Der Bürgermeister wird beauftragt, zur
Erleichterung der Unterschriftenabgabe der Kleinmachnower Bürgerinnen und
Bürger, die das Volksbegehren für ein absolutes Nachtflugverbot zwischen 22:00
und 06:00 Uhr am künftigen Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ unterstützen
wollen, alle technischen und
organisatorischen Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen. Dazu sollen
insbesondere die allgemeinen Öffnungszeiten der Meldebehörde während des für
die Abgabe der Unterschriften gesetzlich vorgegebenen Zeitraums ausgedehnt
werden, auch auf alle Samstage. Auch ein mobiles Bürgerbüro der Meldebehörde
soll als „amtlicher Eintragungsraum“ zum Einsatz kommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die
Erfahrungen mit der mobilen Einheit auszuwerten und der Gemeindevertretung nach
Ende der Unterschriftensammlung zum Volksbegehren darüber Bericht zu erstatten.
Die Gemeindevertretung
hat am 08.09.2011 den Bürgermeister ermächtigt, sich zum Wohle der
Kleinmachnower Bürgerinnen und Bürger auf allen politischen Ebenen für ein
uneingeschränktes Nachtflugverbot von 22:00 bis 06:00 Uhr am künftigen
Hauptstadtflughafen „Willy Brandt“ in Schönefeld einzusetzen.
Mit dem jetzigen
Beschluss wird diese Ermächtigung um zu ergreifende Organisationsmaßnahmen
ergänzt. Diese sind notwendig und zweckmäßig, um die im Brandenburgischen
Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg) aufgebauten Hürden für die zweite Stufe der
Volksinitiative, das Volksbegehren, zu überwinden. Die erste Bedingung für die Einbringung der
Volksinitiative ins Parlament (20.000 Unterschriften) haben die Kleinmachnower
Bürgerinnen und Bürger mit Bravour genommen, indem sie einen sehr großen
Beitrag zu den nahezu 40.000 in Brandenburg tatsächlich gesammelten
Unterschriften geleistet haben. Am 19.09.2011 wurden diese von den Vertretern
der Volksinitiative dem Präsidenten des Landtags übergeben.
Anders als bei der
ersten Stufe dürfen Unterschriften für die zweite Stufe, das Volksbegehren,
nicht mehr privat gesammelt werden. Jetzt sind 80.000 Unterschriften in vier
Monaten im Rahmen einer amtlichen Eintragung bei den Meldebehörden mit
Identitätsprüfung aufzubringen. Nach Erkenntnissen von „Mehr Demokratie e.V.“
ist in Brandenburg bisher jede Volksinitiative, die nicht in der ersten Stufe
vom Landtag umgesetzt wurde, an der zweiten Hürde der amtlichen Eintragung
gescheitert.
Mit einer Ausdehnung
der allgemeinen Öffnungszeiten der Meldebehörde und der Einrichtung einer
mobilen Abteilung derselben als „amtlicher Eintragungsraum“ für die gesetzlich
festgelegte Dauer der Unterschriftenabgabe von vier Monaten werden die
Bedingungen für Bürgerinnen und Bürger verbessert, ihre Unterschriften zur
Unterstützung des Volksbegehrens zu leisten.
Erfahrungen mit dem
mobilen Bürgerbüro sind auszuwerten, um sie für einen späteren dauerhaften
Einsatz einer solchen Einrichtung zu Gunsten von mehr Bürgernähe zu nutzen.
Mobile Bürgerbüros gibt es bereits in vielen Bundesländern, auch in Brandenburg,
hier z. B. in Potsdam, Nauen und Wittstock.