den Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 „Barrierefreies
Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ (vgl. Anlagen 2 und 3)
als
Satzung.
2. Die Begründung i. d. F. vom 14.11.2011 wird
gebilligt.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen
Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der
Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über
seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit Beschluss vom 23.09.2010 (DS-Nr.
121/10) ist ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8
„Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ eingeleitet worden. Aufgrund von
Änderungen des Geltungsbereiches und einer Überarbeitung des Vorhabens „Barrierefreies
Wohnen“ wurde der Aufstellungsbeschluss am 16.12.2010 mit DS-Nr. 179/10
geändert.
Mit
der Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-019-8 werden einzelne Festsetzungen
des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert
durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, so geändert, dass das von der Gemeinnützigen
Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) beabsichtigte Vorhaben „Barrierefreies
Wohnen“ auf einer Fläche westlich der [künftigen] Heinrich-Heine planungsrechtlich
zulässig wird.
Darüber
hinaus wird das bisher als „Fläche für Sport- und Spielanlage, Zweckbestimmung
Kletterfelsen“ vorgesehene Grundstück als „Grünfläche“ festgesetzt, um den
durchlaufenden baumgeprägten Grünzug von der Förster-Funke-Allee bis zu den
Waldflächen auf dem Seeberg sichern zu können.
Nach Durchführung der erforderlichen
Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB (insbesondere: Förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit mittels öffentlicher Auslegung vom 29.08. bis
einschließlich 30.09.2011 sowie förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen
Träger öffentlicher Belange mit dem Anschreiben vom 11.07.2011) und Abwägung
der eingegangenen Stellungnahmen kann der Bebauungsplan KLM-BP-019-8 „Barrierefreies
Wohnen Heinrich-Heine-Straße“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und
anschließend in Kraft gesetzt werden.
Anlagen:
1.
Abgrenzung Geltungsbereich KLM-BP-019-8
Bebauungsplan
KLM-BP-019-8 „Barrierefreies Wohnen Heinrich-Heine-Straße“, bestehend aus
2.
Teil A Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung, Stand 14.11.2011)
3. Teil B Textliche Festsetzungen, Stand
14.11.2011
4.
Begründung zum Bebauungsplan KLM-BP-019-8, Stand: 14.11.2011