Betreff
Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH Verwendung des Ergebnisses 2010
Vorlage
DS-Nr. 130/11
Art
Beschlussvorlage
Der
Jahresüberschuss in Höhe von 165.085,00 € ist wie folgt zu verwenden:
1.) 10 % des Jahresüberschusses (16.508,50
€) sind satzungsgemäß in die Rücklagen einzustellen.
2.) 90 % des Jahresüberschusses (148.576,50
€) sind in die sonstigen Rücklagen einzustellen
Der
Aufsichtsrat hat auf seiner Sitzung am 11. Mai 2011 den Jahresabschluss 2010
zur Feststellung empfohlen. In dem Zusammenhang erfolgte gleichfalls die
Empfehlung an die Gesellschafter zur Verwendung des Ergebnisses. Der
Aufsichtsrat empfahl 10 % des Jahresüberschusses satzungsgemäß in die Rücklagen
und 90 % des Jahresüberschusses der sonstigen Rücklage zuzuführen.