Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 "Wohngebiete im Ortskern"
Vorlage
DS-Nr. 170/11
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ so­wie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 14.11.2011 gebilligt.

2.       Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.       Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 


Die Gemeindevertretung hat am 24.03.2011 mit DS-Nr. 024/11/1 beschlossen, den Bebauungsplan KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, zu ändern und dazu einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ aufzustellen.

 

Mit dem Änderungs-Bebauungsplan KLM-BP-019-9 soll der Höhenbezug in der textlichen Festsetzung Nr. C 4.1 zu Gebäudehöhen angepasst werden. Der rechtswirksame Bebauungsplan legt eine max. zulässige Traufhöhe in Abhängigkeit von der Anzahl der Voll­ge­schosse fest. Bezugshöhe hierfür ist die festgesetzte Höhe der nächstgelegenen öffentlichen Verkehrsfläche. Mit fortschreitender Bautätigkeit im Plangebiet stellte sich heraus, dass der im Bebau­ungsplan festgesetzte Höhenbezug die Bebaubarkeit von einigen Grundstücken aufgrund ihrer topografischen Situation deutlich einschränkt und die Einhaltung des im B‑Plan vor­gegebenen Höhenbezuges zu einer planerisch offenbar nicht beab­sichtigten Härte führen würde.

 

Die textliche Festsetzung Nr. C 4.1 soll nun dahingehend geändert werden, dass die Bezugnahme zukünftig nicht mehr auf eine öffentliche Straßenverkehrsfläche, sondern auf die tatsächliche (natürliche) Geländehöhe inner­halb der zu überbauenden Fläche erfolgt (vgl. Anlage 2).

 

Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes KLM-BP-019 „Ortskern Kleinmachnow“, zuletzt geändert durch den Bebauungsplan KLM-BP-019-5, auch die festgesetzten zulässigen Gebäudehöhen (Trauf­höhen) sollen von der Änderung unberührt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wurde von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (nach § 3 Abs. 1 BauGB) und einer frühzeitigen Behördenbeteiligung (nach § 4 Abs. 1 BauGB) abgesehen.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 8.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 8.000,00

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“

2.         Entwurf - textliche Festsetzungen, Stand: 14.11.2011

nur zur Information:

3.    Aufstellungsbeschluss KLM-BP-019-9 „Wohngebiete im Ortskern“ (DS-Nr. 024/11/1) vom 24.03.2011