Auf Antrag
der Fraktionen CDU, SPD/PRO, B 90/Grüne, Die LINKE. und FDP hat die
Gemeindevertretung am 23.09.2010 die Einführung einer Einbahnstraßenregelung
für die Straße Uhlenhorst im Abschnitt zwischen Ernst-Thälmann-Straße und
Karl-Marx-Straße sowie ihre Absicht zur Teileinziehung dieses Straßenabschnitts
für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, ausgenommen
Anlieger, beschlossen. Zugleich hat sie den Bürgermeister beauftragt, die
beschlossene Absicht der Teileinziehung gemäß den Vorschriften des
Brandenburgischen Straßengesetzes bekannt zu machen.
Ich frage den Bürgermeister:
1.
Ist die Absicht der
Teileinziehung im Amtsblatt der Gemeinde bekannt gemacht worden? Wenn
nicht, warum?
2.
Welcher Fachbereich ist dafür
verantwortlich?
3.
Wann ist jetzt spätestens mit der
Teileinziehung zu rechnen?
4.
Welchen Stand hat das Verfahren der
straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen (Einbahnstraße – mit Radverkehr in
Gegenrichtung frei -, Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zul. Gesamtgewicht)?
5. Welche konkreten Schritte hat dazu der
Bürgermeister bislang im Einzelnen unternommen?