3) In
der Haushaltssatzung 2024, 1. Nachtrag ist eine
Verpflichtungsermächtigung (VE) i. H. v. 3.700.000 EUR
festzusetzen.
4) Im
Haushaltsplan 2024, 1. Nachtrag sind die Planungskosten für alle
Straßen der Bauphase B, Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) i.
H. v. 96.000 EUR zu veranschlagen. Daneben müssen die Baukostenanteile
als Fälligkeiten der VE in der mittelfristigen Haushaltsplanung 2025/26
wie folgt veranschlagt werden:
2025/26: 3.700.000 EUR (Bauphase B,
Los 1: Wendemarken/ Ost [von An der Stammbahn bis Meisenbusch], Seematen
und Rosenhag),
Anlage/-n:
-
DS-Nr. 082/23 v. 05.10.2023, Verbesserung der
Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Planungs- und Bauphase B
(Errichtungsbeschluss)
Problembeschreibung/Begründung:
Am
05.10.2023 fasste die Gemeindevertretung den Errichtungsbeschluss für
Bauphase B zur Verbesserung der
Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung. Die erste Bauphase
(Bauphase A) wird im Jahr 2024 beendet werden, da die zurzeit beauftragte
Baufirma schneller gearbeitet hat als kalkuliert.
Die
bisherigen Auswirkungen der Bauphase B sind im Haushalt 2024 dargestellt
worden. Danach ergeben sich im HH 2024 bisher insgesamt 847.700 EUR für
die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe. Für die HH 2025
bis 2027 sind bisher Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 11.259.100 EUR
bereitgestellt.
Angesichts
der aktuellen Haushaltslage wird die Zeitplanung geändert:
Mit
den Vorbereitungen für Bauphase B (Planung und Ausschreibung) soll
weiterhin schon im Jahr 2024 begonnen werden. Die Gesamtmaßnahme kann dann ‑
auch im Hinblick auf mit den Arbeiten verbundenen Beeinträchtigungen der
Anwohnerschaft und wegen der bereits erfolgten Baustelleneinrichtung ‑
ohne längere Unterbrechungen weitergeführt und abgeschlossen werden. Die
Einteilung der Bauphase B in die nachfolgend genannten Lose erfolgte auch,
um eine unterbrechungsfreie Entwässerung der Verkehrsflächen sicherstellen zu
können.
Der
neue Zeitplanung und damit einhergehend auch die Haushaltsplanung geht von
einer baulichen Umsetzung ab 2025 aus. Sie kann sich ggf. bis zum Jahr 2031 erstrecken
(statt bisher: 2024 bis 2027).
Für
die Ausführungsplanung (LP 5) werden im Jahr 2024 im
Investitionshaushaltsplan benötigt:
Wendemarken: 43 T€
Meisenbusch: 14 T€
Franzosenfichten: 13 T€
Seematen: 5
T€
Rosenhag: 3
T€
Steinweg: 3
T€
Feldfichten: 15
T€
Gesamtsumme 2024: 96
T€
Für
die Haushaltsjahre ab 2025 ist von folgenden Investivkosten für die gebildeten
Lose auszugehen:
Los 1
Wendemarken/ Ost [von An der Stammbahn bis Meisenbusch], Seematen und Rosenhag
3,7 Mio. EUR (2025/2026)
Los 2
Wendemarken/ Mitte [von Meisenbusch bis Franzosenfichten], Meisenbusch
3,6 Mio. EUR (2027/2028)
Los 3
Wendemarken/ West [von Franzosenfichten bis Steinweg], Franzosenfichten
2,8 Mio. EUR (2029/2030) und
Los 4 Steinweg,
Feldfichten
2,2 Mio. EUR (2031)
Konkrete
Entscheidungen für die bauliche Umsetzung nach Los 2 (Wendemarken/ Ost
[von An der Stammbahn bis Meisenbusch], Seematen und Rosenhag) erfordern
entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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