1)
Die
Stellungnahmen, die im Rahmen der Beteiligungen der Öffentlichkeit und der
Behörden zum Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-13 für Waldflächen eingegangen sind, wurden geprüft. Das
Ergebnis ist in den Anlagen 2 und 3 dargestellt.
2)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger sowie die Behörden / Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis
in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis
führten. Bei Vorlage der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes nach
§ 6 des Baugesetzbuches (BauGB) sind die nicht berücksichtigten Stellungnahmen
mit einer Stellungnahme der Gemeinde beizufügen.
Hinweis zum
Datenschutz:
Bei der Weitergabe
personenbezogener Daten im Rahmen der Abwägung (hier: Namen und Anschriften der
Einwender) ist § 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG) zu
beachten. Ein Schlüsselverzeichnis, in dem die fortlaufenden Nummern den
jeweiligen Einwendern namentlich zugeordnet sind, wird der Gemeindevertretung
und ihren Fachausschüssen gesondert übergeben und ist vertraulich zu
behandeln.
Problembeschreibung
/ Begründung:
Die
Gemeindevertretung hatte am 11.02.2010 mit DS-Nr. 278/09 beschlossen, ein
Verfahren zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für Waldflächen
einzuleiten. Der FNP ist zurzeit in der Fassung der 10. Änderung vom
15.10.2009 wirksam und in dieser Fassung am 17.05.2010 neu bekannt gemacht
worden (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/10 vom
17.05.2010).
Der FNP ist der
vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet
in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen
dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt.
Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus
seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Baugenehmigungen für
ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen Bebauungspläne aus dem
FNP entwickelt werden. Der FNP ist ständig aktuell zu halten. Veränderte
Planungsziele und Rahmenbedingungen erfordern deshalb eine regelmäßige
Aktualisierung.
Die
13. Änderung des FNP ist erforderlich, weil bisher nur „nachrichtlich übernommene“
und weitere Waldflächen zukünftig als Wald gemäß § 5 Abs. 2
Nr. 9 b BauGB „dargestellt“ werden sollen.
Im Zeitraum vom 29.08. bis 30.09.2011 wurde der
Entwurf der 13. FNP-Änderung öffentlich ausgelegt und parallel die Behörden /
Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Hinweis: Die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (vgl. Anl. 2) ist nach den Vorberatungen
im Bauausschuss vom 14.11.2011 und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten (UVO-Ausschuss) vom 16.11.2011 auf Grund der dort
gegebenen Hinweise geändert worden. Die Änderung der Abwägung – und in der
Folge auch die entsprechende Anpassung des 2. Entwurfes, vgl.
Auslegungsbeschluss DS-Nr. 176/11/1 – betrifft die in Anl. 4 grau unterlegte Fläche. Diese soll, wie im bisher
wirksamen FNP, weiterhin als „Grünfläche“ und nicht, wie noch im
1. Entwurf zur 13. Änderung des FNP vorgesehen, als „Fläche für Wald“
dargestellt werden.
Der Bauausschuss stimmte einer entsprechenden
Maßgabe einstimmig zu (Abstimmungsergebnis 7 „Ja“ / – „Nein“ / – „Enthaltung“)
und sprach sich für den Fall der Umsetzung dieser Maßgabe für
DS-Nr. 175/11 aus (6 / – / 1). Der UVO-Ausschuss empfahl entsprechend (Maßgabe:
5 / – / –, DS-Nr. 175/11 mit Maßgabe: 4 / – / 1).
Die während der Beteiligungen eingegangenen
Stellungnahmen können in der in den Anlagen 2 und 3 dargestellten Form
abgewogen werden.
Anlagen:
1) Kennzeichnung Änderungsbereich
KLM-FNP-13 (Stand 14.11.2011)
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der
Öffentlichkeit (Auslegungszeitraum 29.08. – 30.09.2011)
3) Beteiligung der Behörden
/ sonstigen Träger öffentl. Belange (Beteiligungszeitraum Juli/August 2011)
nur zur Information:
4) Auszug
Liegenschaftskarte, Änderungsbereich östlich Zehlendorfer Damm