Dem
anliegenden Antrag auf Verlängerung der Erprobung bis zum 30.06.2012 und einer
Überführung der übertragenen Aufgaben auf Dauer wird zugestimmt.
Anlagen
Anlage
1 - Antrag vom 06.04.2011auf Verlängerung des Standarderprobungsgesetzes
Anlage
2 – Änderungsschreiben vom 03.05.2011
Der Gemeinde Kleinmachnow wurden im Rahmen des
BbgStrG ab dem 01.11.2007 Teilaufgaben der Unteren Straßenverkehrsbehörde
übertragen. Diese Teilaufgaben betreffen § 44 Abs. 3 in Verbindung mit § 29
Abs. 2 der StVO, § 45 der StVO soweit es das Halten und Parken, Veranstaltungen
nach § 29 Abs. 2, Arbeiten im Straßenraum sowie das Verhüten außerordentlicher
Schäden an Gemeindestraßen betrifft sowie § 46 Abs. 1 der StVO mit den in § 5
Abs. 2 Nr. 3 und 4 BbgStEG vorgegebenen Einschränkungen. Die dieser Übertragung
zugrunde liegende Genehmigung ist bis zum 31.08.2011 erteilt worden.
Ziel ist es u. a. gewesen, neue Maßnahmen zum
Bürokratieabbau zu erproben. Das Standarderprobungsgesetz wird am 01.09.2011
außer Kraft treten. In dem Gesetzesentwurf der Landesregierung zum Gesetz zur
weiteren Flexibilisierung von landesrechtlichen Standards in den Kommunen,
welches die Änderung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes vorsieht,
findet sich unter § 8 a eine Übergangsvorschrift. Diese sieht vor, dass „eine Genehmigung, die aufgrund des § 5
BbgStEG in der bis zum 31.08.2011 geltenden Fassung bis zum 31.08.2011 erteilt
worden ist, auf Antrag der Gemeinde bis zum 30.06.2012 zu verlängern ist. Für
diese Fälle gilt § 5 des BbgStEG in der bis
zum 31.08.2011 geltenden Fassung fort.“
Um eine Verschiebung der Zuständigkeiten zwischen
dem Zeitraum des Außerkrafttretens des BbgStEG sowie dem Ablauf der Genehmigung
und des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes zu vermeiden, haben wir
vorsorglich einen Antrag auf Verlängerung des Erprobungszeitraumes gestellt.
Für diesen weiteren Antrag ist jedoch erneut die Entscheidung der
Gemeindevertretung erforderlich.
Die Gemeinde sieht folgende Gründe zur
Beibehaltung der Zuständigkeit dieser übertragenen Aufgaben: Eine wichtige
Aufgabe war es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und ggf. zu verbessern.
Dies ist unserer Ansicht nach auch
gelungen. Die Wege der antragstellenden Unternehmen und Bürger
verkürzten sich, Entscheidungen wurden beschleunigt. Infolge der Ortsnähe
können Anträge der Antragssteller unkompliziert und persönlich erörtert und
entschieden werden. Der Straßenbaulastträger ist ebenso im Gemeindeamt ansässig
und jederzeit für Fragen und Problemlösungen ein zuverlässiger Ansprechpartner.
Die Verkehrsbehörde und der Außendienst des Ordnungsamtes sind demselben
Fachdienst untergeordnet. Daraus ergibt sich eine sehr enge Zusammenarbeit und
gleichzeitig verstärkte Kontrolldichte hinsichtlich genehmigter und ungenehmigter
Baustellen oder Verkehrszeichen. Die Revierpolizisten der Gemeinde ermöglichen
durch gemeinsame Besprechungen und Kontrollen zeitnahe Hilfestellungen und ggf.
Ahndungen. Hinsichtlich der Ausstellung der Parkausweise für Schwerbehinderte
sind die kurzen Wege für die Antragssteller hervorzuheben.
Im Interesse der Unternehmen und der Bürger
beantragte die Gemeinde Kleinmachnow daher
aufgrund der erfolgreichen Umsetzung die Weiterführung des
Standarderprobungsgesetzes bis zum 30.06.2012 und eine Überführung der
übertragenen Aufgaben auf Dauer.