1. Das durch die Gemeindevertretung am 10.02.2011
für den Straßenbau „Schopfheimer Allee“ beschlossene Bauprogramm wird
entsprechend der Anlage 1 (zeichnerische Darstellung Lagepläne 1 bis 3)
geändert. Die Änderungen sind in den Lageplänen gekennzeichnet und zudem in
Anlage 2 (Ergebnisprotokoll der Besprechung Gemeinde Kleinmachnow mit der BBIS,
vom 10. Juni 2011) textlich beschrieben. Die Änderungen betreffen im
Wesentlichen:
-
Schaffung
einer Aufweitung der Straßenanbindung auf die Karl-Marx-Straße für 15 m lange
Busse
-
Errichtung
von 4 Ausweichstellen für den Begegnungsverkehr Bus/LKW oder Bus/Bus mit den
Maßen 20 m x 0,5 m
-
Aufweitung
der Kurvenbereiche auf 6,0 m, bzw. 6,50 m und Verziehen der Straße zwischen den
Kurven auf 6,0m m
-
Vergrößerung
des Kreisverkehrs auf 30 m
2. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, das Ergebnisprotokoll zum Neubau der
Schopfheimer Allee (Anlage 2) zu
unterzeichnen. Damit werden seitens der Gemeinde Kleinmachnow die am 10. Juni 2011 zwischen der BBIS,
vertreten durch Herrn Burkhard Dolata, Geschäftsführer BBIS und Herrn Michael Grubert, Bürgermeister Gemeinde
Kleinmachnow, getroffenen Festlegungen
anerkannt.
Mit
Beschluss 004/11 beschloss die Gemeindevertretung das Bauprogramm für den
Straßenbau „Schopfheimer Allee“. Die Verwaltung übersandte daraufhin der Freien
Waldorf-Schule, der Grundschule auf dem Seeberg und der BBIS die
Beschlussunterlagen. Mit Schreiben vom 18.03.2011 wandte sich die BBIS an die
Gemeinde, um in einer rechtlichen Stellungnahme zum Straßenbaubeschluss zu einzelnen Planungsansätzen Bedenken und
Optimierungsvorschläge vorzutragen. Seit dem fand ein reger schriftlicher und
mündlicher Austausch zwischen BBIS und Gemeinde statt, der zwar sach- und
lösungsorientiert geführt wurde, aber bei dem für den Fall, dass eine
einvernehmliche Einigung nicht zustande kommt, eine verwaltungsgerichtliche
Entscheidung seitens der BBIS angekündigt wurde.
Die
Inhalte des umfangreichen Schriftverkehrs und der Auseinandersetzung im
Zeitraum 18.03.2011 bis zum 10.06.2011 können im Fachbereich Bauen/Wohnen
eingesehen werden.
Am
01. Juni 2011 verständigten sich die Gesprächspartner auf abschließende
Festlegungen und Änderungen zum Straßenbau „Schopfheimer Allee“. Das Ergebnis
ist in Anlage 2 „Ergebnisprotokoll“ wiedergegeben.
In
alle Beratungen einbezogen waren das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro
Merkel Ingenieur Consult und für die BIS das Ingenieurbüro Ahner und Brehm.
Das
Erzielte Ergebnis wird durch die Fachplaner befürwortet.
Bereits
die ersten Planungsansätze von Merkel Ingenieur Consult enthielten
beispielsweise eine Straßenfahrbahnbreite von durchgängig 6 m. Die aktuelle
Rast 06 (Richtlinie für die Anlagen von Stadtstraßen) empfiehlt im Kapitel
Entwurfselemente für Erschließungsstraßen mit geringem Busverkehr und geringem
Nutzungsanspruch eine Fahrbahnbreite von 6,0 m. Für den Begegnungsfall Bus/LKW
oder Bus/Bus werden Fahrbahnbreiten von 6,35 m zuzüglich
2
x + 0,50 m Randstreifen oder eingeschränkt 5,90 m zuzüglich 2 x 0,50
Randstreifen vorgeschlagen.
Da
das im Februar 2011 beschlossene Bauprogramm insgesamt nur 5,50 m festlegt,
stellt das geänderte Bauprogramm mit den Ausweichbuchten, Aufweitungen und der
Vergrößerung des Kreisverkehrs einen aus fachlicher Sicht optimierten
Planungsansatz dar und soll deshalb durch die Gemeindevertretung als
verändertes Bauprogramm beschlossen werden.
Im
Haushalt stehen 825.000,- Euro für die Erschließung Seeberg zur Verfügung, von
denen 80.000,- Euro bereits für den Straßenbau Hochwald mit Wendeanlage verbraucht wurden, so dass
745.000,- Euro verbleiben. Die Kostenschätzung Bauprogramm entsprechend DS-Nr.
004/11 betrugen 730.000,- Euro. Durch die Änderungen erhöhen sich die Kosten
auf ca. 745.000,- Euro. Entsprechend städtebaulichem Vertrag UR-Nr. Fl. 88/2005
ist die BBIS zur Zahlung von 251.600,- Euro verpflichtet.
Anlagen:
Anlage 1 – Lagepläne
(3 Blatt) Neubau Schopfheimer Allee vom 20.06. 2011 mit Kennzeichnung der Änderungen
Anlage 2 – Ergebnisprotokoll
vom 10.06.2011
zur
Information
-
Beschluss
DS-Nr. 004/11 vom 10.02.2011 (ohne Anlagen)
-
Schreiben
BBIS vom 18.03.2011, vertreten durch Herrn RA Walter-von Gierke/Kanzlei Squire, Sanders & Dempsey, an die
Gemeinde Kleinmachnow