Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 "Dreilinden"
Vorlage
DS-Nr. 172/11
Art
Beschlussvorlage

1.       Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ so­wie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung vom 14.11.2011 gebilligt.

2.       Der Entwurf und die Begründung sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.       Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgaben­bereich durch die Planung berührt werden kann, ist ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ trat am 17.03.2003 in Kraft. Die Gemeindevertretung hat am 24.03.2011 mit DS-Nr. 026/11 beschlossen, den rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ zu ändern.

Mit fortschreitender Bautätigkeit im Plangebiet hatte sich herausgestellt, dass die Festsetzung der maximal zulässigen Zahl der Vollgeschosse, bei flankierend bestehender Festsetzung einer max. Trauf- und Firsthöhe, zu einer Überregulierung führt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst deshalb den Wegfall der zeichnerischen Festsetzung zur Anzahl der Vollgeschosse. Im rechtswirksamen Bebauungsplan ist auf den Bauflächen, die durchgehend als „Allgemeines Wohngebiet“ (WA) fest­gesetzt sind,

einheitlich ein Vollgeschoss als Höchstmaß zulässig. Die jeweiligen Nutzungsschablonen in der Planzeichnung enthalten entsprechend die Kennzeichnung „I“ (für: „max. I Vollgeschoss“), die mit der 1. Änderung entfallen soll (vgl. Anlage 2).

Im rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-021 sind als Höchstmaße der baulichen Nutzung eine Grundfläche (GR) von max. 160 m², eine Traufhöhe von max. 4,0 m und eine Firsthöhe von max. 10,0 m festgesetzt. Die für Dreilinden städtebaulich gewünschte Gebäudekubatur, in der Regel ein „klassisches“ Einfamilienhaus mit Erdgeschoss (EG) und Obergeschoss in steilem Satteldach, ist damit klar umrissen und bauplanungsrechtlich vorgegeben. Eine über­mäßige Ausnutzung der festgesetzten Gebäudekubatur wird somit zuverlässig verhindert.

Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sollen von der Änderung unberührt bleiben.

Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geändert.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO: 5.000,00

Budget/Teilhaushalt:

50 / 18

 Finanz-HH 2011

EURO: 5.000,00

Produktgruppe:

5110

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1.         Abgrenzung des Geltungsbereiches 1. Änderung KLM-BP-021 „Dreilinden“

2.         Entwurf - Zeichnerische Festsetzungen, Stand: 14.11.2011

nur zur Information:

3.         Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“ (DS-Nr. 026/1) vom 24.03.2011