Betreff
Ausweisung ruhiger Gebiete im Rahmen der Lärmaktionsplanung
Vorlage
DS-Nr. 188/11
Art
Antrag

Die Gemeindevertretung beschließt, die Flächen der Teltowkanalaue, der Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie der Schulstandorte als „ruhige Gebiete“ in der Fortschreibung der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung festzuschreiben.

 

Diese Gebiete werden vom Bürgermeister ausgewiesen und amtlich bekanntgemacht.


Die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde durch die §§ 47 a ff. des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in deutsches Recht umgesetzt. Danach sind Lärmaktionspläne aufzustellen, die Maßnahmen enthalten, mit denen Lärm reduziert werden kann. Nach § 47 d Abs. 2 Satz 2 BImSchG soll es auch Ziel der Pläne sein, dass eine Erhöhung der Lärmpegel LDEN und LNighgt innerhalb der „ruhigen Gebiete“ in Zukunft vermieden wird.

Die Teltowkanalaue am Südufer des Kanals ist als "proposed Site of Community Interest" (Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung) von der Landesregierung Brandenburg an das Bundesumweltministerium und die EU-Kommission gemeldet worden. Gemäß der FFH-Richtlinie sind die dort vorkommenden Biotope und Arten schützenswert. Die Nutzung dieses Gebiets als Bestandteil des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000" erfordert besonderen gemeindlichen Schutz durch Ausweisung als „ruhiges Gebiet“. Solcher Schutz ist auch für die innergemeindliche „grüne Lunge“ Kleinmachnows mit ihren Wald-, Naturschutz- und Landschaftsschutzzonen festzulegen. Dort befinden sich Bildungsstandorte - wie z. B. der Campus der Berlin Brandenburg International School - mit überregional herausragender Bedeutung, die einen ausgewiesenen Schutzanspruch haben und zusätzlich deshalb besonderer Ruhe bedürfen. Alle diese Gebiete sollen daher schon jetzt wegen ihres lärmsensiblen Charakters gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden. Lärmintensive Maßnahmen, die mit einer Lärmerhöhung für diese Gebiete verbunden sind, sind damit unvereinbar. Dies gilt insbesondere für Belastungen durch Fluglärm.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: