Die
Gemeindevertretung beschließt die Umsetzung des in der Anlage beschriebenen
Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes zur
abschließenden Rekultivierung (3.BA) „Stolper Berg“ vom 16.04.2010. Dieses
Konzept bildet die Grundlage für die erforderliche Genehmigungsplanung sowie
die Realisierung zur abschließenden Rekultivierung 3. BA des „Stolper Berges“.
Ausgangssituation
Im Zuge der Maßnahme
des Ausbaus des Teltowkanals erfolgte im Jahre 1981 die Errichtung der „Deponie
Stahnsdorfer Damm“. Die Genehmigung zum Betreiben der Mülldeponie Kleinmachnow
wurde durch den damaligen Rat des Kreises Potsdam nachträglich 1984 erteilt. Im
Rahmen der Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der
BAB A 115“ in Kleinmachnow, die eine umfassende städtebauliche Umstrukturierung
des westlichen Ortsrandes von Kleinmachnow umfasst, wurde die damalige „Deponie
Stahnsdorfer Damm“(heute “Stolper Berg“) im Juli 1991 geschlossen.
In Verbindung mit
der Schließung der Deponie veranlasste die Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E), als Geschäftsbesorger der
Gemeinde Kleinmachnow, die Planung der ordnungsgemäßen Sicherung und Rekultivierung der „Deponie Stahnsdorfer
Damm“. Das Planungsziel der Gemeinde Kleinmachnow ist es, auf der Grundlage des
seit 27.03.1997 rechtswirksamen Bebauungsplanes KLM-BP-006-c, den „Stolper
Berg“ als öffentliche Grünfläche mit Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten zu
gestalten und in die Planungen der umliegenden Flächen zu integrieren.
Die Deponie wurde
in den 90iger Jahren gem. der 1. Teilanordnung des LUA vom 12.10.1995 erst
fachgerecht profiliert (1. BA) und anschließend gem. der 2. Teilanordnung des
LUA vom 20.03.1998 im 2. BA durch Erstellen einer temporären
Oberflächenabdichtung (u.a. bestehend aus einer Kunststoffdichtungsbahn mit
Bodenüberdeckung) gesichert.
Die abschließende
Rekultivierung (3. BA), wie sie zur endgültigen Sicherung und späteren
Nachnutzung erforderlich ist, wurde mit der 3. Teilanordnung der inzwischen
zuständigen Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Potsdam –
Mittelmark vom 18.05.1999 auf einen nicht präzisierten Zeitpunkt nach einer
Beobachtungsphase zurückgestellt und steht daher noch aus.
Aktuelle Situation und Planungsgrundlagen
zur abschließenden Rekultivierung
Das Konzept der
„Himmelswarte Stolper Berg“ entwickelt den gesicherten Deponiekörper mit dem
teilweise bestehenden Wegenetz (Realisierung im Rahmen des 2. BA mit einer
vorläufigen Höhe von ca. 60,00 m ü HN
des gesicherten Deponiekörpers) für eine nachfolgend öffentliche Nutzung
als Freizeit- und Erholungsfläche der Gemeinde Kleinmachnow weiter.
Nach einer
inzwischen über 11- jährigen
Monitoringphase (Grundwasserbelastungssituation, Deponiegasentwicklung,
Setzungen des Deponiekörpers) hat sich eine relative Stabilität der
Verhältnisse eingestellt, die die abschließende Rekultivierung der ehemaligen
Deponie mit einer Abschlusshöhe von ca. 62,70 ü HN ermöglicht.
Auf der Grundlage
der Vorplanung (Stand: Plan “Gestaltungskonzept“ Februar 2005/April 2010 und
„Höhenplan und Schnitte“ Januar 2006/Oktober 2009) für die abschließende
Rekultivierung mit Ausbildung der „Himmelswarte“ erfolgten zwischenzeitlich
fachliche Abstimmungen mit der Unteren Bodenschutzbehörde (ehem. Untere
Abfallwirtschaftsbehörde) des Landkreises Potsdam-Mittelmark, deren Ergebnisse
Bestandteil der Stellungnahme vom 05.03.2010 sind. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen:
-
Spätere
Nutzungen des ehem. Deponiekörpers für Erholungs- und Freizeitzwecke ohne
weitere bauliche Eingriffe in die Oberfläche des Sicherungssystems mit
Rekultivierungs-schicht sind möglich.
-
Die
Umgestaltung des „Stolper Berges“ im Zuge des 3. BA („Rekultivierung“) mit der
geplanten Himmelswarte (Punkt 4 des Gestaltungs- und Nutzungskonzeptes) ist
damit umsetzbar.
-
Baumpflanzungen
sind nicht genehmigungsfähig.
