Betreff
Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren zum Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele
Vorlage
DS-Nr. 077/11/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele entsprechend der in der Anlage formulierten Ziele einzuleiten.

 

2. Die das Interessenbekundungsverfahren betreuende Jury setzt sich wie folgt zusammen:

- Bürgermeister

- sieben Mitglieder der Gemeindevertretung Kleinmachnow (je ein Vertreter jeder Fraktion)

- drei Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow (FBL Bauen/Wohnen, FBL Finanzen/Beteiligungen, FBL Schul-/ Kultur-/Gebäudemanagement).


 

Die Gemeinde Kleinmachnow prüft den Erwerb des Kulturhauses Kammerspiele. Die Entscheidung über den Erwerb des Hauses soll nach dem Ergebnis des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens erfolgen.

 

Das Interessenbekundungsverfahren soll durch eine Jury betreut werden, welche wie folgt zusammengesetzt ist: Bürgermeister, Gemeindevertreter, Verwaltungsmitarbeiter.

 

Alle Gemeindevertreter werden über den Verlauf des Verfahrens informiert und erhalten vor Entscheidung eine zusammenfassende Information über die eingegangenen Konzepte.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 10.000,00

Budget/Teilhaushalt:

40

 Finanz-HH 2011

EURO: 10.000,00

Produktgruppe:

28.10

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1

Ziele zum Betrieb und Interessenbekundungsverfahren

 

Anlage 2

Ziele zum Betrieb und Interessenbekundungsverfahren mit markierten Änderungen zu DS 077/11