Der
Errichtungsbeschluss DS-Nr. 064/24 vom 05.10.2023 wird zu Punkt 3) wie
folgt geändert (Änderungen sind hervorgehoben):
3) Für
das Vorhaben ist die Baugenehmigung zu beantragen, parallel sind die
Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 6 (Vorbereitung der Vergabe)
durch das beauftragte Büro erarbeiten zu lassen. Über die Weiterführung der
Maßnahme entscheidet die Gemeindevertretung nach Erteilung der Baugenehmigung
durch Beschluss.
Die Gemeindevertretung billigte am 05.10.2023 die Entwurfsplanung für
den Umbau der ehemaligen ev. Auferstehungskirche zu einem Museum und einer kulturellen Begegnungsstätte und
beschloss, dieses Vorhaben im Zeitraum 2024/25 umsetzen zu lassen.
Gemäß Kostenberechnung (Stand 08/2023) belaufen sich die Gesamtkosten
auf netto 4.321.549 EUR / brutto 5.142.643 EUR. Das als Generalplaner
gebundene Büro (umfasst insbesondere Objektplanung, Tragwerksplanung,
Technische Gebäudeausrüstung, Freianlagen u. Verkehrsanlagen) ist bis
einschließlich HOAI-Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
beauftragt. Die Genehmigungsplanung (LP 4) liegt vor und ist
abgeschlossen.
Für das Vorhaben sollen deshalb die Baugenehmigung beantragt und
parallel die Ausführungsplanung (LP 5) und die Ausschreibungsunterlagen
(LP 6, Vorbereitung der Vergabe) erarbeitet werden.
Mit der Erteilung der Baugenehmigung dürfte nicht vor Ende 2024/Anfang
2025 zu rechnen sein. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt sechs Jahre.
Innerhalb dieser Frist ist mit dem Vorhaben zu beginnen, die beantragte Nutzung
ist spätestens ein Jahr nach Ablauf dieser Frist aufzunehmen (vgl. § 73
BbgBO).
Angesichts
der aktuellen Haushaltslage entscheidet die Gemeindevertretung nach Erteilung
der Baugenehmigung und abhängig von der Finanzlage durch Beschluss, ob die Maßnahme weitergeführt wird.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlage/-n:
DS-Nr. 064/23
v. 05.10.2023, Errichtungsbeschluss zum Bauvorhaben denkmalgerechte Sanierung
und Umbau der ehemaligen ev. Auferstehungskirche Jägerstieg 2 zu einem Museum
und einer kulturellen Begegnungsstätte