-
Eine
Bepflanzung des gesicherten Deponiekörpers mit Bodenbedeckern- zur Vermeidung
von Begehung und Befahrung mit Bikes- ist in Teilbereichen unter der Bedingung
möglich, dass jährlich die tatsächliche Durchwurzelungstiefe festgestellt wird,
und die Pflanzen bei einer Überschreitung einer Maximaltiefe beseitigt bzw.
ausgetauscht werden.
-
Für
Sonderbauwerke (Solarpanels, Kunstwerke…) mit erforderlichen Fundamenten ist
eine Genehmigungsfähigkeit nicht gegeben.
-
Die
Umgestaltung des gesicherten Deponiekörpers mit der „Himmelswarte“ als
zusätzliche
Auflast
macht eine weitere Beobachtung des ehem. Deponiekörpers (Mindestzeitraum 5
Jahre)erforderlich.
-
Nach
diesem Mindestzeitraum ist unter der Voraussetzung, dass die Zielkriterien
(keine negativen Veränderungen der Beobachtungsparameter Grundwasser,
Deponiegas, Setzungen)eingehalten wurden, eine Entlassung aus der
Überwachungspflicht der zuständigen Behörde und damit die öffentliche Nutzung
möglich.
Diese Vorgaben
bilden die Grundlage für die Genehmigungsplanung zur endgültigen Rekultivierung
(3. BA) der ehem. Siedlungsabfalldeponie.
Gestaltungskonzept zur abschließenden
Rekultivierung „Stolper Berg“
Mit der
Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark
vom 05.03.2010 wurde für die Gemeinde Planungssicherheit bei der Weiterführung
der Rekultivierung der gesicherten „Deponie Stahnsdorfer Damm“ geschaffen .Die
Vorgaben aus der v. g. Stellungnahme des
Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Rekultivierung des „Stolper Berges“ bilden
die Grundlage für die erforderliche Genehmigungsplanung zur endgültigen
Rekultivierung der ehemaligen Siedlungsabfalldeponie.
Mit der Sicherung
der Deponie hat die Gemeinde Kleinmachnow einen markanten Ort gewonnen. Der
Körper mit seiner weichen aber klaren Form, mit seinen Mulden und Bermen sowie
dem umlaufenden Graben stellt dabei ein technisches Landschaftsbauwerk dar und
bildet eine Besonderheit in der „Waldgemeinde Kleinmachnow“.
Auf das
geringfügig zu überarbeitende Gipfelplateau wird als markanter Abschlusskörper
eine schiefe Ebene aufgesetzt, die am Hochpunkt mit einem platzartigen Halbrund
abschließt. Die Überdeckung des Deponierohkörpers beträgt an dieser Stelle ca.
5 m(oberhalb der abdichten-den Kunststoffdichtungsbahn). Den Mittelpunkt des
Platzes bildet eine stählerne Himmelsscheibe mit dem Sternbild der nördlichen
Himmelsphäre. Eine Sitzmauer aus Gabionen schließt den Platz deutlich ab und
akzentuiert die Silhouette des Berges. Vom Aussichtspunkt von bis zu19 m über
den umgebenden Straßen werden Ausblicke über die dicht bestandenen
Kiefernforsten ermöglicht. Mit dem geplanten Wegesystem ist das Gipfelplateau
mit der Himmelswarte aus verschiedenen Richtungen erreichbar.
Der „Stolper
Berg“ wird überwiegend durch Rasenflächen geprägt. Der nordöstliche Hang kann
als Rodelbahn genutzt werden. Die Hänge zum Stolper Weg und zur Fahrenheitstraße
werden teilweise mit Bodenbedeckern und kleinen Sträuchern bepflanzt.
Weitere
Einzelheiten sind der Anlage „Gestaltungs- und Nutzungskonzept Stolper
Berg“ zu entnehmen.
Kostenschätzung (Brutto)
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Planungskosten |
ca. |
100.000,00 |
€ |
-
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Baukosten |
ca. |
850.000,00 |
€ |
-
|
Fertigstellungs-
und Entwicklungspflege |
ca. |
209.000,00 |
€ |
Die Kosten für
die abschließende Rekultivierung „Stolper Berg“ sind Kosten der Entwicklungsmaßnahme
und im Kosten- und Finanzierungsplan für das Entwicklungsgebiet „Wohnen und
Arbeiten“ erfasst.
Anlage beschlussrelevant
„Stolper Berg“ (gesicherte ehemalige Deponie Stahnsdorfer Damm) in Kleinmachnow
Kurzdarstellung der abschließenden Rekultivierung (3. BA) mit Gestaltungs- und Nutzungskonzept vom 16.04.2010