Betreff
Schulbuchbeschaffung für das Schuljahr 2011/2012
Vorlage
DS-Nr. 100/11
Art
Beschlussvorlage

Die Natura-Buchhandlung, Adolf-Grimme-Ring 12, Kleinmachnow, erhält den Auftrag, für folgende Schulen in Trägerschaft der Gemeinde Kleinmachnow die Schulbücher zu liefern:

1.         Eigenherd-Schule,

2.         Grundschule Auf dem Seeberg,

3.         Steinweg-Schule,

4.         Maxim-Gorki-Gesamtschule.

 

 

Das Auftragsvolumen beträgt ca. 55.400,- € Brutto.

 

Anlagen:

 

Schulbuchbestellungen der

  1. Eigenherd-Schule,
  2. Grundschule Auf dem Seeberg,
  3. Steinweg-Schule,
  4. Maxim-Gorki-Gesamtschule.
  5. Rundschreiben zum Kommunalen Auftragswesen im Land Brandenburg vom 17. März 2011; Gesch.Z.:III/1-313-35/2011 (Stand: 17. März 2011) Anhang Nr. 7

Erläuterung:

Die Lieferung erfolgt auf der Grundlage des Buchpreisbindungsgesetzes vom 19.04.2002, in Verbindung mit Nr.2 des Rundschreibens des Ministeriums des Innern vom 08.04.2003 und der Mitteilung Nr. 14/03 des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10.04.2003, betreffend den Vergaben von Lieferungen und Leistungen gem. § 30 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) im Zusammenhang mit der Beschaffung von Schulbüchern durch die kommunalen Schulträger.

Das Buchpreisbindungsgesetz schließt einen unmittelbaren Preiswettbewerb aus. Ein Wettbewerb darf deshalb nur dann eröffnet werden, wenn ein Leistungswettbewerb überhaupt möglich ist. Ein Leistungswettbewerb ist aber nur dann möglich, wenn und soweit zu erwarten ist, dass die Leistungen, die nach dem Buchpreisbindungsgesetz vereinbart werden dürfen, zu den dort festgelegten Preisen in qualitativ unterschiedlicher Weise angeboten und erbracht werden.

Für die Schulbuchbestellung 2011/12 ist nicht zu erwarten, dass die Wirtschaftlichkeit von Angeboten zur Lieferung von Schulbüchern im Wettbewerb unterschiedlich zu beurteilen sein könnte. Daher kön­nen die Verträge, soweit sich ihr Abschluss nicht nach dem Wettbewerbsrecht des Bundes richtet, gemäß § 30 Abs. 1 Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung freihändig geschlossen werden (siehe Anlage 5).

Gemäß § 1 Satz 3 Buchpreisbindungsgesetz ist es ein wesentlicher Normweck des Gesetzes, dass ein breites Buchangebot für eine breite Öffentlichkeit zugänglich ist. Zu diesem Zweck soll durch das Ge­setz die Existenz einer großen Zahl von Verkaufsstellen gefördert werden. Dementsprechend sieht § 6 Abs.1 Buchpreisbindungsgesetz beispielsweise ausdrücklich vor, dass die Beiträge und insbesondere die buchhändlerischen Serviceleistungen zu berücksichtigen sind, die kleinere Buchhandlungen zur flächendeckenden Versorgung mit Büchern erbringen.

Dieser Normzweck des Buchpreisbindungsgesetzes kann auch gemeindehaushaltsrechtlich berück­sichtigt werden, soweit dadurch die Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Verträge über die Lieferung von Schulbüchern nicht beeinträchtigt wird.

 

Dabei kann es im Ergebnis gerechtfertigt sein, die Verträge mit Buchhändlern zu schließen, die im regionalen Einzugsbereich des Schulträgers zur flächendeckenden Versorgung  mit Büchern beitragen und den Schulen sowie den Schülern und Eltern generell und nicht nur im Hinblick auf die Beschaffung von Schulbüchern einen ortsnahen buchhändlerischen Service bieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergabevorschlag:

Alle in der Bestellung enthaltenen Schulbücher sind im Katalog der zugelassenen Schulbücher (Amtsblatt des MBJS für das Land Brandenburg vom 05.04.2011, Schuljahr 2011/2012) aufgeführt.

Die Beschaffung wurde in den vergangenen Schuljahren an die Natura-Buchhandlung, Kleinmachnow, Adolf-Grimme-Ring 12, vergeben.

Dies soll auch in diesem Jahr wieder so gehandhabt werden, da die Natura-Buchhandlung der einzige Buchhändler im regionalen Einzugbereich des Schulträgers Kleinmachnow ist. Die Natura-Buchhandlung zeichnet sich durch Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Leistungsfähigkeit aus. Zudem ist sie ein nicht unerheblicher Gewerbesteuerzahler für die Gemeinde.

Die Auftragsvergabe basiert auf in 20-jähriger Zusammenarbeit nachgewiesener Vertragstreue.

Im Schuljahr 2011/2012 beträgt das Beschaffungsvolumen ca. 55.400,00 € und stellt sich in den einzelnen Schulen wie folgt dar:

 

Untersachkonto

Betrag

Schule

21110 / 57001

11.474,55 €

Eigenherd-Schule

21120 / 57001

5.218,15 €

Grundschule Auf dem Seeberg

21140 / 57001

12.549,65 €

Steinweg-Schule

28200 / 57001

26.149,75 €

Maxim-Gorki-Gesamtschule

Summe:

55.392,10 €

 

 

Gemäß § 7 Abs.3 Nr.2 Buchpreisbindungsgesetz gewähren die Verkäufer bei Sammelbestellungen von Büchern für den Schulunterricht, die zu Eigentum der öffentlichen Hand, eines Beliehenen oder allgemein bildender Privatschulen, die den Status staatlicher Ersatzschulen besitzen, angeschafft werden, folgende Nachlässe.

Bei einem Auftrag im Gesamtwert von mehr als:

·         50 000 Euro - 15 Prozent Nachlass.

Wie in jedem Jahr wird die beauftragte Buchhandlung den entsprechenden Nachlass gewähren, in diesem Jahr 15 Prozent.

Es ist gewährleistet, dass die Schulbuchbeschaffung auch in diesem Jahr im Rahmen der Haushaltsansätze bleiben wird.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 55.400,00

Budget/Teilhaushalt:

40

 Finanz-HH 2011

EURO: 55.400,00

Produktgruppe:

2110 und 2180

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: