1.
Der Bürgermeister wird beauftragt, ein nichtförmliches
Interessenbekundungsverfahren für den Betrieb des Kulturhauses Kammerspiele
entsprechend der in der Anlage formulierten Ziele einzuleiten.
2.
Die das Interessenbekundungsverfahren betreuende Jury setzt sich wie folgt
zusammen:
-
Bürgermeister
-
sieben Mitglieder der Gemeindevertretung Kleinmachnow (je ein Vertreter jeder
Fraktion)
-
drei Mitarbeiter/innen der Gemeindeverwaltung Kleinmachnow (FBL Bauen/Wohnen,
FBL Finanzen/Beteiligungen, FBL Schul-/ Kultur-/Gebäudemanagement).
Die
Gemeinde Kleinmachnow prüft den Erwerb des Kulturhauses Kammerspiele. Die
Entscheidung über den Erwerb des Hauses soll nach dem Ergebnis des nichtförmlichen
Interessenbekundungsverfahrens erfolgen.
Das
Interessenbekundungsverfahren soll durch eine Jury betreut werden, welche wie folgt
zusammengesetzt ist: Bürgermeister, Gemeindevertreter, Verwaltungsmitarbeiter.
Alle
Gemeindevertreter werden über den Verlauf des Verfahrens informiert und
erhalten vor Entscheidung eine zusammenfassende Information über die
eingegangenen Konzepte.
Anlagen:
Anlage
1
Ziele
zum Betrieb und Interessenbekundungsverfahren
Anlage
2
Ziele
zum Betrieb und Interessenbekundungsverfahren mit markierten Änderungen zu DS
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