Die
Fahrbahnbeleuchtungsanlage in der Ginsterheide zwischen Ernst-Thälmann-Straße
und Machnower Busch wird erneuert. Die Beleuchtungsanlage wird auf Seiten des
straßenbegleitenden Grünstreifens parallel zur Doppelbordanlage errichtet und
mit Energiesparleuchten und einer nächtlichen Reduzierung versehen. Die
Leuchten werden genauso ausgeführt wie die Gehwegbeleuchtung in der
Karl-Marx-Straße, Steinweg und die Radwegbeleuchtung im Schleusenweg.
Im Haushalt 2011
ist unter der Produktgruppe 54.10 und der Maßnahme M-000104
eine
Bedarfsposition zur Rekonstruktion der Straßenbeleuchtung vorhanden. Aufgrund
dieser Möglichkeit und den Beschlüssen zur Sicherung des straßenbegleitenden
Grünstreifens in der Ginsterheide wurde die vorhandene Beleuchtungsanlage durch
die Verwaltung nochmals besichtigt und durch einen Gutachter beurteilt. Es ist
festzustellen, dass die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage aus dem Jahr 1972 ist
und bei Umrüstung auf Energiesparleuchten im Jahr 1992 nur die Leuchtenköpfe
gewechselt wurden. Die Anlage entspricht nicht den DIN-Normen und die
Ausleuchtung insgesamt ist sehr schlecht. Die Masten haben viel zu große
Abstände, stehen teilweise zu dicht am Fahrbahnrand oder sind mitten in den
Gehweg gesetzt worden (s. Anlage 4).
Die normative Nutzungsdauer der Beleuchtungsanlagen von 25 Jahren ist weit
überschritten. Im Bereich der Ginsterheide häufen sich die Kabelfehler, die
bewirken, dass die Beleuchtungsanlage vollständig ausfällt. Die Sicherheit der
Anlage, insbesondere der Mastklappen, ist als bedenklich einzustufen. Insofern
macht es sich erforderlich, dass bei anstehenden Straßenbauarbeiten aus Kosten-
und Sicherheitsgründen die Beleuchtungsanlage erneuert wird. Die Beleuchtungsanlage
soll auch zum Schutz der Kabelanlage in den straßenbegleitenden Grünstreifen
hinter die Doppelbordanlage verlegt werden. Somit stehen die Masten nicht mehr
im Gehwegbereich und der Gehweg ist in seiner vollen Breite für Fußgänger,
insbesondere auch für Menschen mit Gehbehinderung und den Schülerverkehr,
nutzbar. Des Weiteren ergibt sich durch die Spiegeloptik der modernen
Mastansatzleuchten, dass die Fahrbahn und der Gehweg dann besser ausgeleuchtet
werden, als bisher. Eine Beleuchtung des Grünstreifens wird weitgehend
vermieden, so dass Insekten und nachtaktive Lebewesen im Grünstreifen einen
dauerhaften Unterschlupf finden können. Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses
zur Sicherung des straßenbegleitenden Grünstreifens Ginsterheide wurden zwei
Einwohnerversammlungen 2011 durchgeführt. In beiden Anwohnerversammlungen wurde
über die Absicht der Erneuerung der Straßenbeleuchtung von Seiten der
Verwaltung berichtet.
Aufgrund der
durchgeführten Erneuerung der Beleuchtungsanlage im Steinweg mit den gleichen
Leuchtentyp, bei dem die Länge der Beleuchtungsanlage ca. 800 m beträgt und die
Kosten von ca. 50.000,00 € Brutto erzielt wurden, geht die Verwaltung davon
aus, dass hier ähnliche Kosten anfallen werden. Beispielhaft würden für ein
500-1000 m² großes Grundstück die Kosten ca. 300,- - 500,- Euro betragen. Die
Umlagepflicht ergibt sich nach KAG und gemeindlicher Satzung, die für eine
Haupterschließungsstraße 50 % der Kostenbeteiligung für Anlieger regelt. Das
Projekt wird nach der Empfehlung des Bauausschusses am 27.06.2011 erarbeitet
und bei der öffentlichen Ausschreibung mit eingearbeitet. Die öffentliche
Ausschreibung wird unter dem Vorbehalt des GV-Beschlusses vom September 2011
erfolgen. Die Bauarbeiten sollen so organisiert werden, dass eine Auftragserteilung
erst Ende September 2011 erfolgt, um im Oktober/November 2011 die Arbeiten
durchzuführen.
Anlagen
Anlagen
beschlussrelevant:
Anlage
1 – Bestandsplan mit Einzeichnung der neuen Beleuchtungsanlage
Anlage
2 – Foto der geplanten Leuchten aus dem Steinweg
Anlagen zur Information:
Anlage
3 – Gutachten zur vorhanden Beleuchtungsanlage
Anlage
4 – Bestandsfotos der vorhandenen Beleuchtungsanlage