Betreff
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan KLM-BP-019-8 "Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße"
Vorlage
DS-Nr. 169/11
Art
Beschlussvorlage

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung v. 23. September 2004 (BGBl. 1 S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) ‑ BauGB –

     den Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlagen 2 und 3)

als Satzung.

 

2. Die Begründung i. d. F. vom 14.11.2011 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.  

 


Mit Beschluss vom 23.09.2010 (DS-Nr. 121/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungs­planes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ eingeleitet worden. Aufgrund von Änderungen des Geltungsbereiches und einer Überarbeitung des Vorhabens „Barrierefreies Wohnen“ wurde der Aufstellungsbeschluss am 16.12.2010 mit DS-Nr. 179/10 geändert.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 werden einzelne Festsetzungen des Be­bauungs­planes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, so geändert, dass das von der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft Klein­machnow mbH (gewog) beabsichtigte Vorhaben „Barrierefreies Wohnen“ auf einer Fläche west­lich der [künftigen] Heinrich-Heine planungsrechtlich zulässig wird.

Darüber hinaus wird das bisher als „Fläche für Sport- und Spielanlage, Zweckbestimmung Kletter­felsen“ vorgesehene Grundstück als „Grün­fläche“ festgesetzt, um den durchlau­fenden baum­geprägten Grünzug von der Förster-Funke-Allee bis zu den Waldflächen auf dem Seeberg sichern zu können.

 

Nach Durchführung der erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 29.08. bis einschließlich 30.09.2011 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 11.07.2011) und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 10.123,15

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 10.123,15

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1. Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-8

Bebauungsplan KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“, bestehend aus

2. Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand 14.11.2011)

3. Teil B Textliche Festsetzungen, Stand 14.11.2011

4. Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-019-8, Stand: 14.11.2011