Betreff
Vorbereitung für die Durchführung der 2. Stufe (= Volksbegehren) der Volksinitiative Brandenburg für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot am künftigen Hauptstadtflughafen "Willy Brandt" in Schönefeld
Vorlage
DS-Nr. 160/11
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, zur Erleichterung der Unterschriftenabgabe der Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger, die das Volksbegehren für ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22:00 und 06:00 Uhr am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ unterstützen wollen, alle  technischen und organisatorischen Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Dazu sollen insbesondere die allgemeinen Öffnungszeiten der Meldebehörde während des für die Abgabe der Unterschriften gesetzlich vorgegebenen Zeitraums ausgedehnt werden, auch auf alle Samstage. Auch ein mobiles Bürgerbüro der Meldebehörde soll als „amtlicher Eintragungsraum“ zum Einsatz kommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erfahrungen mit der mobilen Einheit auszuwerten und der Gemeindevertretung nach Ende der Unterschriftensammlung zum Volksbegehren darüber Bericht zu erstatten.


Die Gemeindevertretung hat am 08.09.2011 den Bürgermeister ermächtigt, sich zum Wohle der Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger auf allen politischen Ebenen für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld einzusetzen.

 

Mit dem jetzigen Beschluss wird diese Ermächtigung um zu ergreifende Organisationsmaßnahmen ergänzt. Diese sind notwendig und zweckmäßig, um die im Brandenburgischen Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg) aufgebauten Hürden für die zweite Stufe der Volksinitiative, das Volksbegehren, zu überwinden.  Die erste Bedingung für die Einbringung der Volksinitiative ins Parlament (20.000 Unterschriften) haben die Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger mit Bravour genommen, indem sie einen sehr großen Beitrag zu den nahezu 40.000 in Brandenburg tatsächlich gesammelten Unterschriften geleistet haben. Am 19.09.2011 wurden diese von den Vertretern der Volksinitiative dem Präsidenten des Landtags übergeben.

 

Anders als bei der ersten Stufe dürfen Unterschriften für die zweite Stufe, das Volksbegehren, nicht mehr privat gesammelt werden. Jetzt sind 80.000 Unterschriften in vier Monaten im Rahmen einer amtlichen Eintragung bei den Meldebehörden mit Identitätsprüfung aufzubringen. Nach Erkenntnissen von „Mehr Demokratie e.V.“ ist in Brandenburg bisher jede Volksinitiative, die nicht in der ersten Stufe vom Landtag umgesetzt wurde, an der zweiten Hürde der amtlichen Eintragung gescheitert.

 

Mit einer Ausdehnung der allgemeinen Öffnungszeiten der Meldebehörde und der Einrichtung einer mobilen Abteilung derselben als „amtlicher Eintragungsraum“ für die gesetzlich festgelegte Dauer der Unterschriftenabgabe von vier Monaten werden die Bedingungen für Bürgerinnen und Bürger verbessert, ihre Unterschriften zur Unterstützung des Volksbegehrens zu leisten.

 

Erfahrungen mit dem mobilen Bürgerbüro sind auszuwerten, um sie für einen späteren dauerhaften Einsatz einer solchen Einrichtung zu Gunsten von mehr Bürgernähe zu nutzen. Mobile Bürgerbüros gibt es bereits in vielen Bundesländern, auch in Brandenburg, hier z. B. in Potsdam, Nauen und Wittstock.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

 

 

 

 

Den Abstimmungsbehörden werden Kosten gem. § 25 VAGBbg ersetzt.

EURO:    

Maßnahmen-Nr: