Der
Abführung des Erbbauzinses an den Entschädigungsfonds aus dem sachenrechtlichen
Erbbaurechtsvertrag zum Grundstück Machnower Busch 2 als kapitalisiertem
Einmalbetrag wird zugestimmt.
Die
zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 37.863,86 € werden überplanmäßig zur
Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus der Mehreinnahme aus
Grundstücksverkäufen.
Die Gemeindevertretung Kleinmachnow hat mit
DS-Nr. 076-1/08 den Erbbaurechtsvertrag zum Grundstück Machnower Busch 2
genehmigt.
Der Erbbauzins ist gemäß Gesetzes über die
Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen
(Entschädigungsgesetz - EntschG) vom 27. September 1994 (BGBl. I 1995, S. 110)
in der Fassung vom 13. Juli 2004 (BGBl. I 2004, S. 1658 ff.) und ergänzt durch
das Gesetz zur Ergänzung des Entschädigungsgesetzes (Entschädigungsrechtsergänzungsgesetz
- EntschRErgG) vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3331) gem. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr.
11 EntschG an den Entschädigungsfonds abzuführen.
Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde dafür eine
Rückstellung von 87.300,00 EUR gebildet.
Die Gemeinde Kleinmachnow erhält für die Dauer
der Laufzeit von 90 Jahren insgesamt
324.000 EUR Erbbauzinsen durch regelmäßige
Zahlungen in Höhe von jährlich 3.600,00 EUR.
Mit Bescheid des Bundesamtes für zentrale Dienste
und offene Vermögensfragen vom 07.09.2011 ist der Abführungsbetrag fällig am 8.11.2011. Der Entschädigungsfonds
hat zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes festgesetzt, die Zahlungspflicht
an den Entschädigungsfonds durch Zahlung eines kapitalisierten Einmalbetrages
nach der Barwertmethode zu erfüllen.
Damit sind insgesamt 87.863,86 € abzuführen.
Diese errechnen sich wie folgt:
Aus dem bereits eingenommenen Erbbauzins in Höhe von 12.017,16 € und dem kapitalisierten Erbbauzins für die Restlaufzeit in Höhe von 76.342,99 € abzüglich der verauslagten Notarkosten in Höhe von 496,29 €. |
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Im
Budget 1045 (Produkt 11.14.01.00) stehen 50.000,00 € im Haushaltjahr zur
Verfügung.
Die
fehlenden Finanzmittel in Höhe von 37.863,86 € werden durch Mehreinnahmen im
Budget 1045 aus dem Verkauf von Grundstücken (hier Flur 5 Flurstück 160 –
Schleusenweg hinter 54b – 39.398,93 €) siehe Beschluss zur DS Nr. 169/10, HA
vom 29.11.2010, bereitgestellt.