorgenommen werden. Daher muss der Ausbau der Haltestellen
zwingend mit den zukünftigen Planungen in diesem Bereich übereinstimmen.
Beschreibung Straßenraum
Der zwischen Förster-Funke-Allee und Adolf-Grimme-Ring
liegende Rathausmarkt bildet das Einzelhandels-, Dienstleistungs- und
Verwaltungszentrum von Kleinmachnow. Außerdem liegen unmittelbar nördlich ein
Biomarkt sowie eine Pflege- und Senioreneinrichtung und westlich
Adolf-Grimme-Ring/West die Maxim-Gorki-Gesamtschule. Am südlichen Rand des
Betrachtungsraumes befindet sich die Grundschule Auf dem Seeberg.
Im Vergleich zum übrigen Gemeindegebiet mit seinem
vorwiegend waldartig geprägten Ortsbild, vermitteln die hier angrenzenden
Gebäude in ihrer Anordnung, Flucht und Höhe einen eher urbanen Charakter. Die
Fahrbahn der Förster-Funke-Allee ist hier 6 m breit, die Gehwege im
Seitenraum sind 2,60/3,00 m breit und mit „Radfahrer frei“ ausgeschildert.
Der Abschnitt zwischen Adolf-Grimme-Ring (Ost) und Adolf-Grimme-Ring (West)
verfügt über einen baumbepflanzten Mittelinsel, in die auf Höhe des
Rathausmarktes ein Fußgängerüberweg (FGÜ, „Zebrastreifen“) integriert ist.
Ferner befinden sich westlich der Mittelinsel zwei Busbuchten im Bereich der
Nebenanlagen.
Auf dem Abschnitt
verkehren insgesamt vier Buslinien mit Umsteigemöglichkeit an den beiden
Kategorie B-Bushaltestellen am Rathausmarkt. Der Abschnitt weist einen
DTVw von rund 7.400 Kfz/24h auf (Erhebung 2022). Aufgrund der
Kerngebietsnutzung und der ÖPNV-Anbindung mit Umsteigebeziehungen ist das
Fußgängeraufkommen und der damit verbundene Querungsbedarf sehr hoch.
Problembeschreibung
Die beiden Busbuchten sind nicht barrierefrei ausgebaut
– es fehlen taktile Elemente, die Bordhöhen sind nicht ausreichend und das
Quergefälle ist zu hoch. Im Bereich des westlichen Adolf-Grimme-Rings fehlen
Querungsmöglichkeiten. Aber auch am Knoten Adolf-Grimme-Ring (Ost) muss eine
Querungsmöglichkeit für den dort aus südlicher Richtung ankommenden breiten
Geh- und Radweg geschaffen werden. Insbesondere der Schülerverkehr quert an
diesen beiden Stellen ungesichert die Fahrbahn.
Durch den hohen
Kfz-Verkehr hat die Förster-Funke-Allee eine zerschneidende Wirkung. Es sollte
daher geprüft werden ob durch gestaltende oder regelnde Maßnahmen das
Verkehrsaufkommen gesenkt, die gefahrene Geschwindigkeit gedrosselt und die
bestehende Trennwirkung zwischen dem nördlichen und dem südlichen Bereich der
Förster-Funke-Allee reduziert werden kann.
Planungsstand
Für die Verbesserung der Situation erarbeitete das mit
der Bearbeitung von HSP 1 beauftragte Planungsbüro ein Verkehrskonzept im
Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des
Konzeptes wurden in den Fachausschüssen mündlich vorgestellt und beraten,
Hinweise und Anregungen flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.
Am 17.05.2023 beschloss die Gemeindevertretung mit
DS-Nr. 020/23 (Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, Räumlicher
Handlungsschwerpunkt (HSP 1) "Förster-Funke-Allee (West)",
Grundsatzbeschluss) die Vorplanung.
Nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung
wurden die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 3 (Entwurfsplanung)
und 4 (Genehmigungsplanung) sowie 5 ‑ 8 (Ausführungsplanung bis
Bauoberleitung) einschließlich örtlicher Bauüberwachung mit DS-Nr. 091/23
vom 18.09.2023 vergeben. Inzwischen ist die Entwurfsplanung erarbeitet worden,
deren Erläuterung der Anlage 1 zu entnehmen ist. Der Entwurf selbst
ist auf den Plänen Anlagen 2 und 3 dargestellt.
Im Ergebnis sollen die beiden Einmündungen
Förster-Funke-Allee/Adolf-Grimme-Ring um Querungshilfen in Form von Inseln
ergänzt werden. Der gesamte Straßenraum zwischen den beiden genannten
Einmündungen soll mittels Anrampungen angehoben werden. Dies soll das Queren
für Fuß- und Radverkehr erleichtern, die geltenden Vorfahrtsregeln
verdeutlichen sowie zu einer Entschleunigung im gesamten Bereich führen. Die
Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut. Die Seitenräume sollen durch
Solitärbäume, Baumgruppen und Grüninseln ergänzt werden und den Straßenraum
optisch gliedern. Die Oberflächengestaltung im Seitenraum wird der Platzfläche
angeglichen, um einen städtebaulich-räumlichen Zusammenhang herzustellen.
Auf der Grundlage
der Entwurfsplanung und dieses Beschlusses soll ein Fördermittelantrag beim
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) für das Förderprogramm entsprechend Rili
KStB Bbg gestellt werden, das für die Jahre 2025 und folgende neu aufgelegt
werden soll. Voraussetzung dafür ist ein Beschluss der Gemeindevertretung, in
welchem die Planung gebilligt wird (Errichtungsbeschluss). Das Förderprogramm stellt
eine Förderung von 75 % der zuschussfähigen Kosten des kommunalen Anteils
in Aussicht. Abhängig von der Dauer des Antragsverfahren sollen 2025 die
folgenden Planungsphasen (Lph. 4-8) für den Bauabschnitt 1
(Rathausmarkt) erarbeitet werden, sodass eine bauliche Umsetzung nach
vorläufiger Einschätzung 2026 erfolgen könnte.
Kosten
Die Kostenberechnung der Entwurfsplanung ergab für die
weiterführende Ausführung:
|
Gesamt (100 %) |
Nicht zuwen-dungsfähig |
Eigenanteil (25 %) |
Zuschuss (75 %) |
anrechenbare
Kosten (netto) |
1.100.000 € |
98.000 € |
250.500 € |
751.500 € |
MwSt |
209.000 € |
18.620 € |
47.595 € |
142.785 € |
Kosten (brutto) |
1.309.000 € |
116.620 € |
298.095 € |
894.285 € |
Nebenkosten 5% |
65.500 € |
20.735 € |
44.765 € |
|
Baukostensteigerung
8% |
104.700 € |
32.950 € |
71.750 € |
|
HOAI-Kosten
Lph.4-9 |
90.000 € |
|
|
|
Bauüberwachung 3% |
44.400 € |
|
|
134.400 € |
Gesamtsumme
(brutto) |
1.613.600 € |
170.305 € |
414.610 € |
1.028.685 € |
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
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|||
Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlage-/n:
1)
Straßenquerschnitt
1
2)
Straßenquerschnitt
2
3)
Lageplan